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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397 vom 27. Dezember 2023) wurden die internationalen Vereinbarungen der globalen Mindestbesteuerung für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, umgesetzt.
Ein Teil der administrativen Pflichten ist die Abgabe des Mindeststeuer-Berichts. Dieser istnach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln.
Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 75 Absatz 3 Satz 4 MinStG bekanntgegeben.Der aktuell amtlich vorgeschriebene Datensatz sowie zukünftig geänderte Versionen stehen auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit. Darüber hinaus istdie Datensatzbeschreibung als Anlage beigefügt.
Nähere Informationen zur Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) abgerufen werden. Der Datenaustausch erfolgt im XML-Formatund wird in einem automatisierten Verfahren über die DIP-Schnittstelle (Digitaler Posteingang – Schnittstelle) für Massendaten durchgeführt.
Die Veröffentlichung erfolgt im BundessteuerblattTeil I.
Die ses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Datensatzbeschreibung Aufbau der zu meldenden Daten nach GIR-XML-Schema v1.0 der OECD
Legende Komplexe Datentypen sind in der Datensatzbeschreibung an der Komplexe Datentypen entsprechenden Stelle mit Fettschrift gekennzeichnet und dort entsprechend zu ersetzen.
XML Attribute XML Attribute sind kursiv geschrieben
L-Spalte Ebene im XML
Kardinalität-Spalte Erläuterung:
Der Datentyp muss genau 1x verwendet werden. Der Datentyp muss mindestens 1x verwendet werden. 1..n Er kann danach beliebig oft wiederholt werden. 0..1 Der Datentyp kann entfallen oder 1x verwendet werden.
0..n Der Datentyp kann entfallen oder beliebig oft wiederholt werden.
P O B - Spalte Erläuterung: Pflicht P Dieses Gruppenelement oder Einzelfeld muss gefüllt sein. Option O Dieses Gruppenelement oder Einzelfeld kann gefüllt sein. Bedingung Die Verwendung dieses Gruppenelements oder Einzelfeldes ist B abhängig von einem anderen Gruppenelement oder Einzelfeld. Hinweise stehen in der Spalte Wertemenge / Erklärung.
Format - Spalte Erläuterung: an Alphanumerische Zeichen n Numerische Zeichen incl. Punkt b Boolsche Variable d Datum dt Datum und Zeit en Aufzählung Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der zu meldenden Daten nach GIR-XML-Schema v1.0 der OECD Stand 28.07.2025
Änderungshistorie Version Änderungen 1.0 (Stand 28.07.2025) Veröffentlichung der amtlichen Datensatzbeschreibung DIP - Digitaler Posteingang (Massendatenschnittstelle) Kardi- For- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 nalität P O B mat Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung dip:dip 1 P Digitaler Posteingang (dip) Wurzelverzeichnis Dieser Bestandteil ist stets über die Schemadefinition der dip.xsd zu überprüfen.
version 1 P an xs:string dip Version Attribut zu dip:dip Version der dip Definition dip:header 1 P DipHeaderType environment 1 P en environmentType Zielumgebung Attribut zu dip:header Es können nur die Werte • TEST • PROD verwendet werden. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Testdaten nur unter Verwendung des Wertes "TEST" und Produktivdaten nur unter Verwendung des Wertes "PROD" übermittelt werden. dip:consignment 1 P ConsignmentType Sendungsdaten dip:customerIdentifier 1 P CustomerIdentifierType Identifikationskennung Identifikationskennung des Datenübermittlers, anhand dieser eineindeutig verifiziert werden kann. I.d.R. ein dem Fachverfahren/Fachbereich bekannte Kennung z.B. ELSTER-Konto-ID oder BZST-Zertifikats-Nummer dip:identityProvider 1 P en identityProviderType Provider der Identifier- Festlegung, welchem Provider die Identifier-Kennung zuzuordnen ist: BZST- Kennung CERT einem BZSt-Zertifikat, ELSTER einem ELSTER-Konto Es können nur die Werte • BZST-CERT • ELSTER verwendet werden. dip:identifier 1 P an 1 16 identifierType Identifier-Kennung Identifier-Kennung dip:creationTime 1 P dt xs:dateTime Erzeugungszeitpunkt Erzeugungszeitpunkt der Lieferung als Zeitstempel dip:transferticketId 1 P an 1 170 customTicketIdNumberType Identifikationsnummer der Identifikationsnummer der Lieferung, eine eineindeutige Kennung dieser Lieferung Lieferung dip:referenceId 0..1 O an 1 170 customTicketIdNumberType Identifikationsnummer einer Identifikationsnummer einer Bezugs-Lieferung als Referenz auf die Bezugs-Lieferung transferticketId einer vorhergehende Lieferung dip:application 1 P applicationType Verfahrensbezeichnung Bennenung des Ziel-Fachverfahrens, z.B. DAC7, DAC8, CESOP, CRS. code 1 P an 1 12 applicationCodeType Fachverfahrensbezeichnung Attribut zu dip:application Angabe zur Bezeichnung des Fachverfahrens Hier ist der Wert "PILLAR_II" zu verwenden. dip:body 1 P DipBodyType Inhalte der Lieferung dip:consignmentItem 1..n P ConsignmentItemType Meldungen Multiplizität zur Lieferung mehrerer Anträge/Meldungen in einer Lieferung Für PILLAR_II Lieferungen darf nur ein dip:consignmentItem übermittelt werden.
dip:bopAccountId 0..1 O an 1 36 bopAccountIdType Benutzerkennung Benutzerkennung des Antragstellers im POSt 2.0 (BOPNeu) für Zustellung eines Verwaltungsaktes im Portal dip:data 1 P xs:anyType Nutzdaten-XML An dieser Stelle sind die Nutzdaten im Format des Fachverfahrens-XMLs anzugeben. Weitere Informationen zu diesem Schema sind unter PILLAR II - GIR Nutzdaten zu finden.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) GLOBE_OECD 1 Hier ist die Schemaversion anzugeben, in der die GIR-Mitteilung erstellt wurde. version 0..1 O an 1 10 stf:StringMin1Max10_Type GIR-Version Derzeit ist der Wert "1.0" zu verwenden. Die Informationen in den Kopfdaten der Mitteilung geben Auskunft über den übermittelnden Staat, den Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung, den Meldezeitraum auf den sich die Mitteilung bezieht und die Art der Mitteilung (Original, Korrektur, globe:MessageSpec 1 P globe:MessageSpec_Type Kopfdaten Löschung etc.). Während diese Angabe nicht für den Austausch zwischen (COMPETENT AUTHORITIES) genutzt wird, kann die Angabe in dem Fall gemacht werden, in dem eine Abgabe an das BZSt durch eine inländische Geschäftseinheit vorgesehen ist. In Identifizierungsnummer des solchen Fällen dient die Angabe zur Identifizierung der inländischen Geschäftseinheit, globe:SendingEntityIN 0..1 O an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Datensenders welche die Nachricht übergibt.
Durch dieses Datenelement kann die Jurisdiktion identifiziert werden, welche die Information übergibt. Diesem Element wird das alphabetische Staatenkürzel und der globe:TransmittingCountry 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Übermittelnder Staat Name des Staates gemäß des ISO 3166-1 Alpha 2 Standard zugrunde gelegt. Durch dieses Datenelement können die Jurisdiktion identifiziert werden, welche globe:ReceivingCountry 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Empfangender Staat gezielte Addressaten der Nachricht werden sollen. Dieses Datenelement spezifiziert, welcher Nachrichtentyp gesendet wird. Die einzig globe:MessageType 1 P en 1 1 globe:MessageType_EnumType Typ der Nachricht zulässige Angabe dieses Feldes lautet "GIR". Dieses Datenelement ist ein freies Textfeld, das es ermöglicht, spezifische Vorsichtsanweisungen zur Verwendung des GIR-Nachrichteninhalts einzugeben, z. B. die Bedingungen des Instruments oder der Konvention, unter denen die Daten globe:Warning 0..1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Warnung ausgetauscht werden. Bei diesem Datenelement handelt es sich um ein freies Textfeld, in das spezifische Kontaktinformationen für den Absender der Nachricht eingegeben werden können. Bei der inländischen Berichterstattung kann es sich dabei um eine Einzelperson bei der jeweiligen berichtspflichtigen Geschäftseinheit der multinationalen globe:Contact 0..1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Kontakt Unternehmensgruppe handeln.
Dieses Datenelement ist ein freies Textfeld, das die eindeutige Nachrichtenkennung des Absenders (vom Absender erstellt) erfasst, die die gesendete Nachricht identifiziert. Der Identifikator ermöglicht sowohl dem Absender als auch dem Empfänger, die spezifische Nachricht später zu identifizieren, falls Fragen oder Korrekturen auftreten. Für den Austausch zwischen zuständigen Behörden muss die erste Komponente der Ländercode des sendenden Landes, die zweite Komponente das Berichtssteuerjahr sein, auf das sich die Daten beziehen (das idealerweise das Jahr ist, in dem der Berichtszeitraum beginnt, aber auch das Jahr, in dem er endet) und die dritte Komponente der Ländercode des empfangenden Landes, gefolgt von einer eindeutigen Kennung, die von dem sendenden Land erstellt wurde (der globe:MessageRefId 1 P an 1 170 stf:StringMin1Max170_Type MessageRefId „nationale Teil“). Dieses Datenelement ermöglicht es dem Absender, den Typ der gesendeten Nachricht zu definieren. Dieses Element gibt an, ob es sich um neue oder korrigierte Daten handelt (siehe Anleitung zum Korrekturprozess unten). Nachrichten müssen alle neuen oder alle korrigierten/gelöschten Daten enthalten oder darauf hinweisen, dass keine Daten zu melden sind.
Siehe mögliche Werte unter globe:MessageTypeIndic_EnumType (GIR101 - globe:MessageTypeIndic 1 P en globe:MessageTypeIndic_EnumType Art der Meldung GIR103) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Dieses Datenelement identifiziert den letzten Tag des Berichtswirtschaftsjahres, auf das sich die Meldung im Format yyyy-MM-TT bezieht. Die Angabe erfolgt grundsätzlich auf Basis des Kalenderjahres in dem der Meldezeitraum endet. Es kann jedoch auch ein anderer geeigneter Meldezeitraum angegeben werden. Format: JJJJ-MM-TT Beispiel: Für das Meldejahr 2026 wäre somit die Angabe "2026-12-31" globe:ReportingPeriod 1 P d xsd:date Meldezeitraum vorzunehmen.
Dieses Datenelement identifiziert das Datum und die Uhrzeit, zu der die Nachricht zusammengestellt wurde. Es wird erwartet, dass dieses Element automatisch vom Host-System ausgefüllt wird. Das Format für die Verwendung ist yyyy-MM- TT'T'hh:mm:ss.nnn. Sekundenbruchteile können verwendet werden (in diesem Fall werden die Millisekunden in 3 Stellen angegeben, siehe ".nnn" im Format oben). Beispiele: 2027-03-15T09:45:30 oder 2027-03-15T09:45:30.789 (mit Millisekunden). globe:Timestamp 1 P dt xsd:dateTime Zeitstempel Die Uhrzeit sollte im 24-Stunden-Format eingegeben werden. Das GloBE-Body-Element enthält Informationen zur berichtspflichtigen Geschäftseinheit, zur General Section, Summary Jurisdiction Section, und UTPR- globe:GLOBEBody 1..n P globe:GlobeBody_Type Meldungsinhalt Attribution des GIR. Das Element „Filing Info“ identifiziert die berichtspflichtige Geschäftseinheit, die multinationale Unternehmensgruppe, die Buchhaltungsinformationen und das globe:FilingInfo 1 P globe:FilingInfo Melder-Information Berichtsjahr, auf das sich der GIR bezieht. Dieses Filing-CE-Element identifiziert die berichtspflichtige Geschäftseinheit, die den globalen Mindeststeuer-Bericht (GIR) einreicht. Wenn mehrere berichtspflichtige Geschäftseinheiten den globalen Mindeststeuer-Bericht einreichen, muss jede von Berichtspflichtige ihnen einen separaten globalen Mindeststeuer-Bericht einreichen. Er besteht aus den globe:FilingCE 1 P Geschäftseinheit folgenden vier Elementen.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „ResCountryCode“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode auf Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards für das Steuerhoheitsgebiet an, in globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat dem sich die berichtspflichtige Geschäftseinheit befindet. Dieses Namenselement gibt den vollständigen gesetzlichen Namen der globe:Name 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Name berichtspflichtigen Geschäftseinheit an.
