Markenbeschwerdeverfahren – „MyGecko/Geck“ – Einrede mangelnder Benutzung – keine Glaubhaftmachung - teilweise identische Waren, teilweise Warenähnlichkeit - keine klangliche, bildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr bei unterstellter Benutzung – kein Bekanntheitsschutz
Markenbeschwerdeverfahren – „Kloster Scheyern“ – Fehlen einer Auseinandersetzung der Markenstelle mit der Frage der Schutzfähigkeit des angemeldeten Wortzeichens – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr