BVerwG, 3. Senat — 3 B 21/12, 3 B 21/12 (3 C 29/12)
Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämienregelung; Sammelantrag; Nachweis zur Beihilfefähigkeit; Revisionszulassung
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Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die vom Kläger behauptete grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich die Frage zu klären sein, ob und inwieweit Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 dahin auszulegen ist, dass mit dem Sammelantrag Nachweise über die zur Feststellung der Beihilfefähigkeit erforderlichen Informationen vorzulegen sind.