Das TIN-Element gibt die Steueridentifikationsnummer (engl. tax identification number - TIN) der berichtspflichtigen Geschäftseinheit an. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss ihre TIN angeben, die für Zwecke der erfassten Steuern im Einreichungsstaat verwendet wird, oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, z. B. eine Handelsregisternummer. Falls keine TIN eingegeben wird, ist der Wert NOTIN anzugeben. Der TIN-Typ ist globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Das Element „Role“ gibt die Rolle der berichtspflichtigen Geschäftseinheit an. Mögliche Werte sind: siehe globe:FilingCERole_EnumType (GIR401 - GIR405) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Wenn in diesem Element „GIR403“ oder „GIR404“ als Wert ausgewählt wird, wird globe:Role 1 P en globe:FilingCERole_EnumType Rolle davon ausgegangen, dass der GIR über eine lokale Einreichung bereitgestellt wird. Das Element „AccountingInfo“ spiegelt die Buchhaltungsinformationen in Bezug auf globe:AccountingInfo 1 P Buchhaltungsinformation die UPE wider und besteht aus den nachfolgenden drei Elementen. Das Element „CFSofUPE“ bezeichnet den relevanten Unterabsatz (a), (b), (c) und (d) der Definition des Konzernabschlusses in Artikel 10.1, der für den Konzernabschluss der UPE gilt. Im Falle von Buchstabe (d) muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Identifizierung der UPE mit angemessener Sorgfalt und nach Treu und Glauben durchführen . Definition von UPE Mögliche Werte sind: siehe globe:FilingCECofUPE_EnumType (GIR501 - 504) unter globe:CFSofUPE 1 P en globe:FilingCECofUPE_EnumType Konzernabschlüssen Wertelisten für Aufzählungstypen
Das Element „FAS“ gibt den Rechnungslegungsstandard an, der für den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft verwendet wird. Wenn die oberste Muttergesellschaft keinen Konzernabschluss erstellt, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit den anerkannten Rechnungslegungsstandard angeben, der entweder ein anerkannter Rechnungslegungsstandard oder ein anderer Rechnungslegungsstandard ist, der angepasst wurde, um erhebliche globe:FAS 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Rechnungslegungsstandard Vergleichbarkeitseinschränkungen zu vermeiden.
Das Element „Currency“ spiegelt den für den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft (UPE) verwendeten iso:curCode_Type wider. Erstellt die UPE keinen Konzernabschluss, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit den ISO- Code der Währung angeben, die für die Zwecke der GloBE-Regeln verwendet wird.
Die Beträge sind in vollen Einheiten, d. h. ohne Dezimalstellen, anzugeben. Der Code für die Währung, in der der Wert ausgedrückt wird, ist der ISO-Codeliste 4217 zu globe:Currency 1 P en 3 3 iso:currCode_Type Währung entnehmen und im Attribut „currCode“ hinzuzufügen. Dieses Element gibt das Start- und Enddatum des Berichtsgeschäftsjahres an und globe:Period 1 P Zeitraum besteht aus den folgenden zwei Elementen. globe:Start 1 P d xsd:date Start Das Startelement gibt das Startdatum des Berichtsgeschäftsjahres an. globe:End 1 P d xsd:date Ende Das Endelement gibt das Enddatum des Berichtsgeschäftsjahres an. Das Element „Name MNE“ gibt den Namen der multinationalen Name der multinationalen Unternehmensgruppe an, der üblicherweise bei der Erstellung ihres globe:NameMNE 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Unternehmensgruppe Konzernabschlusses verwendet wird. Das optionale Element „AdditionalInfo“ kann verwendet werden, um den Steuerbehörden ad hoc zusätzliche Erläuterungen zum GIR bereitzustellen und sollte grundsätzlich nur auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsrichtlinien globe:AdditionalInfo 1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Zusätzliche Informationen verwendet werden.
DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIR- Nachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden globe:DocSpec 1 P stf:docspec_type Dokumentenspezifikation müssen (weitere Hinweise unter stf:docspec_type unter Komplexe Datentyp DAC9). Das optionale Element „General Section“ (Hinweis: Der Umfang des Begriffs ist im Vergleich zur Definition gemäß GIR MCAA eingeschränkt) enthält Informationen zur Unternehmensstruktur der Gruppe. Das Element gibt außerdem die relevanten Empfängerstaaten der GeneralSection globe:GeneralSection 0..1 O globe:GeneralSection_Type Allgemeiner Teil für den Informationsaustausch an.
Der wiederholbare RecJurCode gibt die relevanten Empfängerstaaten der General Section für den Informationsaustausch an. Beabsichtigt die multinationale Unternehmensgruppe, den globalen Mindeststeuer-Bericht lokal einzureichen, muss der nationale Jurisdiktionscode in das Element eingetragen werden.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch Informationsaustausch globe:RecJurCode 1..n P en 2 2 iso:CountryCode_Type Empfängerstaaten-Code gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Corporate Structure enthält Informationen zur Unternehmensstruktur globe:CorporateStructure 1 P globe:CorporateStructureType Unternehmensstruktur der multinationalen Unternehmensgruppe.
Das wiederholbare „UPE“ Element enthält identifizierende Informationen zu obersten Muttergesellschaften (UPEs). Das Element ermöglicht die Auswahl der ausgeschlossenen UPE über eine Aufzählungsliste oder eine andere UPE mit ID- Typ.
Wenn es sich bei der multinationalen Unternehmensgruppe um eine multinationale Unternehmensgruppe mit mehreren Muttergesellschaften handelt, muss die globe:UPE 1..n P oberste Muttergesellschaft einreichende Unternehmenseinheit dieses UPE-Element für jede UPE ausfüllen. ausgeschlossene oberste globe:ExcludedUPE 1 B Muttergesellschaft
Wenn die UPE eine ausgeschlossene Einheit ist, spiegelt dieses Feld ihre Art wider.
Status von ausgeschlossener Mögliche Werte siehe globe:ExcludedUPE_EnumType (GIR601 - GIR606) unter globe:ExcludedUPEStatus 1 P en 1 200 globe:ExcludedUPE_EnumType oberster Muttergesellschaft Wertelisten für Aufzählungstypen Dieses Datenelement identifiziert das Steuerhoheitsgebiet, in der eine Muttergesellschaft gemäß Art. 10.3.5 eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) anwenden muss, auch wenn sich diese Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke in einem anderen Steuerhoheitsgebiet befindet. Es verwendet den zweistelligen alphabetischen Ländercode und die Ländernamenliste basierend auf dem ISO 3166- globe:Art10.3.5 0..1 O en 2 2 iso:CountryCode_Type Artikel 10.3.5 1 Alpha 2-Standard. Das ID-Element enthält Informationen zur Identifizierung des ausgeschlossenen UPE und folgt dem ID-Typ, wie unter Komplexe Datentypen - globe:ID 1 P globe:ExcludedUPE_ID_Type Identifikationsinformationen globe:ExcludedUPE_ID_Type beschrieben. andere oberste Das Element „OtherUPE“ identifiziert die oberste Muttergesellschaft (mit Ausnahme globe:OtherUPE 1 B Muttergesellschaft einer ausgeschlossenen obersten Muttergesellschaft).
Dieses Datenelement identifiziert das Steuerhoheitsgebiet, in der eine Muttergesellschaft gemäß Art. 10.3.5 einen QIIR anwenden muss, auch wenn sich diese Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke in einem anderen Steuerhoheitsgebiet befindet. Es verwendet den zweistelligen alphabetischen Ländercode und die globe:Art10.3.5 0..1 O en 2 2 iso:CountryCode_Type Artikel 10.3.5 Ländernamenliste basierend auf dem ISO 3166-1 Alpha 2-Standard. Das ID-Element enthält Informationen zur Identifizierung der anderen obersten Muttergesellschaft und folgt dem ID-Typ, siehe globe:ID_Type unter Komplexe globe:ID 1 P globe:ID_Type Identifikationsinformationen Datentyp DAC9.
Das wiederholbare Element „CE“ enthält Identifizierungs- und Eigentumsinformationen zu Geschäftseinheiten und Mitgliedern von JV-Gruppen der globe:CE 0..n O Geschäftseinheit multinationalen Unternehmensgruppe. Es besteht aus den folgenden fünf Elementen. Das „ID“ Element enthält identifizierende Informationen zu jeder Geschäftseinheit und JV-Gruppenmitglied und folgt dem ID-Typ, siehe globe:ID_Type unter Komplexe globe:ID 1 P globe:ID_Type Identifikationsinformationen Datentyp DAC9.
Das Element „OwnershipChange“ muss nicht ausgefüllt werden, wenn die Geschäftseinheit (oder eine andere Geschäftseinheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder das Mitglied einer Joint Venture-Gruppe im Berichtsgeschäftsjahr keinen Änderungen unterlag. Das Element „OwnershipChange“ muss nur für Änderungen ausgefüllt werden, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt im Berichtsgeschäftsjahr auf die Berechnung des effektiven Steuersatzes (z. B. für Geschäftseinheiten, die an der grenzüberschreitenden Verteilung von Einkünften oder Steuern beteiligt sind) oder auf die Berechnung oder Verteilung der Ergänzungssteuerbeträge (z. B. das Ausmaß der Anwendung der Primärergänzungssteuerregelung (engl. IIR) auf eine Gesellschaft) ausgewirkt haben. globe:OwnershipChange 0..n O Eigentümerwechsel Das Element „OwnershipChange“ besteht aus den folgenden drei Elementen. Das Element „Change Date“ gibt das Datum des Inkrafttretens (im Format JJJJ-MM- TT) aller Änderungen der Eigentumsstruktur oder des Status der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder eines Mitglieds einer Joint Venture-Gruppe an. Unterlag eine Geschäftseinheit (oder eine andere Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder ein Mitglied einer Joint Venture-Gruppe im Berichtsjahr mehreren Änderungen, ist jede Änderung separat globe:ChangeDate 1 P d xsd:date Änderungsdatum darzustellen. Das Element „PreGlobeStatus“ gibt den für GloBE-Zwecke relevanten Status der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder des Mitglieds der JV-Gruppe am Tag unmittelbar vor dem Datum der Änderung an.
vorheriger Status der Mögliche Werte siehe globe:IDGloBEStatus_EnumType (GIR701–GIR721) unter globe:PreGlobeStatus 1..n P en globe:IDGloBEStatus_EnumType Geschäftseinheit Wertelisten für Aufzählungstypen PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „PreOwnership“ zeigt die Entitäten an, die Eigentumsanteile an der CE (oder einer anderen Entität) oder einem Mitglied der JV- Gruppe vor der ersten gemeldeten Änderung halten, sowie den Prozentsatz dieser Eigentumsanteile. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit darf das Element PreOwnership nicht für ausgeschlossene Einheiten vervollständigen, die vor der Änderung ausgeschlossene globe:PreOwnership 0..n O vorherige Eigentumsverhältnisse Einheiten waren.
Das Element „OwnershipType“ gibt die Art der Einheit an, die direkte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JV-Gruppe oder indirekte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JV- Gruppe über ausgeschlossene Einheiten oder Nicht-Gruppenmitglieder hält. Mögliche Werte siehe (nur einer auswählbar): globe:OwnershipType_EnumType (GIR801 - GIR806) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
„Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (aggregiert)“ werden im Aggregat ausgewiesen. „Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (aggregiert)“ werden im Aggregat ausgewiesen. Nicht-Gruppenmitglieder sind Einheiten, die keine Gruppeneinheiten oder Mitglieder globe:OwnershipType 1 P en globe:OwnershipType_EnumType Eigentumstyp einer JV-Gruppe sind.
Das TIN-Element gibt die Steueridentifikationsnummer (TIN) der Geschäftseinheit, der Konzerneinheit, der ausgeschlossenen Einheit, des Mitglieds einer JV-Gruppe oder eines Nicht-Gruppenmitglieds an, die am Tag vor der Transaktion direkt Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder einem Mitglied einer JV-Gruppe hielt. Ausgeschlossene Einheiten, die nicht zur UPE gehören, und Nicht-Gruppenmitglieder sind aggregiert zu melden (d. h. „Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert)“ und „Nicht- Gruppenmitglieder (aggregiert)“).
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss auch alle Geschäftseinheiten melden, die am Tag vor der Transaktion indirekt Eigentumsanteile an der Unternehmenseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) über ausgeschlossene Einheiten oder Nicht- Gruppenmitglieder hielten. Falls keine TIN eingegeben wird, ist der Wert NOTIN anzugeben. Der TIN-Typ ist globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer gemäß dem Komplexdatentyp „globe:TIN-Type“ auszufüllen.
Das Element „PreOwnership Percentage“ gibt die Eigentumsanteile an, die an der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder einem Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe von den oben genannten Geschäftseinheiten, ausgeschlossenen Einheiten, Mitgliedern von Joint-Venture-Gruppen und konzernfremden Mitgliedern an dem Tag gehalten werden, der dem Datum der Änderung unmittelbar vorausgeht, in Übereinstimmung mit den in Anmerkung 1.3.2.1.10 enthaltenen Leitlinien.
