(Anforderungen an die Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Strohmann als leistender Unternehmer - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - verzichtbare Verfahrensmängel - Verfahrensverbindung lediglich zu einer gemeinsamen mündlichen Verhandlung - Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO)
(Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht "in letzter Minute" - Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten)
Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht "in letzter Minute" - Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten
Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Einkünften aus selbständiger Arbeit bei freier Mitarbeit eines Steuerberaters in auswärtiger Steuerberatungspraxis - Maßgeblichkeit der Umsätze - Vorgreiflichkeit des Feststellungsverfahrens im Einkommensteuerveranlagungsverfahren
(Betriebsaufspaltung - Gewerbesteuerbefreiung einer Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG - Merkmalsübertragung von einer nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG steuerbefreiten Betriebskapitalgesellschaft)
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Nutzung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Kfz - Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
(Aussetzung des Klageverfahrens: Vorgreiflichkeit der Feststellung verrechenbarer Verluste für die Feststellung ausgleichsfähiger Verluste - Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH - Anwendungsbereich von § 155 Abs. 2 AO)
Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH - Bestimmung des Gegenstands einer Anfechtungsklage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid - Anfechtbarkeit der Feststellung eines Sonderbetriebsgewinns - Bindung des BFH an die Feststellungen des FG
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.04.2015 VII B 44/14 - Rechtmäßigkeit der Vorschriften über die Milchabgabe - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht - Keine grundsätzliche Bedeutung)
("Offenbare Unrichtigkeit" i.S. des § 107 FGO setzt Versehen voraus - Berichtigung des Tenors bei erkennbarem Widerspruch der Urteilsformel zum Erklärungswillen des FG - Unterscheidung zwischen Klagebegehren und Klageantrag)
(Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO - Wissenszurechnung im Falle des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit)
(Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und Insolvenzfeststellungsklage und zum Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage)