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Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatKürzel nicht amtlich

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung; hier: Kosten für Gutachten der ambulanten Psychotherapie


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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung; hier: Kosten für Gutachten der ambulanten Psychotherapie

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung Fundstelle: GMBl 2019 Nr. 22, S. 430 – RdSchr. d. BMI v. 8.7.2019 – D 6 – 30111/1#2 – Im Vorgriff auf die erste Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung werden die Beträge nach Nummer 18a.4.12 der Verwaltungsvorschrift für ein Gutachten der ambulanten Psychotherapie auf 50 Euro und für ein Zweitgutachten (bisher Obergutachten) auf 85 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer festgesetzt. Durch die Anpassung wird die neue Gutachterhonorar-Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem GKV-Spitzenverband vom 16.5.2019 wirkungsgleich übernommen. Die neuen Sätze gelten für ab 1. Juli 2019 erstellte Gutachten. Oberste Bundesbehörden nachrichtlich: Bundesministerium der Finanzen Referat VIII A 4 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Postfach 20 02 53 60606 Frankfurt am Main Deutsche Rentenversicherung Abteilung zentrale Aufgaben 10704 Berlin Spitzenorganisationen der Beamten- und Richtervereinigungen


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