Wird eine Geschäftseinheit (oder ein anderes Unternehmen der multinationalen Unternehmensgruppe) oder ein Mitglied einer JV-Gruppe während des Berichtsgeschäftsjahres abgewickelt, meldet die berichtspflichtige Geschäftseinheit den entsprechenden Status für GloBE-Zwecke am Tag der Änderung vor der Transaktion im Element „PreGloBEStatus“ und „Nicht- Gruppenmitglied“ im Element „GloBEStatus“. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit gibt dann im Element PreOwnershipTypedie Unternehmen an, die am Tag der Änderung vor der TransaktionEigentumsanteile an der Geschäftseinheit (oder einem anderen Unternehmen der multinationalen Gruppe) oder einem Mitglied einer JV-Gruppe halten, und meldet im Element PreOwnershipPercentage die Eigentumsanteile, die jedes dieser Einh iten an der Geschäftseinheit (oder einem anderen Unternehmen der multinationalen Gruppe) oder einem Mitglied einer JV-Gruppe hält. Die berichtspflichtige globe:PreOwnershipPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage vorheriger Eigentumsanteil Geschäftseinheit füllt jedoch das Element „OwnershipPercentage“ nicht aus. Das Element „Ownership“ spiegelt das Eigentum an den Geschäftseinheiten und Mitgliedern von Joint Ventures zum letzten Tag des Berichtsjahres wider. Es besteht aus den Elementen „Eigentumstyp“, „Steueridentifikationsnummer“ und globe:Ownership 1..n P Eigentum „Eigentumsanteil“.
Das Element „Ownership Type“ gibt den Typ der Entität an, die direkte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JV-Gruppe oder indirekte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JV- Gruppe über ausgeschlossene Entitäten oder Nicht-Gruppenmitglieder hält. Die möglichen Werte sind (nur einer anwendbar): siehe globe:OwnershipType_EnumType (GIR801 - GIR806) unter Wertelisten für Aufzählungstypen „Ausgeschlossene Entitäten (Aggregat)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (Aggregat)“ globe:OwnershipType 1 P globe:OwnershipType_EnumType Eigentumstyp werden im Aggregat gemeldet.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das TIN-Element gibt die TIN (oder, wenn keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. einen Geschäfts-/Firmenregistrierungscode/eine -nummer) der Geschäftseinheit, Joint Ventures oder Joint Venture-Tochtergesellschaften an, die Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit, dem Joint Venture oder der Joint Venture- Tochtergesellschaft halten. Für ausgeschlossene Unternehmen, die nicht die UPE und Nicht-Gruppenmitglieder sind, muss keine TIN angegeben werden, da sie in der Gesamtheit angegeben werden (d. h. „Ausgeschlossene Unternehmen (Gesamtheit)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (Gesamtheit)“. Falls keine TIN eingegeben wurde, muss der Wert NOTIN angegeben werden. Der TIN-Typ muss entsprechend dem globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer TIN-Typ ausgefüllt werden.
Das Element „Ownership Percentage“ gibt (in Prozent) die Eigentumsanteile an, die die unter „Eigentumsart“ angegebenen Geschäftseinheiten, ausgeschlossenen Einheiten und Nicht-Konzernmitglieder direkt an der Gesellschaftseinheit, dem Joint Venture oder der JV-Tochtergesellschaft halten. Die meldende Gesellschaft muss die Eigentumsanteile von Nicht-Konzernmitgliedern insgesamt melden. Halten mehrere ausgeschlossene Gesellschaften direkte Eigentumsanteile an einer Gesellschaftseinheit, einem Joint Venture oder einer JV-Tochtergesellschaft, ist der Gesamtbetrag aller ausgeschlossenen Gesellschaften anzugeben. Wenn eine Konzerneinheit, ein Joint Venture oder eine Joint-Venture-Tochtergesellschaft über eine oder mehrere ausgenommene Einheiten oder über Nicht-Konzernmitglieder indirekte Eigentumsanteile an einer Unternehmenseinheit, einem Joint Venture oder einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft hält, muss die einreichende Unternehmenseinheit zusätzlich zu etwaigen Eigentumsanteilen, die diese Konzerneinheit, dieses Joint Venture oder diese Joint-Venture-Tochtergesellschaft direkt hält, die Eigentumsanteile melden, die sie indirekt über ausgenommene Einheiten oder Nicht-Konzernmitglieder hält. Um Doppelzählungen zu vermeiden, dürfen in diesem Fall die Eigentumsanteile, die von solchen ausgenommenen Einheiten oder Nicht-Konzernmitgliedern direkt an der Unternehmenseinheit, dem Joint Venture oder der Joint-Venture-Tochter gehalten werden und die bei der Berechnung des Eigentumsanteils dieser Konzerneinheit berücksichtigt werden, nicht separat gemeldet werden. Wenn es sich bei der Unternehmenseinheit um eine Betriebsstätte handelt, muss die einreichende Unternehmenseinheit die Haupteinheit globe:OwnershipPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage Eigentumsanteil unter „Eigentumsart“ identifizieren und unter „Eigentumsprozentsatz“ 100 % melden.
Das Element „QIIR“ enthält Informationen darüber, ob Geschäftseinheiten (CEs), die in Teileigentum stehende Muttergesellschaften (POPEs) POPEs oder zwischengeschaltete Muttergesellschaften sind, eine Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) anwenden müssen. Das Element „QIIR“ ist in Bezug auf die Geschäftseinheit nur auszufüllen, wenn in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich die Geschäftseinheit befindet, eine QIIR gilt und die Geschäftseinheit eine POPE oder eine zwischengeschaltete Muttergesellschaft ist. Diese Informationen sind nicht in Bezug Anerkannte auf Mitglieder von JV-Gruppen oder Unternehmen zu melden, die keine (direkten Primärergänzungssteuerregelun oder indirekten) Eigentumsanteile an einer anderen Geschäftseinheiten besitzen, da globe:QIIR 0..1 O g diese Gruppeneinheiten keine potenziellen Muttergesellschaften sind. Das Element „POPE-IPE“ gibt die Art der betreffenden Muttergesellschaft an. Mögliche Werte sind: Siehe globe:POPEIPE_EnumType (GIR901 - GIR903) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Gemäß der Definition der in Teileigentum stehenden Muttergesellschaft ist die Muttergesellschaft eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft, wenn mehr als 20 % der Eigentumsanteile an ihren Gewinnen (direkt oder indirekt) von Personen gehalten werden, die keine Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe (MNE) sind, und wenn sie (direkt oder indirekt) einen Eigentumsanteil an einer anderen Geschäftseinheit derselben multinationalen globe:POPE-IPE 1 P en globe:POPEIPE_EnumType Art der Muttergesellschaft Unternehmensgruppe besitzt. Das Element „Exception“ spiegelt die Anwendung der Ausnahme gemäß Artikel 2.1.3 globe:Exception 0..1 O Ausnahme oder 2.1.5 wider. Das Element „ExceptionRule“ erfordert die Auswahl von entweder Artikel 2.1.3 oder globe:ExceptionRule 1 P Ausnahmeregel 2.1.5 und besteht ebenfalls aus dem TIN-Element. Das Element „Art. 2.1.3“ gibt an, dass die zwischengeschaltete Muttergesellschaft die Primärergänzungssteuerregelung (IIR) nicht anwenden muss, da die oberste Muttergesellschaft (UPE) die IIR anwendet oder eine andere zwischengeschaltete globe:Art2.1.3 1 B b 1 1 xsd:boolean Artikel 2.1.3 Muttergesellschaft die IIR anwenden muss.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „Art. 2.1.5“ besagt, dass eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft die Primärergänzungssteuerregelung (IIR) nicht anwenden muss, wenn sie sich im vollständigen Eigentum (direkt oder indirekt) einer anderen im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft befindet, die für das Berichtsgeschäftsjahr eine qualifizierte IIR anwenden muss.
Gemäß Artikel 2.1.5 ist eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft nicht zur Anwendung der IIR verpflichtet, wenn sie sich im vollständigen Eigentum (direkt oder indirekt) einer anderen im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft befindet, die für das Berichtsgeschäftsjahr eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) anwenden muss. Trifft die Ausnahme in Artikel 2.1.5 zu, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die für die erfassten Steuern verwendete Steueridentifikationsnummer (TIN) des Steuerhoheitsgebiets angeben, in der die andere im Teileigentum stehende Muttergesellschaft für GloBE- Zwecke ansässig ist. Falls keine Steueridentifikationsnummer verfügbar ist, muss sie ein funktionales Äquivalent wie z. B. eine Unternehmensglobe:Art2.1.5 1 B b 1 1 xsd:boolean Artikel 2.1.5 /Firmenregistrierungsnummer angeben. Das Validierungselement „TIN“ gibt die für erfasste Steuern verwendete TIN in dem Steuerhoheitsgebiet an, in dem die oberste Muttergesellschaft (engl. Ultimate Parent Entity - UPE), andere zwischengeschaltete Muttergesellschaft (engl. Intermediate Parent Entity - IPE) oder andere in Teileigentum stehende Muttergesellschaft (engl. Partially Owned Parent Entity - POPE) ansässig ist, die für GloBE-Zwecke eine qualifizierte IIR anwenden muss.
Falls keine TIN eingegeben wird, ist der Wert NOTIN anzugeben. globe:TIN 0..1 O an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „QUTPR“ gibt an, ob die Sekundärergänzungssteuerregelung (engl. Undertaxed Profit Rule - UTPR) für die Gesellschaft anwendbar ist und besteht aus den folgenden drei Elementen. Dieses Element gilt nicht in Fällen, in denen kein Steuerhoheitsgebeit gemäß der Anerkannte UTPR Besteuerungsrechte in Bezug auf das Steuerhoheitsgebiet hat, in dem sich die Sekundärergänzungssteuerregel Geschäftseinheit befindet, oder in denen die Safe-Harbour-Bestimmungen der UTPR globe:QUTPR 0..1 O ung für dieses Steuerhoheitsgebiet gelten. Das Element „Artikel 9.3“ gibt an, ob die Anfangsphase der internationalen Tätigkeit (Artikel 9.3.1 oder Artikel 9.3.5(a)) vorliegt. Ist dies der Fall, sind die folgenden beiden Elemente nicht auszufüllen.
Die beiden Elemente sind ferner nicht auszufüllen, wenn die oberste Muttergesellschaft (UPE) verpflichtet ist, eine anerkannte Primärergänzugnssteuerregelung (QIIR) in Bezug auf die relevanten Geschäftseinheiten anzuwenden (einschließlich Geschäftseinheiten, die im Steuerhoheitsgebiet der UPE ansässig sind). In allen anderen Fällen muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit diese beiden folgenden Elemente nur ausfüllen, wenn eine Muttergesellschaft, die eine QIIR in Bezug auf eine Geschäftseinheit anwenden muss, einen Eigentumsanteil von weniger als 100 % an dieser globe:Art9.3 1 P b 1 1 xsd:boolean Artikel 9.3 Geschäftseinheit behält.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „AggOwnership“ gibt die aggregierten Eigentumsanteile in Prozent der Gesamtheit der an dieser Geschäftseinheit gehaltenen Eigentumsanteile an. Die aggregierten (direkten und indirekten) Eigentumsanteile der Muttergesellschaften, die zur Anwendung einer QIIR verpflichtet sind, ergeben sich aus der Summe der Eigentumsanteile jeder Muttergesellschaft, die eine QIIR in Bezug auf die niedrig besteurten Geschäftseinheiten anwenden muss. Der Gesamtbetrag ist null, wenn keine Muttergesellschaft eine QIIR in Bezug auf die niedrig besteuerten Einkünfte der niedrig besteuerten Geschäftseinheit anwenden muss. Ist eine Muttergesellschaft (die indirekt über eine zwischengeschaltete Muttergesellschaft oder eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft, die nicht gemäß Artikel 2.1.3 oder 2.1.5 von der IIR ausgenommen ist, einen Eigentumsanteil an einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit hält) zur Anwendung der IIR verpflichtet, werden die relevanten Eigentumsanteile für die Berechnung des Gesamtbetrags nur einmal gezählt.
Für Mitglieder einer Joint Venture-Gruppe gibt das Element „AggOwnership“ den aggregierten, zurechenbaren Anteil der Ergänzungssteuern des Mitglieds der Joint Venture-Gruppe in Prozent des Gesamtbetrags der Ergänzungssteuer für dieses Mitglied der Joint Venture-Gruppe an. Der aggregierte, zurechenbare Anteil der Ergänzungssteuern der Muttergesellschaften, die eine QIIR anwenden müssen, entspricht der Summe der zurechenbaren Anteile der Ergänzungssteuer jeder Muttergesellschaft, die eine QIIR in Bezug auf das niedrig besteuerte Joint Venture oder die JV-Tochtergesellschaft anwenden muss.
