Auskunfts- und Einsichtsrechte des Insolvenzverwalters gegenüber Wirtschaftsprüfern - Abschlussprüfung, Geschäftsbesorgung, Auskunftsanspruch, Handakte, verhaltener Anspruch, Verjährungsfrist
Wahrung der Revisionseinlegungsfrist durch Staatsanwaltschaft bei Übersendung der Revision per Mail mit pdf-Anhang und anschließendem Ausdruck durch Geschäftsstelle des Gerichts