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Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2020
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Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2020 Fundstelle: GMBl 2020 Nr. 1, S. 11 I. Mit den delegierten Verordnungen (EU) 2019/1827, (EU) 2019/1828, (EU) 2019/1829 und EU 2019/1830 hat die Europäische Kommission die in den Richtlinien 2014/25/EU, 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge zum 1. Januar 2020 geändert. II. Ab dem 1. Januar 2020 sind im Bundeshochbau Aufträge, die die neuen Schwellenwerte bei: erreichen oder übersteigen, verbindlich EU-weit auszuschreiben. Das BMWi wird die Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekanntmachen. III. Der Erlass BI7-81062.02/01-2008/0001-560210 vom 20.12.2017 wird zum 31.12.2019 aufgehoben. Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatIm AuftragReinhard Janssen – nur per Email – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bauverwaltungen der Länder gemäß Verteiler „Erlasse“