Der Gesamtbetrag ist null, wenn keine Muttergesellschaft eine QIIR in Bezug auf die niedrig besteuerten Einkünfte des Joint Ventures oder der JV-Tochtergesellschaft anwenden muss. Hält eine Muttergesellschaft indirekt über eine andere Muttergesellschaft, die die IIR anwenden muss, einen Eigentumsanteil an einem niedrig besteuerten Joint Venture oder einer JV-Tochtergesellschaft, wird der zurechenbare Anteil der Zusatzsteuern für die Berechnung des Gesamtbetrags nur globe:AggOwnership 0..1 O n 1 6 globe:percentage aggregierter Eigentumsanteil einmal berücksichtigt. Das Element „UPEOwnership“ gibt an, ob alle Eigentumsanteile der obersten Muttergesellschaft (UPE) an der Geschäftseinheit (CE) direkt oder indirekt von Muttergesellschaften gehalten werden, die für diese Geschäftseinheit eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (QIIR) insgesamt anwenden müssen (oder ob die zurücksetzbaren Anteile der Ergänzungssteuern der Eigentumsanteil oberster Muttergesellschaften, die für das Mitglied der JV-Gruppe eine QIIR anwenden globe:UPEOwnership 0..1 O b 1 1 xsd:boolean Muttergesellschaft müssen, die Ergänzungssteuer der JV-Gruppe reduzieren müssen). Das wiederholbare Element „Excluded Entity“ enthält Informationen zu ausgeschlossenen Einheiten zum letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres. Eine ausgeschlossene Einheit ist eine Gruppeneinheit gemäß Artikel 1.5.1 oder Artikel globe:ExcludedEntity 0..n O ausgeschlossene Einheit 1.5.2. Das Element besteht aus den folgenden drei Elementen. globe:Name 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Name Das Element „Name“ gibt den Namen der ausgeschlossenen Einheit an. Das Element „Change“ zeigt alle Änderungen seit dem vorherigen Berichtsgeschäftsjahr in Bezug auf den Namen oder Typ der ausgeschlossenen globe:Change 1 P b 1 1 xsd:boolean Änderung Einheit an. Das Element „Type“ gibt den Typ jeder ausgeschlossenen Einheit an.
Mögliche Werte: siehe globe:ExcludedEntity_EnumType (GIR1001–GIR1008) unter globe:Type 1 P en globe:ExcludedEntity_EnumType Typ ausgeschlossener Enität Wertelisten für Aufzählungstypen
Die Elemente „UnreportChangeCorpStr“ geben an, ob während des Berichtsgeschäftsjahres aufgetretene Änderungen nicht unter dem Element „OwnershipChange“ gemeldet wurden, da sie zu keinem Zeitpunkt während des Berichtsgeschäftsjahres Auswirkungen auf die Berechnung des effektiven Steuersatzes (engl. Effective Taxrate - ETR), die Berechnung der Ergänzungssteuern oder die Zuweisung der Ergänzungssteuer hatten (z. B. wenn eine Geschäftseinheit, die nicht an einer grenzüberschreitenden Zuweisung von Einkünften oder Steuern beteiligt war, vor der Änderung im direkten und ungemeldete vollständigen Besitz der UPE war und auf eine andere Geschäftseinheit übertragen globe:UnreportChangeCorpStr 0..1 O b 1 1 xsd:boolean Eigentumsänderung wird, die im direkten und vollständigen Eigentum der UPE ist). Das wiederholbare Element AdditionalDataPoint setzt sich aus den Elementen Description, Amount, Percentage und Text zusammen. Jedes Element und die entsprechenden Werte sind bei globe:AdditionalDataPointType unter Komplexe globe:AdditionalDataPoint 0..n O Zusätzlicher Datenpunkt Datentypen einsehbar
DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIR- Nachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden globe:DocSpec 1 P stf:docspec_type Dokumentenspezifikation müssen (weitere Hinweise unter stf:docspec_type unter Komplexe Datentypen). Das wiederholbare Element „Summary“ bietet eine allgemeine Zusammenfassung der Anwendung der GloBE-Regeln auf die multinationale Unternehmensgruppe für alle Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe Geschäftseinheiten hat oder Mitglieder von Joint Ventures ansässig sind, sowie für alle Untergruppen, für die eine separate ETR- oder Ergänzungssteuerberechnung gilt. globe:Summary 0..n O globe:SummaryType Summary Diese zehn Elemente werden im Folgenden näher beschrieben.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Der wiederholbare RecJurCode gibt die relevanten Empfängerstaaten des Abschnitts „Summary“ für den Informationsaustausch an. Beabsichtigt die multinationale Unternehmensgruppe, den globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GloBE Information Return - GIR) lokal einzureichen, muss der nationale Jurisdiktionscode in das Element eingetragen werden.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch den Informationsaustausch globe:RecJurCode 1..n P en 2 2 iso:CountryCode_Type Empfängerstaaten-Code gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen. globe:Jurisdiction 1 P Jurisdiktion Das Element „JurisdictionName“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode für das Steuerhoheitsgebiet an, in dem die MNE-Gruppe Geschäftseinheiten hat oder in dem sich Mitglieder von JV-Gruppen befinden (basierend auf dem Standard ISO globe:JurisdictionName 1 O en 2 2 iso:CountryCode_Type Jurisdiktionsname 3166-1 Alpha 2). Das wiederholbare Element „Subgroup“ gilt, wenn der Umfang der GloBE- Berechnung eine Untergruppe ist. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit darf dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:Subgroup 0..n O Untergruppe „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitgebiet besitzt. Das TIN Element gibt die Steueridentifikationsnummer der obersten Einheit in der Eigentümerstruktur jeder Untergruppe an, für die eine separate GloBE-Berechnung gilt. Falls keine Steueridentifikationsnummer angegeben ist, ist der Wert NOTIN anzugeben. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type im unter Komplexe Datentypen auszufüllen.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf asn im Element globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt.
Das wiederholbare Element „TypeofSubGroup“ identifiziert den Typ der Untergruppe anhand der folgenden Optionen von globe:TypeofSubGroup_EnumType (GIR1101–GIR1106) unter Wertelisten für Aufzählungstypen.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:TypeofSubGroup 1 P en globe:TypeofSubGroup_EnumType Typ der Untergruppe „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das wiederholbare Element „JurWithTaxingRights“ gibt die Namen der Steuerhoheitsgebiet(e) mit Steuerhoheitsgebiet(e) mit Besteuerungsrechten in Bezug auf das im Element globe:JurWithTaxingRights 0..n O Besteuerungsrechten „Jurisdiction“ angegebene Steuerhoheitsgebiet an.
Das Element „JurisdikcionName“ identifiziert das Steuerhoheitsgebiet mit Besteuerungsrechten in Form zweistelliger alphabetischer Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2. Zu den Steuerhoheitsgebieten mit Besteuerungsrechten kann auch ein Steuerhoheitsgebiet gehören, das von einer Muttergesellschaft die Anwendung einer QIIR gemäß Art. 10.3.5 verlangt, selbst wenn diese Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke in einem anderen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist.
Ein Steuerhoheitsgebiet hat Besteuerungsrechte gegenüber einem anderen Steuerhoheitsgebiet, wobei gemäß der in den GloBE-Regeln festgelegten Reihenfolge die für dieses Steuerhoheitsgebiet berechnete Ergänzungssteuer zu einer Ergänzungssteuerschuld einer in dem erstgenannten Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheit gemäß deren Steuerbestimmungen führen würde. Insbesondere ein QDMTT-Safe-Harbor-Steuerhoheitsgebiet oder ein Steuerhoheitsgebiet mit einer für inländische Einheiten geltenden Primärergänzungssteuerregelung (engl. Income Inclusion Rule - IIR) hat Besteuerungsrechte für sich selbst.
Darüber hinaus können mehrere Steuerhoheitsgebiete Besteuerungsrechte gegenüber demselben Steuerhoheitsgebiet haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sowohl die UPE als auch eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft die IIR auf eine in einem Drittstaat ansässige Geschäftseinheit anwenden müssen. In diesem Fall müssen sowohl das UPE-Steuerhoheitsgebiet als auch das der in Teileigentum stehenden Muttergesellschaft gemeldet werden. Ebenso hätten UTPR-Steuerhoheitsgebiete Besteuerungsrechte in Bezug auf die Steuerhoheitsgebiete, für die die Ergänzungssteuer gemäß Artikel 2.5 nicht auf Null reduziert wird.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:JurisdictionName 1 O en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet hat.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Sofern erforderlich, gibt das Element „DiffDomesticTut“ den Bereich an, in dem der durchschnittliche Betrag der nach nationalem Recht zu zahlenden Ergänzungssteuer liegt, sofern dieser Betrag von der im Element „GloBETut“ angegebenen GloBE- Ergänzungssteuer abweicht. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die in 3.1.10 angegebenen Beträge mit dem nach den GloBE-Modellregeln berechneten Anteil der Ergänzungssteuer des jeweiligen Staates gewichtet.
Mögliche Werte: Siehe globe:globeTuT_EnumType (GIR1501–GIR1509) unter Wertelisten für Aufzählungstypen.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn Differenzbetrag kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:DiffDomesticTut 1 O en globe:globeTuT_EnumType Ergänzungssteuer „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt.
Das wiederholbare Element „SafeHarbour“ gibt an, ob die Ergänzungssteuer für das in Abschnitt 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die in Abschnitt 1.4.3 genannte relevante Untergruppe (sofern vorhanden) aufgrund der Anwendung eines Safe- Harbour- oder De-minimis-Ausschlusses auf null reduziert wurde. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die für die Zwecke des Safe Harbour angewandte Option gemäß Anmerkung 2.2.1.1.1 angeben.
Mögliche Werte: siehe globe:SafeHarbour_EnumType (GIR1201 - GIR1209) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte für das im Element „JurisdictionName“ globe:SafeHarbour 0..1 O en globe:SafeHarbour_EnumType Safe-Harbour genannte Steuerhoheitsgebiet besitzt.
Das Element „ETR-Range“ gibt den Bereich an, in dem der ETR des in Abschnitt 1.4.1 genannten Steuerhoheitsgebiet oder der in Abschnitt 1.4.3 (sofern vorhanden) genannten relevanten Untergruppe liegt, wie in Abschnitt 3.2.1.e angegeben:
Mögliche Werte: Siehe globe:ETRRange_EnumType (GIR1301–GIR1314) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Die berichtspflichtige Geschäftseinheiten füllt dieses Element nicht aus, wenn die multinationale Unternehmensgruppe (oder die relevante Untergruppe) in dem Steuergebiet einen GloBE-Verlust erleidet. Darüber hinaus füllt die einreichende Gesellschaft dieses Element nicht für Steuergebiete (oder Untergruppen) aus, für die Abschnitt 3 des GIR nicht ausgefüllt werden muss.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit füllt dieses Element nicht aus, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:ETRRange 0..1 P en globe:ETRRange_EnumType ETR-Bereich „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt.
Das Element „SBIE“ gibt den substanzbasierten Freibetrag (engl. Substance-based Income Exclusion - SBIE) in Bezug auf das unter 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die unter 1.4.3 genannte relevante Untergruppe an, sofern dieser Ausschluss globe:SBIE 1 P Substanzbasierter Freibetrag dazu geführt hat, dass in dem Steuerhoheitsgebiet keine Ergänzungssteuer anfällt. Das Element „NotApplicable“ gibt an, dass für das Steuerhoheitsgebiet oder die globe:NotApplicable 1 P b 1 1 xsd:boolean Nicht anwendbar Untergruppe kein substanzbasierter Freibetrag (SBIE) berechnet wurde. Das Element „NoTut“ gibt an, dass für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe keine Ergänzungssteuer aufgrund des SBIE anfällt.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte für das im Element „JurisdictionName“ globe:NoTut 1 P b 1 1 xsd:boolean Keine Ergänzungssteuer angegebene Steuerhoheitsgebiet hat. Das Element „QDMTTut“ gibt den Bereich an, in dem die zu zahlende anerkannte nationale Ergänzungssteuer (engl. Qualified Domestic Minimum Top-up Tax - QDMTT) für das in Abschnitt 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die in Abschnitt 1.4.3 genannte relevante Untergruppe (falls vorhanden) liegt, wie in Abschnitt 3.3.1.f angegeben.
Mögliche Werte: Siehe globe:QDMTTuT_EnumType (GIR1401–GIR1409) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn Anerkannte nationale kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte für das im Element „JurisdictionName“ globe:QDMTTut 0..1 O en globe:QDMTTuT_EnumType Ergänzungssteuer genannte Steuerhoheitsgebiet besitzt.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element GloBETut gibt den Bereich an, in dem die zu zahlende GloBE- Ergänzungssteuer in Bezug auf das unter 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die entsprechende Untergruppe gemäß 1.4.3 (falls vorhanden) liegt, wie unter 3.3.1.e angegeben.
