Patentrecht – einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren – Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren - "Kosten im Zwangslizenzverfahren" - während eines noch nicht rechtskräftigen Kostenfestsetzungsverfahrens kann die Festsetzung weiterer Verfahrenskosten beantragt werden - auch noch im Erinnerungsverfahren – nicht für Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens - zu den notwendigen Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – alle Kosten, die dem Verfügungsantragsteller für die Glaubhaftmachung seiner Angaben entstanden sind – zu Gutachterkosten – zu Übersetzungskosten
Leitsatz