(Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren; keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO)
Nebenintervention eines Insolvenzgläubigers bei der Unterlassungsklage einer Gesellschaft gegen die Herausgabe eines Gutachtens durch den Insolvenzverwalter
Mord: Schuldfähigkeit beim Zusammenspiel mit kombinierter Persönlichkeitsstörung, Alkoholmissbrauch und Triggerreiz; Wegfall der Arglosigkeit wegen früherer Bedrohung und dauerhafter Angst des Opfers; Ausnutzungsbewusstsein beim Mordmerkmal Heimtücke