Mögliche Werte: Siehe globe:globeTuT_EnumType (GIR1501–GIR1509) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Wird in 3.1.10 ein anderer Betrag als der unter 3.3.1.f angegebene Betrag angegeben, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit sowohl den Bereich angeben, in dem die zu zahlende GloBE-Ergänzungssteuer (wie unter 3.3.1.f angegeben) liegt, als auch den Bereich, in dem der Gesamtbetrag der Ergänzungssteuer nach den nationalen Rechtsvorschriften jedes Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten liegt, in Bezug auf das unter 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die entsprechende Untergruppe gemäß 1.4.3 (falls vorhanden) und wie unter 3.1.10 angegeben, mit denselben Optionen. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die unter 3.1.10 angegebenen Beträge mit dem nach den GlobE-Modellregeln berechneten Anteil der Ergänzungssteuer des jeweiligen Steuerhoheitgebiets gewichtet.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:GLOBETut 0..1 O en globe:globeTuT_EnumType GloBE-Ergänzungssteuer „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das wiederholbare Element AdditionalDataPoint setzt sich aus den Elementen Description, Amount, Percentage und Text zusammen. Jedes Element und die entsprechenden Werte sind unter globe:AdditionalDataPointType unter Komplexe globe:AdditionalDataPoint 0..n O globe:AdditionalDataPointType Zusätzlicher Datenpunkt Datentypen einsehbar
DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIR- Nachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden globe:DocSpec 1 P stf:docspec_type Dokumentenspezifikation müssen (weitere Hinweise, siehe stf:DocSpec_Type unter Komplexe Datentypen).
Das wiederholbare Element „Jurisdiction Section“ enthält Angaben zu Steuerhoheitsgebieten, in denen relevante Safe-Harbours und Ausschlüsse gelten. Für Steuerhoheitsgebiete, in denen Safe-Harbours und Ausschlüsse nicht gelten, spiegelt es die Berechnungen des effektiven Steuersatzes (engl. Effective Taxrate - ETR) wider, gefolgt von Berechnungen der Ergänzungssteuer, falls erforderlich, und schließlich die Zuordnung der Ergänzungssteuer, falls zutreffend.
Es besteht aus vier Unterelementen: RecJurCode, Jurisdiction, GloBE Tax und globe:JurisdictionSection 0..n O JurisdictionSection LowTaxJurisdiction. Das wiederholbare Element „RecJurCode“ gibt die vorgesehene(n) Empfängerjurisdiktion(en) jeder Jurisdiction Section an. Bei lokaler Einreichung des GIR ist der inländische Jurisdiktionscode in das Element einzutragen.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch Informationsaustausch globe:RecJurCode 1..n P en 2 2 iso:CountryCode_Type Empfängerstaaten-Code gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen. Das Element „Jurisdiction“ gibt das Steuerhoheitsgebiet an, für das die Jurisdiction Section erstellt wird. Bei der Meldung staatenloser Geschäftseinheiten ist der Code globe:Jurisdiction 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Jurisdiktion X5 zu verwenden.
Das wiederholbare Element „JurWithTaxingRights“ spiegelt die Steuerhoheitsgebiet(e) wider, die gemäß den GloBE-Regeln Besteuerungsrechte in Steuerhoheitsgebiet(e) mit Bezug auf das Steuerhoheitsgebiet haben, für die die Jurisdiction Section erstellt globe:JurWithTaxingRIghts 0..n O Besteuerungsrechten wird, zusammen mit den relevanten Elementen „ReportDifference“. Das Element „JurisdictionName“ spiegelt die Steuerhoheitsgebiet(e) wider, die gemäß den GloBE-Regeln Besteuerungsrechte in Bezug auf das globe:JurisdictionName 1 P en 2 2 iso:countrycode_Type Juristiktions Name Steuerhoheitsgebiet haben, für das die JurisdictionSection erstellt wird. Das wiederholbare Element „Untergruppe“ gilt, wenn der Umfang der GloBE- Berechnung eine Untergruppe ist.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:Subgroup 0..n O Untergruppe „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das Element „TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer der obersten Einheit in der Eigentümerstruktur jeder Untergruppe an, für den eine separate GloBE-Berechnung gilt. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifkationsnummer „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „TypeofSubgroup“ identifiziert den Typ der Untergruppen anhand der folgenden Optionen: Siehe globe:TypeofSubGroup_EnumType (GIR1101–GIR1106) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element globe:TypeofSubGroup 1..n P en globe:TypeofSubGroup_EnumType Untergruppentyp „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Element „Report Differences“ und die Unterelemente für ein Steuerhoheitsgebiet ausfüllen, wenn zwischen den in diesem Bericht gemeldeten Informationen und den für die Steuerveranlagung an die Steuerhoheitsgebiete mit Besteuerungsrechten verwendeten Informationen eine meldepflichtige Differenz besteht. Eine meldepflichtige Differenz zwischen den in dieser Erklärung gemeldeten Informationen und den für die Steuerveranlagung an die Steuerhoheitsgebiete mit Besteuerungsrechten verwendeten Informationen besteht, wenn:
(i) der in Abschnitt 1.4.6 angegebene Bereich anders wäre, wenn er auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten ausgefüllt worden wäre; oder
(ii) die in Abschnitt 1.4.7 angegebenen Informationen anders wären, wenn sie auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit globe:ReportDifference 0..1 O Berichtsdifferenz Besteuerungsrechten ausgefüllt worden wären. Das ETR-Differenzelement enthält den effektiven Steuersatz für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe, die auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten globe:ETRDifference 0..1 O n 1 6 globe:percentage ETR Differenzen ermittelt wurde. Das Element „AdjCoveredTaxDifference“ enthält die Summe der angepassten erfassten Steuern, die für das jeweiligen Steuerhoheitsgebiet oder die jeweilige Summe angepasster erfasster Untergruppe auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen globe:AdjCoveredTaxDifference 0..1 O Steuern Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten berechnet wurden. Das Element „AggCurrentTaxExpense“ enthält den gesamten laufenden Steueraufwand in Bezug auf die unter das Übereinkommen fallenden Steuern nach den Zuweisungen in Artikel 4.3 für das identifizierte Steuerhoheitsgebiet oder die Gesamtbetrag laufender Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen globe:AggCurrentTaxExpense 0..1 O n xsd:integer Steueraufwand Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Das Element „QRTCExpense“ enthält die gemäß Artikel 4.1.2(d) in Bezug auf anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulagen (engl. Qualified Refundable Tax Credits - QRTC) oder marktfähige und übertragbare steuerliche Zulagen Anpassungen in Bezug auf vorgenommene Anpassung bei der Berechnung der angepassten erfassten Steuern anerkannte erstattungsfähige für den Staat oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung globe:QRTCExpense 0..1 O n xsd:integer steuerliche Zulagen des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten.
Das Element „OtherTaxCredits“ enthält die Anpassung, die bei der Berechnung der angepassten erfassten Steuern gemäß Artikel 4.1.3(b) in Bezug auf nicht anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulagen oder nicht marktfähige übertragbare steuerliche Zulagen oder sonstige steuerliche Zulagen vorgenommen wurde, die nicht als Minderung des laufenden Steueraufwands erfasst wurden (für das Anpassung Berechnung Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen globe:OtherTaxCredits 0..1 O n xsd:integer erfasster Steuern Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten).
Das Element „DeferTaxExpense“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf Grundlage der nationalen globe:DeferTaxExpense 0..1 O n xsd:integer Betrag latenter Steueraufwand Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten an. Das Element Netto-GloBE-Einkommensdifferenz enthält das Netto-GloBE- Einkommen oder den Netto-GloBE-Verlust für das Steuerhoheitsgebiet oder die Netto-GloBE- Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen globe:NetGloBEDifference 0..1 O n xsd:integer Einkommensdifferenz Steuerhoheitgebiets mit Besteuerungsrechten Das Element „SBIEDifference“ enthält den Betrag des substanzbasierten Freibetrags (engl. Substance-based Income Exclusion - SBIE) für das Steuerhoheitsgebiet oder Betrag des substanzbasierten die Untergruppe auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen globe:SBIEDifference 0..1 O n 2 2 xsd:integer Freibetrags Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Das Element „AddCurrentTutDifference“ enthält den zusätzlichen laufenden Steuererhöhungsbetrag für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf Zusätzlicher laufender Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit globe:AddCurrentTuTDifference 0..1 O n xsd:integer Steuererhöhungsbetrags Besteuerungsrechten. Das Element „TuTDifference“ enthält den Betrag der Ergänzungssteuer des Steuerhoheitsgebiets für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf Differenzbetrag Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit globe:TuTDifference 0..1 O n 2 2 xsd:integer Ergänzungssteuer Besteuerungsrechten.
Das Element „ElectionsDifference“ gibt an, ob ein Unterschied hinsichtlich der Anwendbarkeit der für ein Steuerhoheitsgbiet oder eine Untergruppe gemeldeten Wahlrechte und der Wahlrechte gemäß der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen globe:ElectionsDifference 0..1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Wahldifferenz Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten besteht.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „QRTCIncome“ enthält die gemäß Artikel 3.2.4 vorgenommene Anpassung in Bezug auf anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulagen oder marktfähige übertragbare steuerliche Zulagen bei der Berechnung des GloBE- Gewinns oder -Verlusts für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit globe:QRTCIncome 0..1 O n xsd:integer Anpassung nach Artikel 3.2.4 Besteuerungsrechten. Das Element „ExcessNegTaxCarryForw“ enthält den überschüssigen negativen Steuervortragssaldo, der für die Folgejahre für das Steuerhoheitsgebiet oder die Überschüssiger negativer Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen globe:ExcessNegTaxCarryForw 0..1 O n xsd:integer Steuervortragssaldo Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten verbleibt. Das Element „TransitionDifference“ gibt an, dass das Berichtsgeschäftsjahr das globe:TransitionDifference 0..1 O b xsd:boolean Übergangsjahr Übergangsjahr für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe ist. Das Element „LocalCurrency“ gibt den iso:curCode_Type an, der für die Einreichung in der lokalen Währung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets verwendet wird, sofern diese von der CFS-Präsentationswährung abweicht. Die Beträge sind in ganzen Einheiten, d. h. ohne Dezimalstellen, anzugeben. Der Code für die Währung, in der der Wert ausgedrückt wird, ist der ISO-Codeliste 4217 zu entnehmen und im Attribut globe:LocalCurrency 0..1 O en 3 3 Iso:currCode_Type Lokale Währung „currCode“ hinzuzufügen. Das Element „GloBE Tax“ spiegelt die Offenlegungen in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete wider, in denen relevante Safe-Harbours und Ausschlüsse gelten, sowie ETR-Berechnungen, in denen diese Safe-Harbours und Ausschlüsse nicht gelten. globe:GloBETax 1 P globe:GLOBETax GloBE-Steuer Es besteht aus den Elementen „InitialIntActivity“ und „ETR“. Das Element „GloBE Tax“ spiegelt die Offenlegungen in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete wider, in denen relevante Safe-Harbours und Ausschlüsse gelten, sowie ETR-Berechnungen, in denen diese Safe-Harbours und Ausschlüsse nicht gelten. globe:ETR 0..n O ETR Es besteht aus den Elementen „InitialIntActivity“ und „ETR“. Das Element „Untergruppe“ gibt die Untergruppe an, für die die GloBE-Berechnung durchgeführt wird oder für die die geltenden Safe Harbour-Regelungen oder globe:SubGroup 0..1 O Untergruppe Ausschlüsse gelten. Das TIN-Element gibt die TIN der Einheit an, das in der Eigentümerstruktur jeder identifizierten Untergruppe an erster Stelle steht. globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Das wiederholbare Element „TypeofSubGroup“ gibt den Typ der Untergruppe an, die für den Umfang der GloBE-Berechnung identifiziert wurde. Unter diesem Element können mehrere Untergruppen identifiziert werden.
Mögliche Werte: Siehe globe:ETRTypeofSubGroup_EnumType (GIR1601–GIR1609) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Eigenständige MOCEs sind in Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten, die keiner in Minderheitseigentum stehenden Gruppe angehören. Zu den Investmenteinheiten zählen auch Joint Ventures oder JV-Tochtergesellschaften, die als Investmenteinheiten gelten, jedoch nicht Investmenteinheiten, für die das Wahlrecht gemäß Artikel 7.5 ausgeübt wurde. In Minderheitseigentum stehende Untergruppen können aus Mitgliedern von Joint Ventures bestehen.
Staatenlose Geschäftseinheiten umfassen auch Mitglieder von Joint Ventures, die staatenlos sind. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die relevanten globe:TypeofSubGroup 1 P en globe:ETRTypeofSubGroup_EnumType Typ der Untergruppe Informationen für jede Untergruppe melden.
Das Element „ETR-Status“ spiegelt die Anwendung rechtlicher Safe-Harbours und Ausschlüsse bzw., sofern keine solchen Ausnahmen gelten, die ETR-Berechnung globe:ETRStatus 1 P ETR-Status wider. Es besteht aus den Elementen „ETRException“ und „ETRComputation“.
