(Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - Anfechtbarkeit von einzelnen Feststellungen - Wiederholende Verfügung - Ermessen des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Reichweite einer Steuerbegünstigung - Notwendigkeit einer Anfrage nach § 11 Abs. 3 FGO - Keine "umgekehrte" Bindung an Entscheidungen des Wohnsitzfinanzamts)
Leitsatz