(Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten auch bei nach § 13a ErbStG a.F. begünstigtem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft voll abziehbar - Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Pflichtteilslast und dem zum Nachlass gehörenden Vermögen - Umfang des rückwirkenden Wegfalls von Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 2 ErbStG)
Leitsatz