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Verwaltungsvorschrift

AZTUGVwV-BAS

Bundesministerium für Arbeit und SozialesKürzel nicht amtlich

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden


§ 1
Aufhebung

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden vom 26. Juli 1968 (BAnz. Nr. 142 vom 2. August 1968), die durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 28. November 1977 (BAnz. Nr. 225 vom 2. Dezember 1977) geändert worden ist, wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 15. April 2014 IIIb1 - 30017 * Die Bundeskanzlerin Angela Merkel Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles


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