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Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Dienstjubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Bundesfinanzverwaltung
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Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Dienstjubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Bundesfinanzverwaltung Fundstelle: GMBl 2019 Nr. 1, S. 2 – RdSchr. d. BMF v. 20.12.2018 – Z B 1 – P 1102/18/10001 :001 – 2018/1047773 – Die anliegende Neufassung der Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Dienstjubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Bundesfinanzverwaltung vom 14. Dezember 2018 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Per E-Mail Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen Anlage Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Dienstjubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Bundesfinanzverwaltung Vom 14. Dezember 2018 I. Aufgrund des § 6 der Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2267) übertrage ich folgenden Behörden die Befugnis, Dienstjubiläumszuwendungen zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden: jeweils für ihren Geschäftsbereich. II. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Dienstjubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Bundesfinanzverwaltung vom 10. Dezember 2015 (GMBl 2016, S. 15). Berlin, den 14. Dezember 2018 Bundesministerium der Finanzen In Vertretung Werner Gatzer
dem Bundeszentralamt für Steuern,
der Generalzolldirektion,
dem Informationstechnikzentrum Bund,
den Hauptzollämtern und
den Zollfahndungsämtern