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Vom 12. Februar 2021 Fundstelle: GMBl 2021 Nr. 20, S. 41 Nach § 16 Absatz 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung setze ich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt für Soldatinnen und Soldaten, die in Tilia (Niger) anlässlich des geplanten mandatierten Einsatzes einer Joint Special Operations Task Force (JSOTF) GAZELLE unter dem Mandat European Union Training Mission Mali (EUTM Mali) im Einsatz sein werden, einen Zusatzurlaub (§ 1 der Heimaturlaubsverordnung) von achtzehn Arbeitstagen im Urlaubsjahr fest. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Im Auftrag Hollah