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Verwaltungsvorschrift

BEESVwV-BV

Bundesministerium der VerteidigungKürzel nicht amtlich

Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten


Art. 1
(1)

Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vor, die der Besoldungsordnung B angehören.

(2)

Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister der Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden. § 29 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt.

(3)

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung meiner Befugnisse übertragen habe.

Art. 2

Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.

Art. 3

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt meine Anordnung vom 7. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 422) außer Kraft. Bonn, den 10. Juli 1969 Der Bundespräsident Heinemann Der Bundesminister der Verteidigung Schröder Der Bundesminister des Innern Benda


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