ADSESSHMRVwV-BUNR
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm
§ 1
Aufhebung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm (Sahne) vom 16. März 1992 (BAnz. S. 2483) wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. Mai 2010 Die BundeskanzlerinDr. Angela Merkel Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitNorbert Röttgen