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VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

2. SÜG-AVV-ÄndVwV

Bundesministerium des Innern und für Heimat

2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum personellen Geheimschutz und zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz – SÜG-Ausführungsvorschrift (SÜG-AVV) i.d.F. der mit Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 08. Juni 2022 – ÖS II 5 54001/41#3- bekanntgegebenen Änderungen


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2. SÜG-AVV-ÄndVwV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum personellen Geheimschutz und zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz – SÜG-Ausführungsvorschrift (SÜG-AVV) vom 15. Februar 2018 hier: Zweite Novellierung – RdSchr. d. BMI v. 8.6.2022 – ÖS II 5 – 54001/41#3 – Beigefügt übersende ich mit der Bitte, die Änderungen ab dem 15. Juni 2022 zu berücksichtigen. Hierzu mache ich auf Folgendes aufmerksam: Die Obersten Bundesbehörden werden gebeten, ihre Geschäftsbereichsbehörden entsprechend zu unterrichten. Oberste Bundesbehörden z.Hd. der/des Geheimschutzbeauftragten/Sabotageschutzbeauftragten Zum Geschäftsbereich des BMI gehörende Dienststellen (ohne BfV) z.H. der/des Geheimschutzbeauftragten/Sabotageschutzbeauftragten Bundesamt für Verfassungsschutz z.Hd. Frau Abteilungsleiterin S 50445 Köln nachrichtlich: Innenministerien (Senatsverwaltungen für Inneres) der Länder z.H. der/des Geheimschutzreferentin/-referenten (Geheimschutzbeauftragten)/Sabotageschutzbeauftragten Anlage 1 zum RdSchr/RdErl des BMI vom 8. Juni 2022: Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der SÜG-Ausführungsvorschrift (2. SÜG-Ausführungsvorschrift ÄndVwV) vom 8. Juni 2022 Anlage 3 zum RdSchr/RdErl des BMI vom 8. Juni 2022: Staatenlisten im Sinne von § 32 SÜG (Reisebeschränkungen) Anlage 4 zum RdSchr/RdErl des BMI vom 8. Juni 2022: Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG

–.

als Anlage 1die "Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der SÜG-Ausführungsvorschrift (2. SÜG-Ausführungsvorschrift ÄndVwV) vom 8. Juni 2022",

–.

als Anlage 2die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum personellen Geheimschutz und zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz – SÜG-Ausführungsvorschrift (SÜG-AVV) vom 15. Februar 2018 (GMBl S. 270) i.d.F. der mit Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 8. Juni 2022 – ÖS II 5 – 54001/41#3 – bekanntgegebenen Änderungen“,

–.

als Anlage 3die Staatenlisten im Sinne von § 32 Absatz 1 SÜG,

–.

als Anlage 4die Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG,

1.

Zentral sind die Änderungen der Ausführungen zu § 32 Absatz 1, wonach künftig eine Reiseanzeigepflicht für alle Personen in Tätigkeiten, die eine Ü2 oder Ü3 erfordern, vorgesehen ist.

2.

Die Anzeigepflicht soll ein bzw. drei Jahre nach dem Ausscheiden derPerson fortgelten.

3.

Künftig werden die Staatenlisten im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 und im Sinne von § 32 Absatz 1 SÜG getrennt geführt. Die Zusammensetzung der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 ändert sich nicht. Die Staatenliste im Sinne von § 32 Absatz 1 SÜG gliedert sich künftig in Teil I und Teil II.

a.

Zusatz nur für BK:Ich bitte, die Änderungen – soweit zutreffend – in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des SÜG für den BND entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 4 SÜG wird gebeten.

b.

Zusatz nur für BMWK (Referat RS 2):Ich bitte, die Änderungen – soweit zutreffend – in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des SÜG im nichtöffentlichen Bereich (§§ 24-31 SÜG) entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 2 SÜG wird gebeten.

c.

Zusatz nur für BMWK (Referat RS 3):Ich bitte, die Änderungen – soweit zutreffend – im Geheimschutzhandbuch entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung wird gebeten.

d.

Zusatz nur für BMWK (Referat RS 1):Ich bitte, die Änderungen – soweit zutreffend – im Leitfaden „Vorbeugender personeller Sabotageschutz im nichtöffentlichen Bereich; Satellitendatensicherheit“ entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung wird gebeten.

e.

Zusatz nur für BMVg (Referat Recht III 3):Ich bitte, die Änderungen – soweit zutreffend - in der ZDv A-1130/3 – Sicherheitsüberprüfung – entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 3 SÜG wird gebeten.

f.

Zusatz nur für BMVg (Referat Recht II 5):Ich bitte, die Änderungen – soweit zutreffend – in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des SÜG für das BAMAD entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 4 SÜG wird gebeten.

g.

Zusatz nur für BfV (Referatsgruppe S 1;nachrichtlich: Referatsgruppe S 2, Referat I A 4):Ich bitte, die Änderungen bei der Überarbeitung der SÜG-Ausführungsvorschrift – BfV in der gebilligten Fassung zu berücksichtigen und mir sodann den Entwurf der Neufassung zur Zustimmung vorzulegen.


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