Mitwirkungshandlungen zu den Straftaten gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Vorliegen einer Jugendverfehlung
Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer für eine Führungsaufsicht bei Verlegung des Verurteilten in eine andere Justizvollzugsanstalt während des laufenden Vollzugs