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Anzeige von Sterbefällen auf Seeschiffen


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Anzeige von Sterbefällen auf Seeschiffen

Anzeige von Sterbefällen auf Seeschiffen - RdSchr. d. BMI v. 11. 4. 1978 - V II 3 - 133 112/10 - Für die nach § 45 Abs. 3 PStV von den Schiffsführern aufzunehmende Niederschrift über die Anzeige eines Sterbefalles ist das beigefügte Muster, das die Besonderheiten eines solchen Personenstandsfalles berücksichtigt, erstellt worden. Dieses Muster sieht vier Blätter im Format DIN A 4 mit folgendem Inhalt vor: Niederschrift über die Anzeige eines Sterbefalles (Original für das Standesamt I in Berlin (West)) Niederschrift über die Anzeige eines Sterbefalles (Durchschrift für das Seemannsamt) Niederschrift über die Anzeige eines Sterbefalles (Durchschrift für den Schiffsführer) Anlage: Hinweise zur Niederschrift

1.

Original für das Standesamt I in Berlin (West) a) Vorderseite:Niederschrift über die Anzeige eines Sterbefalles.b) Rückseite:Schreiben des Schiffsführers an das Seemannsamt,Schreiben des Seemannsamtes an den Standesbeamten des Standesamts I in Berlin (West).

2.

Durchschrift für das Seemannsamt a) Vorderseite:Durchschrift der Niederschrift über die Anzeige eines Sterbefalles.Rückseite:Durchschrift des Schreibens des Schiffsführers an das Seemannsamt,Vermerke des Seemannsamtes.

3.

Durchschrift für den Schiffsführer a) Vorderseite:Durchschrift der Niederschrift über die Anzeige eines Sterbefalles.Rückseite:Durchschrift des Schreibens des Schiffsführers an das Seemannsamt.

4.

Hinweise zur Niederschrift (einseitig)Die ersten drei Blätter sind so gestaltet, daß- auf der Vorderseite die Niederschrift über die Anzeige des Sterbefalles,- auf der Rückseite das Schreiben des Schiffsführers an das Seemannsamtdurchgeschrieben werden können. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen Durchschreibesatz herzustellen, dem die Hinweise zur Niederschrift beigefügt werden.Ich bitte, der dortigen für die Seeschiffahrt zuständigen obersten Landesbehörde hiervon Kenntnis zu geben, damit sie die Seemannsämter unterrichten kann.An die Innenminister der LänderGMBl 1978, S. 228


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