Verbindung
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Wie hängen zwei Vorschriften oder Entscheidungen zusammen? Junoda sucht die Wege zwischen ihnen durch den Graphen — über Entscheidungen, die beide anwenden, über Verweise und Zitierungen — und nennt zu jedem Schritt die Kante und ihre Randnummer.
3-mal verbunden, u. a. über § 1 InfrGGBV · § 12a FStrG · § 42 WaStrG
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 42 WaStrG
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 14b WaStrG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Hinweise für die Anwendung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes (2. LStrAndG) RdErL d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 9.9.1983 - VI/A 2 - 10 - 11A (47) - 29/83 · § 1 InfrGGBV
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Hinweise für die Anwendung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes (2. LStrAndG) RdErL d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 9.9.1983 - VI/A 2 - 10 - 11A (47) - 29/83 · § 1 InfrGGBV
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Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Hinweise für die Anwendung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes (2. LStrAndG) RdErL d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 9.9.1983 - VI/A 2 - 10 - 11A (47) - 29/83
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Verbindung ansehen →Die Verbindungen stehen auch in der Junoda-API zur Verfügung, mit einem Schlüssel mit dem Scope graph:lesen — Details in der Entwicklerdokumentation.
curl "https://junoda.de/api/v1/verbindungen?von=WaStrG%2F41" \
-H "Authorization: Bearer $JUNODA_SCHLUESSEL"