Verbindung
Verbindungen werden gesucht …
Wie hängen zwei Vorschriften oder Entscheidungen zusammen? Junoda sucht die Wege zwischen ihnen durch den Graphen — über Entscheidungen, die beide anwenden, über Verweise und Zitierungen — und nennt zu jedem Schritt die Kante und ihre Randnummer.
3-mal verbunden, u. a. über BFH, X R 21/10 · BFH, V B 4/13 · Finanzgericht Münster, 2 K 1801/22 E
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über BFH, X R 21/10 · BFH, V B 4/13
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über
2-mal verbunden, u. a. über BFH, IX R 23/19 · § 10 StraBEG
Verbindung ansehen →4-mal verbunden, u. a. über BFH, IX R 23/19 · Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen · Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über BFH, X R 21/10
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über BFH, XI R 29/20
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über BFH, XI R 29/20
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen · Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen · Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 10 StraBEG
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 10 StraBEG
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Verbindung ansehen →Die Verbindungen stehen auch in der Junoda-API zur Verfügung, mit einem Schlüssel mit dem Scope graph:lesen — Details in der Entwicklerdokumentation.
curl "https://junoda.de/api/v1/verbindungen?von=AO%2F156" \
-H "Authorization: Bearer $JUNODA_SCHLUESSEL"