(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 29.09.2023 IX B 96/22 - Nichtzulassungsbeschwerde: Rügeverzicht bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung; Rüge unzutreffender Rechtsanwendung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26.09.2023 IX R 9/22: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags)
(Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung --AO--) bis 31.12.2018 trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz --GG--)
(Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden)
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde