(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.07.2020 - III R 39/18: Kindergeld für Kinder eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers; Anwendung der Wohnsitzfiktion bei nachrangiger Zuständigkeit Deutschlands)
(Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG)
Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt: Steuerbarkeit, Entgelt, Mindestbemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug; vorschriftsmäßige Besetzung des FG nicht von Amts wegen zu prüfen
(Personelle Verflechtung bei von Geschäftsführung ausgeschlossenem Nur-Besitz-Gesellschafter und bei Möglichkeit zur Umgehung des § 181 BGB durch geschäftsführende Doppelgesellschafter)
Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei einer Personengesellschaft gehalten werden
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 27.08.2020 als NV-Entscheidung abrufbar