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VerwaltungsvorschriftenBundesministerium des InnernEÜNZSVAEÜMEABVAVwV-BIEÜNZSVAEÜMEABVAVwV-BInicht amtlich

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Bundesministerium des InnernKürzel nicht amtlich

1. Europäisches Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533); 2. Europäisches Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533)


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1. Europäisches Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533); 2. Europäisches Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533)

Berlin, 5. Januar 2004 V 5a - 130 081-1/2 1. Europäisches Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533) 2. Europäisches Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533) Die Bezeichnung und Anschrift einer der zentralen Anlaufstellen (Behörden) nach Artikel 2 der beiden Übereinkommen (Bezug 1 und 2) ändert sich wie folgt: Ich bitte um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Vertragsstaaten und des Generalsekretariats des Europarats. Auswärtiges Amt 11013 Berlin nachrichtlich: Oberste Bundesbehörden Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Drehbahn 36 20354 Hamburg Vertretungen der Länder beim Bund


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