(Markenbeschwerdeverfahren – "PITZTAL Das Dach Tirols. (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" – ein österreichischer Rechtsanwalt kann Inlandsvertreter im Sinne von § 96 Abs. 1 MarkenG sein – kein Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten – zu Zustellungsarten - fehlende Unterscheidungskraft – keine branchenübliche Bezeichnungsgewohnheit – keine Verkehrsdurchsetzung)
Markenbeschwerdeverfahren – "AUGEN-OP ZENTRUM See you soon. AOZ AUGEN-OP ZENTRUM + PRAXIS HEIDELBERG BISMARCKPLATZ (Wort-Bild-Marke)/Augenpraxisklinik (Wort-Bild-Marke)" – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Patentbeschwerdeverfahren – "Gargerät und Verfahren zum Betreiben eines Gargeräts" - zur zulässigen Streichung eines für die Erfindung nicht notwendigen Merkmals – Merkmal leistet keinen Beitrag für die Lösung der aus der Anmeldung hervorgehenden Aufgabe
Markenbeschwerdeverfahren – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – zur Begründungspflicht - Würdigung der beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen – globale Begründung – unzureichend zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen differenzierende Begründung – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – "Popcorn" - Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis – negativ formulierter Disclaimer - Einschränkung der Anmeldung in der Art und Weise – Rechtsunsicherheit – Unzulässigkeit