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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit · vom 2017-08-10Kürzel nicht amtlich

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)


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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS) Vom 10. August 2017 Fundstelle: BAnz AT 15.08.2017 B5 Nach Artikel 84 Absatz 2 und Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes erlässt die Bundesregierung folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift: § 1 Aufhebung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS) vom 17. Mai 1999 (BAnz. Nr. 98a vom 29. Mai 1999), die durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 27. Juli 2005 (BAnz. Nr. 142a vom 30. Juli 2005) geändert worden ist, wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 2. August 2017 in Kraft. Berlin, den 10. August 2017 Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks


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