Das Element „ETRException“ spiegelt die Anwendung von Safe-Harbour- Regelungen und Ausschlüssen des Steuerhoheitsgebiets wider. Es besteht aus den globe:ETRException 1 P ETR-Ausnahme Elementen „Deminimis“, „TransitionalCbCRSafeHarbour“ und „UTPRSafeHarbour“.
Das Element „Deminimis-SimplifiedNMCECalc“ spiegelt die Wahl des De-minimis- Ausschlusses sowie die vereinfachten Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten wider und besteht aus den Elementen „FinancialData“ und „Average“. Wird der De-minimis-Ausschluss in Bezug auf ein anspruchsberechtigtes Steuerhoheitsgebiet angewendet, sind die Abschnitte 3.2.4.6 (sofern zutreffend) und 3.3.3 (zusätzliche laufende Ergänzungssteuer) für das Steuerhoheitsgebiet auszufüllen.
Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Deminimis-Regelung zur Option (a) in Abschnitt 2.2.1.1 genutzt und gelten die vereinfachten Berechnungen für vereinfachten Berechnung bei unwesentliche Geschäftseinheiten nur für einige der Geschäftseinheiten der in unwesentlichen Abschnitt 2.1.3 genannten Untergruppe, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit globe:Deminimis-SimplifiedNMCECalc 0..1 O Geschäftseinheiten auch die Elemente „FinancialData“ und „Average“ ausfüllen.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Basis“ gibt den Grund für das Ausfüllen dieses Abschnitts an.
Mögliche Werte: Siehe globe:DeminimisSimpleBasis_EnumType (GIR2901–GIR2902) unter globe:Basis 1 P en globe:DeminimisSimpleBasis_EnumType Basis Wertelisten für Aufzählungstypen
Das wiederholbare Element „FinancialData“ enthält die für die Anwendung des Deminimis-Ausschlusses relevanten Datenpunkte und besteht aus den Elementen „Year“, „Revenue“, „GloBERevenue“, „NetGlobeIncome“ und „FANIL“.
Dieses Element kann maximal viermal wiederholt werden, um alle drei Berichtsjahre zu erfassen: das Berichtsgeschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) globe:FinancialData 1..3 P Finanzdaten sowie den Durchschnitt der drei Jahre. Das Element „Year“ gibt das Jahr an, für das sich die übrigen Datenpunkte beziehen, d. h. das Berichtsgeschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend). Gegebenenfalls wird der Durchschnitt der drei Geschäftsjahre berechnet, indem die entsprechenden Umsatz- und Gewinn- (oder Verlust-)Berechnungen proportional zum Zeitraum des vorangegangenen Geschäftsjahres innerhalb eines globe:Year 1..3 P d xsd:date Jahr Kalenderjahres angepasst werden. Das Element „Revenue“ gibt die Summe der Einnahmen der im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint Venture-Gruppen vor globe:Revenue 1 O n xsd:integer Einnahmen etwaigen Anpassungen gemäß Kapitel 3 an. Das Element „GlobeRevenue“ gibt die Summe des GloBE-Umsatzerlöses der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint globe:GlobeRevenue 1 P n xsd:integer GloBE-Umsatzerlöse Venture-Gruppen an. Das Element „NetGlobeIncome“ gibt die Summe des GloBE-Gewinns oder -Verlusts von Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von JV-Gruppen mit Sitz in dem globe:NetGlobeIncome 1 P n xsd:integer Netto-GloBE-Einkommen Steuerhoheitsgebiet an.
Das Element „FANIL“ gibt den aggregierten FANIL der in dem Steuerhoheitsgebiet globe:FANIL 1 P n xsd:integer FANIL ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von JV-Gruppen an. Das Element „Average“ enthält die Datenpunkte, die für die Anwendung des deminimis-Ausschlusses relevant sind, und setzt sich aus den Elementen Revenue, GLOBE Revenue, Net Globe Income und FANIL zusammen. Dieses Element und seine Unterelemente spiegeln die Durchschnittsbeträge der (bis zu) drei relevanten globe:Average 1 P Durchschnitt Geschäftsjahre wider. Das Element „Revenue“ gibt den durchschnittlichen Umsatz der im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftsseinheiten oder Mitglieder von Joint globe:Revenue 1 O n xsd:integer Ertrag Venture-Gruppen vor etwaigen Anpassungen gemäß Kapitel 3 an. Das Element „GlobeRevenue“ gibt den Durchschnitt des GloBE-Umsatzeserlöses der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Mitgliedsunternehmen oder Mitglieder globe:GlobeRevenue 1 P n xsd:integer GloBE-Umsatzerlöse von Joint Venture-Gruppen an. Das Element „NetGlobeIncome“ gibt den Durchschnitt des GloBE-Gewinns oder - Verlusts der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder globe:NetGlobeIncome 1 P n xsd:integer Netto-GloBE-Einkommen Mitglieder von Joint Venture-Gruppen an. Das Element „FANIL“ gibt den durchschnittlichen FANIL-Gesamtwert der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint globe:FANIL 1 P n xsd:integer FANIL Venture-Gruppen an. Das Element „Transitional CbCR Safe Harbour“ spiegelt die Anwendung des globe:TransitionalCbCRSafeHarbour 0..1 O Übergangs CbCR Safe-Harbour „Transitional CbCR Safe Harbour“ wider. Das Element „Revenue“ gibt den Gesamtumsatz des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets an, wie er im CbC-Bericht des multinationalen Unternehmens (oder im qualifizierten Jahresabschluss für Mitglieder von Joint Ventures) für das Berichtsgeschäftsjahr ausgewiesen wird. Dieses Element muss nur ausgefüllt werden, wenn der Deglobe:Revenue 1 P n xsd:integer Gesamtumsatz minimis-Test gilt. Das Element „Gewinn“ gibt den Gewinn (Verlust) vor Einkommensteuer für das Steuerhoheitsgebiet an, wie er im anerkannten CbC-Bericht der MNE-Gruppe (oder in den qualifizierten Konzernabschluss für Mitglieder von JV-Gruppen) für das Berichtsgeschäftsjahr und in Übereinstimmung mit den im Dokument „Safe Harbours globe:Profit 1 P n xsd:integer Gewinn and Penalty Relief“ dargelegten Methoden ausgewiesen wird.
Das Element „IncomeTax“ gibt die vereinfachten erfassten Steuern der relevanten Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von JV-Gruppen gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and PenaltyRelief“ für das Berichtsgeschäftsjahr an. globe:IncomeTax 1 P n xsd:integer Einkommensteuer Dieses Element muss nur ausgefüllt werden, wenn der vereinfachte ETR-Test gilt. Das UTPRSafeHarbour-Element spiegelt die Anwendung des vorübergehenden globe:UTPRSafeHarbour 0..1 O UTPR Safe-Harbour UTPR Safe Harbours wider. Das Element „CITRate“ spiegelt den Körperschaftsteuersatz des Steuerhoheitsgebiets der obersten Muttergesellschaft gemäß dem vereinbarten Safeglobe:CITRate 1 P n 1 6 globe:percentage Körperschaftssteuersatz Harbour wider.
Das Element „ETR-Berechnung“ spiegelt die GloBE-Berechnungen sowohl auf Ebene des Steuerhoheitsgebiet als auch auf Ebene der Einheit wider. Es besteht aus globe:ETRComputation 0..1 O globe:ETRComputationType ETR-Berechnung den Elementen „CEComputation“, „OverallComputation“ und „Non-materialCE“.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das wiederholbare Element „CE-Computation“ spiegelt die GloBE-Berechnungen auf Einheitsebene wider. Sofern der vereinfachte Übergangsrahmen für die Berichterstattung nach Steuerhoheitsgebiet angewendet wurde, ist dieser Abschnitt gemäß Hinweis 3.2.4.a.1 auszufüllen. Er umfasst die Elemente „AdjustedFANIL“, „NetGloBEIncome“, „AdjustedIncomeTax“, „AdjustedCoveredTax“, „TIN“, „Elections“ globe:CEComputation 0..n O CE-Berechnung und „OtherFAS“. Das Element „AdjustedFANIL“ spiegelt die Anpassungen wider, die am FANIL des CE oder Mitglieds der JV-Gruppe vor der Berechnung des GloBE-Gewinns erforderlich sind, nämlich die grenzüberschreitende Aufteilung von Gewinnen oder Verlusten zwischen einem Stammhaus und einer PE und von einem FTE sowie globe:AdjustedFANIL 1 P Angepasstes FANIL grenzüberschreitende Anpassungen. globe:Total 1 P n xsd:integer Betrag Das Element „Total“ spiegelt den angepassten FANIL-Betrag wider. Das Element „FANIL“ gibt an, dass es sich um den FANIL des CE oder Mitglieds der globe:FANIL 1 P n xsd:integer FANIL JV-Gruppe vor den entsprechenden Anpassungen handelt. Das Element „Adjustment“ besteht aus den Elementen „MainEntityPEandFTE“, globe:Adjustment 0..1 O Anpassung „CrossBorderAdjustments“ und „UPEAdjustments“.
Das Element „MainEntityPEandFTE“ gibt die grenzüberschreitende Aufteilung von Grenzüberschreitende Aufteilung Gewinnen oder Verlusten zwischen einem Stammhaus und einer Betriebsstätte globe:MainEntityPEandFTE 0..1 O von Gewinnen oder Verlusten sowie von einer transparenten Einheit (engl. Flow-through Entity - FTE) an. Das Element „Basis“ gibt die Grundlage für die Anpassung an, nämlich Artikel 3.4, Artikel 3.5.3, Artikel 3.5.1(a) und/oder Artikel 3.5.1(b). Für jede Anpassungsart ist die jeweilige Erhöhung oder Reduzierung des FANIL der Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe anzugeben. Bei mehreren Anpassungen ist für jede Option eine Zeile anzugeben, und die relevanten Optionen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben: siehe globe:MainEntityPEandFTEBasis_EnumType (GIR1701–GIR1704) unter globe:Basis 1 P en globe:MainEntityPEandFTEBasis_EnumType Basis Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „OtherTIN“ gibt die TIN der anderen Geschäftseinheit oder Mitglieds der JV-Gruppe an, das an der identifizierten Anpassung beteiligt ist. Ist keine TIN verfügbar, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit ein funktionales Äquivalent angeben, z. B. eine Handelsregisternummer.
globe:OtherTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Andere TIN Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2) der anderen Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe an. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss für staatenlose Geschäftseinheiten den Status „staatenlos“ angeben.
globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat Bei Meldungen für staatenlose Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu verwenden. Das Element „Additions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBE- globe:Additions 1 P n xsd:integer Ergänzungen Einkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe erhöht. Der Betrag „Reductions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBE- globe:Reductions 1 P n xsd:integer Kürzungen Einkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe verringert. Das Element „CrossBorderAdjustments“ spiegelt die für FANIL erforderlichen Grenzüberschreitende grenzüberschreitenden Anpassungen wider und besteht aus den folgenden globe:CrossBorderAdjustments 0..1 O Anpassungen Elementen. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss angeben, ob sich die Anpassung auf Artikel 3.2.3 oder 3.2.7 bezieht.
Mögliche Werte: Siehe globe:CrossBorderAdjustments_EnumType (GIR1801–GIR1802) unter globe:Basis 1 P en globe:CrossBorderAdjustments_EnumType Basis Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „Andere TIN“ gibt die TIN des anderen CE oder Mitglieds der JV- Gruppe an, das an der identifizierten Anpassung beteiligt ist. Wenn keine TIN verfügbar ist, muss die einreichende konstituierende Einheit ein funktionales Äquivalent angeben, z. B. einen Geschäfts-/Firmenregistrierungscode/eine Firmenregistrierungsnummer. globe:OtherTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Andere TIN Der TIN-Typ muss gemäß dem Abschnitt TIN-Typ ausgefüllt werden.
Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2) der anderen an der Anpassung beteiligten Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe an.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss für staatenlose Geschäftseinheiten den Status „Staatenlos“ angeben. Bei der Meldung staatenloser Geschäftseinheiten ist globe:ResCountryCode 1 P en iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat der Code „X5“ zu verwenden. Das Element „Additions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBE- globe:Additions 1 P n xsd:integer Ergänzungen Einkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe erhöht. Das Element „Reductions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBE- globe:Reductions 1 P n xsd:integer Kürzungen Einkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe verringert. Dieses wiederholbare Element „UPEAdjustments“ spiegelt Anpassungen des GloBE- globe:UPEAdjustments 0..1 O UPE Anpassungen Einkommens der UPE gemäß Artikel 7.1 oder Artikel 7.2 wider.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Basis“ gibt die Grundlage für die Anpassung an, d. h. Artikel 7.1.1, Artikel 7.1.2, Artikel 7.2.1 oder Artikel 7.2.2, zusammen mit dem entsprechenden Buchstaben und der Nummer des Unterabsatzes.
