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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland
§ 1
Aufhebung
Die Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland vom 15. Dezember 1997 (GMBl 1998, S. 26) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2000 (GMBl 2000, S. 374) wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Auswärtiges Amt Im Auftrag Boeckmann