Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Strompreisbremsegesetzes (RIS: StromPBG) über die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen erfolglos - Eingriff in Unternehmensfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) der Anlagenbetreiber gerechtfertigt - Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG) nicht substantiiert dargelegt
Leitsatz