Mögliche Werte: Siehe globe:UPEAdjustmentsBasis_EnumType (GIR1901–GIR1910) unter globe:Basis 1 P en globe:UPEAdjustmentsBasis_EnumType Basis Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „Reductions“ setzt sich aus den Elementen „Amount“ und „Exception“ globe:Reductions 1 P n xsd:integer Kürzungen zusammen. Das Element „Amount“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBE- globe:Amount 1 B n xsd:integer Betrag Einkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe verringert. Das Element „Exception“ weist darauf hin, dass eine Ausnahme von der Meldung globe:Exception 1 B b xsd:boolean Ausnahme über Kürzungen gilt. Das wiederholbare Element „IdentificationOfOwners“ enthält identifizierende Informationen zu den Inhabern von Eigentumsanteilen. Es besteht aus dem globe:IdentificationOfOwners 1..n P Eigentümeridentifikation Eigentumsanteil und entweder den Elementen „IndOwners“ oder „EntityOwner“. Das Element „OwnershipPercentage“ gibt die Eigentumsanteile (in Prozent) an, die globe:OwnershipPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage Eigentumsanteil jeder in 3.2.4.1.d.3 genannte Inhaber direkt an der UPE hält. Eigentumsanteile von natürlichen Das Element „IndOwners“ spiegelt wider, dass die Eigentumsanteile von natürlichen globe:IndOwners 1 B Personen Personen gehalten werden. Das Element „NumOfOwners“ identifiziert die natürlichen Personen in der Gesamtheit. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Inhaber von Eigentumsanteilen (bzw. Dividendenempfänger) identifizieren, für die eine globe:NumOfOwners 1 P n xsd:integer Anzahl Eigentümer Reduzierung des GloBE-Gewinns gilt. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet des Wohnsitzes des einzelnen Eigentümers an (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes globe:ResCountryCode 0..1 O en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat basierend auf dem Standard ISO 3166-1 Alpha 2). globe:TaxRate 0..1 O n 1 6 globe:percentage Steuersatz Das Element „TaxRate“ gibt den Steuersatz des Eigentümers an. Das Element "Entity Owner" erleichtert die Identifizierung der Einheitseigentümer und setzt sich aus den Elementen "TIN" und "ResCountryCode", "Tax Rate" und globe:EntityOwner 1 B Einheitseigentümer "ExTypeofEntity" zusammen. Wenn Artikel 7.1 oder 7.2 gelten, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit „UPE“ melden. Wenn Artikel 7.1.4 gilt, gibt das TIN-Element die TIN der Betriebsstätten an, auf die Artikel 7.1 zutrifft, oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Handelsregisternummer. Wenn Artikel 7.2.3 gilt, gibt die TIN der Geschäftseinheiten an, auf die Artikel 7.2 zutrifft, oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Handelsregisternummer. Wenn Artikel 7.1 oder 7.2 auf Mitglieder einer Joint Venture-Gruppe zutrifft, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die TIN der Mitglieder der Joint Venture-Gruppe melden.
Falls keine TIN eingegeben wird, muss der Wert NOTIN angegeben werden. Der TIN- globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „ResCountryCode“ gibt den Sitzstaat des Einheitseigentümers an (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes auf Grundlage des Standards globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat ISO 3166-1 Alpha 2). Das Element „TaxRate“ gibt den Steuersatz des Eigentümers an. globe:TaxRate 0..1 O n 1 6 globe:percentage Steuersatz Das Element „ExTypeOfEntity“ gibt den Grund an, warum der Eigentümer der Einheit eine ausgeschlossene Eeinheit ist.
Mögliche Werte: siehe globe:ExTypeOfEntity_EnumType (GIR2801 - GIR2805) unter Typ der ausgeschlossenen Wertelisten für Aufzählungstypen globe:ExTypeOfEntity 0..1 O en globe:ExTypeOfEntity_EnumType Einheit Das Element „NetGlobeIncome“ bietet eine Aufschlüsselung aller Anpassungen, die am FANIL jeder Geschäftseinheit oder jedes Mitglieds der JV-Gruppe vorgenommen wurden. Es besteht aus den Elementen „Total“, „Adjustments“ und „International globe:NetGlobeIncome 1 P Netto-Welteinkommen Shipping Income“. Das Element „Total“ ist das GloBE Nettoeinkommen nach den entsprechenden globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt Anpassungen. Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen wider, die gemäß Artikel 3.2 am Nettogewinn oder -verlust der Finanzbuchhaltung vorgenommen wurden. Es besteht aus den Elementen „Amount“ und „Adjustment globe:Adjustments 0..n O Anpassung Item“.
Das Element „Amount“ gibt den Betrag der Anpassung an. Für jede Anpassung müssen Zu- und Abschläge separat ausgewiesen werden, es sei denn, es wurde der vereinfachte Übergangsrahmen für die Berichterstattung nach Steuerhoheitsgebiet angewendet. In diesem Fall können alle Anpassungen netto gemeldet werden. Für einen Zuschlag ist ein positiver Betrag anzugeben, für einen Abschlag ein negativer globe:Amount 1..2 P n xsd:integer Betrag Betrag. Dieses Element kann bis zu zweimal wiederholt werden.
Das Element Adjustment Item spiegelt den Typ der Anpassung wider, der aus der folgenden Liste ausgewählt werden kann: siehe globe:AdjustmentItem_EnumType globe:AdjustmentItem 1 P en globe:AdjustmentItem_EnumType Anpassungselement (GIR2001 - GIR2026) unter Wertelisten für Aufzählungstypen PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „IntShippingIncome“ spiegelt die Anwendung des Ausschlusses für Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr wider. Es besteht aus den Elementen „International Shipping Income“, „QualifiedAncShipIncome“, „Substance Exclusion“ und „Covered Taxes“. Die Informationen sind unabhängig davon zu melden, ob die Einkünfte aus internationalem Wahl des vereinfachten Übergangsrahmens für die Berichterstattung nach globe:IntShippingIncome 0..1 O Seeverkehr Steuerhoheitsgebiet getroffen wurde. Das Element „InternationalShipIncome“ spiegelt die Berechnung der Einkünfte aus Berechnung Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr wider. Es besteht aus den Elementen „Total“, globe:InternationalShipIncome 1 P internationalem Seeverkehr „Category“, „Revenue“ und „Costs“. Das Element „Total“ spiegelt die gesamten Einkünfte aus dem internationalen globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt Seeverkehr der Geschäftseinheit wider. Das wiederholbare Element „Category“ gibt die in Artikel 3.3.2 Unterabsätze (a) bis (f) genannten relevanten Tätigkeiten an, für die Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr erzielt wurden (mehrere Optionen sind möglich). Diese Optionen sind wie folgt: Siehe globe:IntShipCategory_EnumType (GIR2101–GIR2106) unter Wertelisten für globe:Category 1 P en globe:IntShipCategory_EnumType Kategorie Aufzählungstypen
Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ geben die Gesamteinnahmen und -kosten aller globe:Revenue 1 P n xsd:integer Einnahmen in Artikel 3.3.2 Unterabsätze (a) bis (f) genannten relevanten Aktivitäten an.
Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ geben die Gesamteinnahmen und -kosten aller globe:Costs 1 P n xsd:integer Kosten in Artikel 3.3.2 Unterabsätze (a) bis (f) genannten relevanten Aktivitäten an. Das Element „QualifiedAncShipIncome“ spiegelt die Berechnung der Einkünfte aus Anerkannte Einkünfte aus anerkannten Neben- und Hilftsgeschäfte aus dem Seeverkehr wider und besteht aus globe:QualifiedAncShipIncome 1 P Neben- und Hilfsgeschäften den Elementen „Total“, „Category“, „Revenue“ und „Costs“. Das Element „Total“ gibt die gesamten Einkünfte von anerkannten Neben- und globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr der Geschäftseinheit an. Das Element „Category“ gibt die in Artikel 3.3.3 Unterabsätze (a) bis (e) genannten relevanten Tätigkeiten an, für die Einkünfte aus anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem Seeverkehr erzielt wurden (mehrere Optionen sind möglich).
Diese Optionen sind wie folgt: Siehe globe:AncShipCategory_EnumType (GIR2201–GIR2205) unter Wertelisten für globe:Category 1 P en globe:AncShipCategory_EnumType Kategorie Aufzählungstypen Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ spiegeln die Gesamteinnahmen und die Kosten wider, die aus jeder der in Artikel 3.3.3 Unterabsätze (a) bis (e) genannten relevanten globe:Revenue 1 P n xsd:integer Einnahmen Aktivitäten erzielt werden. Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ spiegeln die Gesamteinnahmen und die Kosten wider, die aus jeder der in Artikel 3.3.3 Unterabsätze (a) bis (e) genannten relevanten globe:Costs 1 P n xsd:integer Kosten Aktivitäten erzielt werden.
Das Element „Substance Exclusion“ gibt die Auswirkung auf den substanzbasierten globe:SubstanceExclusion 1 P Substanzbasierter Freibetrag Freibetrag an. Es besteht aus den Elementen „PayRollCosts“ und „TangibleAssets“. Das Element „PayrollCosts“ gibt den Lohnaufwand an, der den Einkünften aus internationalen Seeverkehr oder Einkünften aus anerkannten Neben- und globe:PayrollCosts 1 P n xsd:integer Lohnaufwand Hilfsgeschäften des internationalen Seeverkehrs zuzurechnen sind. Das Element „Tangible Assets“ gibt den Buchwert der materiellen Vermögenswerte an, die zur Erzielung von Einkünften aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr verwendet werden (mit Ausnahme von Einkünften, die die Obergrenze für Einkünfte aus anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr globe:TangibleAssets 1 P n xsd:integer Materielle Vermögenswerte überschreiten). Das Element „Covered Taxes“ gibt die erfassten Steuern an, die mit den ausgeschlossenen Einkünften aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften des internationalen Seeverkehrs in Zusammenhang globe:CoveredTaxes 1 P n xsd:integer Erfasste Steuern stehen. Das Element „Adjusted Income Tax“ enthält Informationen zur Querzurechnung erfasster Steuern von einer Geschäftseinheit (oder einem Mitglied einer Joint Venture- Gruppe) auf eine andere Geschäftseinheit (oder ein Mitglied einer Joint Venture- Gruppe). Es besteht aus dem Element „Total“ (das den laufenden Steueraufwand der Geschäftseinheit in Bezug auf erfasste Steuern nach den Zurechnungen widerspiegelt) sowie den Elementen „Income Tax" und "Cross Allocation“. Diese Informationen sind unabhängig davon zu melden, ob das vereinfachte Übergangsrahmenwerk für die Berichterstattung nach Steuerhoheitsgebiet globe:AdjustedIncomeTax 1 P Anpassung erfasster Steuern angewendet wird. Das Element „Total“ gibt den laufenden Steueraufwand in Bezug auf erfasste globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt Steuern nach der Querzurechnung an. Das Element „Income Tax“ gibt die erfassten Steuern der Geschäftseinheit (oder globe:IncomeTax 1 P n xsd:integer Erfasste Steuern Mitglieds der JV-Gruppe) vor den Anpassungen an. Das wiederholbare Element „Cross Allocation“ spiegelt alle relevanten Querzurechnungs-Anpassungen wider. Es besteht aus den Elementen „Basis“, globe:CrossAllocation 0..n O Querzurechnung „Other TIN“, „ResCountryCode“, „Additions“ und „Reductions“.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das wiederholbare Element „Basis“ identifiziert die relevanten Unterabsätze von Artikel 4.3.2, 4.3.3 oder 4.3.4, die auf der Grundlage der folgenden Optionen gelten: Siehe globe:AdjustedBasis_EnumType (GIR2301 - GIR2309) in Wertelisten für Aufzählungstypen
Wenn Artikel 4.3.2.c oder Artikel 4.3.2.d Anwendung findet, füllt die berichtspflichtige Geschäftseinheit für die Zwecke der Spalten 3.2.4.2.b.6 und 3.2.4.2.b.7 eine erste Zeile mit dem Betrag vor der Anpassung gemäß Art. 4.3.3 (unter Angabe des entsprechenden Unterabsatzes von Art. 4.3.2 in Spalte 3.2.4.2.b.3) und eine zweite Zeile mit dem Betrag nach der Anpassung gemäß Art. 4.3.3 (unter Angabe des entsprechenden Unterabsatzes von Art. 4.3.3 in Spalte 3.2.4.2.b.3 sowie der globe:Basis 1..n P en globe:AdjustedBasis_EnumType Basis entsprechende Unterabsatz von Art. 4.3.2). Das Element „Other TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer der anderen Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) oder, falls keine Steueridentifikationsnummer verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Geschäfts-/Firmenregistrierungsnummer, an. Andere globe:OtherTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Der TIN Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Für die Zurechnung der erfassten Steuer von einer Geschäftseinheit (oder einem Mitglied der JV-Gruppe) an eine andere Geschäftseinheit (oder ein Mitglied der JV- Gruppe) gibt das Element ResCountryCode das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes auf der Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards) der anderen Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) an.
