Auslegung der Marktmissbrauchsrichtlinie: Ad-hoc-Pflicht einer Holding-Gesellschaft bei Insiderinformationen aus Tochtergesellschaften und Wissenszurechnung
Beweiswürdigung beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Anforderungen an Feststellung der Alterskenntnis des Täters und an Erörterung des Erscheinungsbildes des kindlichen Opfers