Landessozialgericht NRW, 5 — L 5 P 51/26 B
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.03.2026 wird unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 06.10.2025 - L 5 KR 142/25 B - und unter Bezugnahme auf die weiteren Beschlüsse des Senats vom 07.10.2025 (L 5 KR 138/25 B u.a.) zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.