Vergleich über eine urheberrechtliche Schadensersatzklage: Geschäftswert des Vergleichsüberhangs in Form einer nicht klagegegenständlichen vertragsstrafebewehrten Unterlassungsverpflichtung; mehrfache Höherbewertung des vertraglichen Unterlassungsanspruchs als der im Wege der Lizenzanalogie berechnete Schaden
Leitsatz