Grundsteuerbefreiung bei Verpachtung und Rückanpachtung eines für Rundfunkzwecke genutzten Grundstücks
BFH, II R 11/11
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Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
§ 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a GrStGGrundsteuergesetz§ 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a GrStGSteuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter RechtsträgerWortlauteiner inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts,
Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
§ 7 S 1 GrStGGrundsteuergesetz§ 7 S 1 GrStGUnmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten ZweckWortlautDie Befreiung nach den §§ 3 und 4 tritt nur ein, wenn der Steuergegenstand für den steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzt wird. Unmittelbare Benutzung liegt vor, sobald der Steuergegenstand für den steuerbegünstigten Zweck hergerichtet wird.
Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck