Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa

Verwaltungsvorschrift

ADSESSHMRVwV-BUNR

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit · vom 2010-05-10Kürzel nicht amtlich

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm


§ 1
Aufhebung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm (Sahne) vom 16. März 1992 (BAnz. S. 2483) wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. Mai 2010 Die BundeskanzlerinDr. Angela Merkel Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitNorbert Röttgen


ADSESSHMRVwV-BUNRKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen