BVerwG, 5. Senat — 5 PB 1/17, 5 PB 1/17 (5 P 1/18)
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Wirkung der Entscheidung der Einigungsstelle über Maßnahme im Sinne des § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 PersVG SL 1973
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 ist gemäß § 113 Abs. 2 SPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Wirkung der Entscheidung der Einigungsstelle über die personelle Maßnahme der Einstellung von Arbeitnehmern im Sinne des § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 SPersVG zukommt, wenn der von einer solchen Entscheidung betroffene Arbeitnehmer in seiner Tätigkeit keine hoheitlichen Befugnisse ausübt.