Coronapandemie; Betretungsbeschränkung für Einzelhandelsbetriebe (Lebensmittelhandel); Bekanntmachung des Tenors einer stattgebenden Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO
Zutrittsbeschränkung - eine Person pro 20 qm - für den Lebensmitteleinzelhandel ab einer 800 qm übersteigenden Fläche aufgrund der Corona-Verordnung des Saarlandes