Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
VerwaltungsvorschriftenAuswärtiges AmtAAAAHNPIAAAVwV-AAAAAAHNPIAAAVwV-AAnicht amtlich

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

AAAAHNPIAAAVwV-AA

Auswärtiges AmtKürzel nicht amtlich

Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV a. F.) und Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER); hier: Neufassung der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag ab 1.7.2024 und 1.7.2025


Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV a. F.) und Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER); hier: Neufassung der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag ab 1.7.2024 und 1.7.2025

Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV a. F.) und Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER) Fundstelle: GMBl 2025 Nr. 31, S. 667 – RdSchr. d. AA. v. 15.9.2025 – 113-80-131.10 – Nachstehend wird über die Neufassung der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag ab 1.7.2024 (Anlage 1) und 1.7.2025 unterrichtet (Anlage 2). Solange noch Altfälle nach der ATGV a. F. und der AER abzurechnen sind, sind Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag zu berücksichtigen. Änderungen des immateriellen Anteils haben sich sowohl an Dienstorten, deren Zonenstufe gleichblieb, als auch an Dienstorten, deren Zonenstufe sich änderte, ergeben. Hierüber informiert die Verordnung zur Neuregelung der Gewährung von Auslandszuschlägen (BGBl. 2025 I Nr. 145 vom 17.6.2025), die zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Oberste Bundesbehörden Nachrichtlich: Für das Auslandstrennungsgeld (alte ATGV) zuständige oberste Landesbehörden Liste derAuslandsdienstorte (Stand 1.7.2024) Prozentsätze der immateriellen Anteile am Auslandszuschlag Liste der Auslandsdienstorte (Stand 1.7.2025) Prozentsätze der immateriellen Anteile am Auslandszuschlag


AAAAHNPIAAAVwV-AAKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen