AIKVwV-BI
Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine Bezug: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 4. Dezember 2000 (GMBl 2001 S. 2) - AVwV - RdSchr. d. BMI v. 14. 11. 2002 - D I 5 - 222 201/1 - Zur Anwendung des Artikels 2 Abs. 1 AVwV gebe ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen folgende Hinweise, die der Verwaltungsvereinfachung dienen: "Wurde die Mittagsverpflegung in einer Kantine ('Kasino') eingenommen?□ ja (ggf. Datum angeben) □ nein" Wird die Einnahme der Mittagsverpflegung in einer Kantine bejaht, zieht dies in allen Fällen die Gewährung des Kantinentagegeldes nach Artikel 2 Abs. 1 AVwV für die entsprechenden Tage nach sich. Oberste Bundesbehörden nachrichtlich: An die für das Reise- und Umzugskostenrecht zuständigen obersten Landesbehörden GMBl 2002, S. 816
Im Vordruck "Reisekostenrechnung" für Auslandsdienstreisen ist nachstehende Fragestellung zu den Reiseerläuterungen aufzunehmen:
Diese Regelung findet auf Auslandsdienstreisen Anwendung, die ab dem 1. Januar 2003 angetreten werden.
Mein Rundschreiben vom 18. Juni 1996 - D I 5 - 222 201/1 (GMBl S. 627) hebe ich zum gleichen Zeitpunkt auf.