Verfassungsgerichtshof NRW, Plenum — VerfGH 112/25
Das Verfahren wird eingestellt.
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Das Verfahren ist einzustellen, weil die Beschwerdeführerin die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat und Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse nicht ersichtlich sind.