Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
VerwaltungsvorschriftenBundeskanzleramtVBBAGCBBVwV-BVBBAGCBBVwV-Bnicht amtlich

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

VBBAGCBBVwV-B

Bundeskanzleramt · vom 1992-12-15Kürzel nicht amtlich

Anordnung über die Vertretung des Bundes in bürgerlichrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes - Bundesnachrichtendienst


Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Anordnung über die Vertretung des Bundes in bürgerlichrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes - Bundesnachrichtendienst

Anordnung über die Vertretung des Bundes in bürgerlichrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes - Bundesnachrichtendienst Vom 15. Dezember 1992 Die Bundesrepublik Deutschland wird in bürgerlichrechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Bundesnachrichtendienstes durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes vertreten. Dies gilt namentlich für die Vertretung bei Rechtshandlungen gegenüber Gerichten und anderen Behörden, bei Rechtsstreitigkeiten und im schiedsrichterlichen Verfahren. Die Anordnung tritt ab sofort in Kraft. Bonn, den 15. Dezember 1992 611 - 151 00 - zu De 2 (VS) Der Chef des Bundeskanzleramtes Friedrich Bohl


VBBAGCBBVwV-BKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen