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Vom 14. September 2020 Fundstelle: GMBl 2020 Nr. 42, S. 894 Nach § 16 Absatz 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung setze ich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt für Beamtinnen und Beamte an Bord des Forschungsschiffs FS Polarstern in arktische Gewässer nördlich des 70. Breitengrades Nord anlässlich der internationalen Arktisexpedition MOSAiC ab dem 20. September 2019 einen Zusatzurlaub (§ 1 der Heimaturlaubsverordnung) von zwölf Arbeitstagen im Urlaubsjahr fest. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Im Auftrag Hollah