Handelt es sich bei der anderen Geschäftseinheit um eine staatenlose Geschäftseinheit, so meldet die berichtspflichtige Geschäftseinheit „stateless“. Bei der Meldung in Bezug auf staatenlose Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu globe:ResCountryCode 1 P en iso:countryCode_Type Ansässigkeitsstaat verwenden. Das Element „Additions“ gibt die Hinzurechnungen zu den erfassten Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) an. Die Querzurechnung der Steuern umfasst sowohl den laufenden Steueraufwand als auch den latenten globe:Additions 0..1 O n xsd:integer Hinzurechnungen Steueraufwand. Das Element „Reductions“ gibt die Kürzungen der erfassten Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) an. Die Querzurechnung der Steuern umfasst sowohl den laufenden Steueraufwand als auch den latenten globe:Reductions 0..1 O n xsd:integer Kürzungen Steueraufwand. Das Element „Adjusted Covered Tax“ gibt die Berechnung der angepassten erfassten Steuern für die Geschäftseinheit oder das Mitglied einer JV-Gruppe an. Es setzt sich aus den Elementen „Total“, „Adjustments“ und „DeferTaxAdjustAmt“ globe:AdjustedCoveredTax 1 P Angepasste erfasste Steuern zusammen. Das Element „Total“ gibt die angepassten erfassten Steuern des Geschäftseinheit oder des Mitglieds einer JV-Gruppe an. Bei Investmenteinheiten gibt das Element „Total“ die angepassten erfassten Steuern der Investmenteinheit gemäß Artikel 7.4.3 globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt an. Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen des laufenden Steueraufwands der Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe in der Rechnungslegung wider (nach Zurechnungen in Artikel 4.3). Es besteht aus den globe:Adjustments 0..n O Anpassungen Elementen „Amount“ und „Adjustment Item“. Das Element „Amount“ gibt den Betrag jeder Anpassung des laufenden Steueraufwands an. Hinzurechnungen und Kürzungen für jede der Anpassungen sind getrennt anzugeben. Für eine Hinzurechnungsanpassung ist ein positiver Betrag und für eine Kürzung ein negativer Betrag anzugeben. Das Element kann bis zu zwei Mal globe:Amount 1..2 P n xsd:integer Betrag wiederholt werden. Das Element „Adjustment Item“ gibt die Art der laufenden Steueranpassung wider, die aus der folgenden Liste auszuwählen ist: siehe globe:CurrentAdjustedTax_EnumType siehe (GIR2401 - GIR2417) in Wertelisten für globe:AdjustmentItem 1 P en globe:CurrentAdjustedTax_EnumType Anpassungselement Aufzählungstypen Das Element „DeferTaxAdjustAmt“ spiegelt die Anpassungen des latenten Anpassung latenter Steueraufwands wider. Es besteht aus den Elementen „Amount“ und „Adjustment globe:DeferTaxAdjustAmt 1 P Steueraufwand Item“. Gesamtbetrag der angepassten Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern für globe:Total 1 P n xsd:integer latenten Steuern die Geschäftseinheit (oder das Mitglied der JV-Gruppe) an. Das Element „DeferTaxExpense“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands für GloBE-Zwecke für die Geschäftseinheit (oder ein Mitglied der JV-Gruppe) vor allen Neuberechnungen und Anpassungen an. Falls der Buchwert eines Vermögensgegenstandes oder einer Verbindlichkeit für Rechnungslegungs- und GloBE-Zwecke voneinander abweicht, muss der Anteil des latenten Steueraufwands auf der Grundlage des GloBE-Buchwerts gemäß den entsprechenden Verwaltungsanweisungen berechnet werden. Wird der latente Steueraufwand zu Lasten des Kontos für latenten Steueraufwand berücksichtigt, ist der Betrag als positive Zahl auszuweisen. Wird der latente Steueraufwand als Gutschrift auf dem Konto für latenten Steueraufwand berücksichtigt, so ist der Betrag als negative Zahl globe:DeferTaxExpense 1 P n xsd:integer Latenter Steueraufwand auszuweisen. Das Element „Adjustment“ enthält die Elemente „Amount“, „Adjustment Item“, globe:Adjustment 0..n O Anpassungselement „Recast“, „Higher“ und „Lower“.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „Amount“ gibt den Betrag jeder Anpassung des latenten Steueraufwands vor jeder Neuberechnung an. Hinzurechnungen (d. h. Anpassungen, die zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern führen) und Kürzungen (d. h. Anpassungen, die zu einer Kürzung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern führen) sind für jede der Anpassungen getrennt anzugeben. Für eine Hinzurechnungsanpassung ist ein positiver Betrag und für eine Betrag der angepassten latenten Kürzung ein negativer Betrag einzutragen. Das Element kann bis zu zwei Mal globe:Amount 1..2 P n xsd:integer Steuern wiederholt werden. Das Element „Adjustment Item“ gibt die Art der Anpassung der latenten Steuern an, die aus der folgenden Liste zu wählen ist: Anpassungsart der latenten Siehe globe:DeferredAdjustedTax_EnumType (GIR2501 - GIR2516) unter globe:AdjustmentItem 1 P en globe:DeferredAdjustedTax_EnumType Steuern Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „Neuberechnung“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands an, der mit dem Mindeststeuersatz neu berechnet wurde. Sie werden entweder den höheren globe:Recast 0..1 O Neuberechnung und/oder den niedrigeren Satz anwenden. Das Element „Higher“ zeigt an, dass sich die Neuberechnung auf den latenten Steueraufwand bezieht, der zu einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz globe:Higher 0..1 O n xsd:integer Höher erfasst wurde. Das Element „Lower“ zeigt an, dass es sich bei der Neuberechnung um eine Erhöhung des latenten Steueranspruchs zu einem niedrigeren Steuersatz als dem globe:Lower 0..1 O n xsd:integer Niedriger Mindeststeuersatz handelt. globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „Elections“ enthält Informationen zu den Wahlrechten, die für eine einzelne Geschäftseinheit (oder ein Mitglied einer JV-Gruppe) gelten. Es besteht aus mehreren Elementen, die verschiedene Wahlen gemäß den GloBE-Regeln widerspiegeln. Dieses Element und jedes Unterelement unter dem übergeordneten globe:Elections 0..1 O Wahlrechte Element sind optional. Das Element „Art. 1.5.3“ kennzeichnet die Ausübung des Wahlrechts gemäß Artikel 1.5.3, wobei die Einheit nicht als ausgeschlossene Einheit behandelt wird. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election globe:Art1.5.3 0..1 O Artikel 1.5.3 Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr angeben. Das Element „SimplCalculations“ identifiziert die Anwendung des Wahlrechts der Vereinfachte Berechnungen bei vereinfachten Berechnungen bei unwesentlichen Geschäftseinheiten (engl. nonunwesentlichen material Constituent Entities - NMCEs) (Safe Harbour für vereinfachte Berechnungen globe:SimplCalculations 0..1 O b 1 1 xsd:boolean Geschäftseinheiten - engl. Simplified Calculations Safe Harbour). Das Element „Art3.2.1“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts des globe:Art3.2.1 0..1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 3.2.1 Schuldenerlasses. Das Element „Art3.2.1b“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts, alle Dividenden in Bezug auf Portfolio-Anteile einzubeziehen. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation globe:Art3.2.1b 0..1 O Artikel 3.2.1b Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr angeben. Das Element „Art.3.2.1c“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts, Wechselkursgewinne oder -verluste aus Hedging-Geschäften als ausgenommene Eigenkapitalgewinne oder -verluste zu behandeln. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und globe:Art3.2.1c 0..1 O Artikel 3.2.1c „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr angeben.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „Art6.3.4“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts zum beizulegenden Zeitwert gemäß Artikel 6.3.4. Es setzt sich aus den Elementen globe:Art6.3.4 0..n O Artikel 6.3.4 „FYTriggeringEvent“ und „Inclusion“ zusammen. Auslöseereignis für das Das Element „FYTriggerEvent“ gibt das Geschäftsjahr des Ereignisses an, das die globe:FYTriggerEvent 1 P d xsd:date Geschäftsjahr Steueranpassung ausgelöst hat (d. h. das auslösende Ereignis). Das Element „Inclusion“ ermöglicht die Auswahl von Artikel 6.3.4(c)(i) oder (ii), d.h. Einbeziehung in das Geschäftsjahr des auslösenden Ereignisses bzw. Einbeziehung über fünf Jahre.
(i) ist zu melden, wenn der Nettobetrag der gemäß Artikel 6.3.4 (a) ermittelten Gesamtbeträge in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in dem Geschäftsjahr einbezogen wird, in dem das auslösende Ereignis eintritt.
(ii) ist zu melden, wenn ein Betrag, der dem Nettogesamtbetrag der Beträge geteilt durch fünf entspricht, in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in dem Geschäftsjahr, in dem das auslösende Ereignis eintritt, und in jedem der vier globe:Inclusion 1 P Einbeziehung unmittelbar darauf folgenden Geschäftsjahre einbezogen wird.
Art6.3.4.c.i ist zu melden, wenn der Nettobetrag der gemäß Artikel 6.3.4 (a) ermittelten Gesamtbeträge in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in globe:Art6.3.4.c.i 1 B b 1 1 xsd:boolean Artikel 6.3.4.c.i dem Geschäftsjahr einbezogen wird, in dem das auslösende Ereignis eintritt.
Art6.3.4.c.ii ist zu melden, wenn ein Betrag, der dem Nettogesamtbetrag der Beträge geteilt durch fünf entspricht, in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in dem Geschäftsjahr, in dem das auslösende Ereignis eintritt, und in jedem der vier globe:Art6.3.4.c.ii 1 B b 1 1 xsd:boolean Artikel 6.3.4.c.ii unmittelbar darauf folgenden Geschäftsjahre einbezogen wird. Das Element „AggregatedReporting“ identifiziert die Auswahl für aggregierte Berichte für steuerlich konsolidierte Gruppen. Es besteht aus den Elementen globe:AggregatedReporting 0..1 O Aggregierte Berichterstattung „TaxConsolGroupTin“ und „EntityTIN“. Das Element „TaxConsolGroupTIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer (TIN) der steuerlich konsolidierten Gruppe an, die für die Zwecke der erfassten Steuern in dem Steueridentifikationsnummer der betreffenden Steuerhoheitsgebiet verwendet wird. globe:TaxConsolGroupTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type steuerlich konsolidierten Gruppe Der TIN Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type anzugeben.
Das wiederholbare Element „Entity TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummern (TINs) der Geschäftseinheiten oder der Mitglieder einer JV-Gruppe an, die in der steuerlich konsolidierten Gruppe zusammengefasst sind, die für die Zwecke der erfassten Steueridentifikationsnummer der Steuern im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet verwendet wird. globe:EntityTIN 1..n P an 1 200 globe:TIN_Type Geschäftseinheiten Der TIN Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type anzugeben. Das Element „Art.4.4.7“ identifiziert die Ausübung des Fünfjahres-Wahlrecht für „nicht geltend gemachte Abgrenzung“. Als Fünfjahreswahl besteht es aus den globe:Art4.4.7 0..1 O Artikel 4.4.7 Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr angeben. Das Element „Art4.5.6“ identifiziert die Ausübung GloBE-Verlustwahlrechts. Da es sich um eine Fünfjahreswahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, globe:Art4.5.6 0..1 O Artikel 4.5.6 „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Statuselement ist ein Boolean-Element mit dem akzeptierten Eingabetyp True oder False. Wenn True, müssen die Elemente ElectionYear und RevocationYear globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr angeben.
Das Element „Art.7.5“ identifiziert die Ausübung des Steuertransparenzwahlrechts bei Investmenteinheiten. Da es sich um eine Fünfjahreswahlmöglichkeit handelt, globe:Art7.5 0..1 O Artikel 7.5 besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr angeben.
Das wiederholbare Element „CEOwnerTIN“ gibt die Steueridentifikationsnummern (TINs) der Geschäftseinheiten oder Mitglieder einer Joint Venture-Gruppe an, die in der steuerlich konsolidierten Gruppe zusammengefasst sind, die für Zwecke der erfassten Steuern in dem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet verwendet wird. globe:CEOwnerTIN 1..n P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifkationsnummer Es ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type anzugeben.
Das Element „Art7.6“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts für steuerpflichtige Ausschüttungen an. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht es aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Es setzt sich außerdem aus den Elementen „ActualDeemedDist“, „LocalCreditableTaxGross“ und „ShareofUndistNetGloBEInc“ zusammen (siehe Anmerkungen 3.2.4.5.1 bis 3.2.4.5.5 globe:Art7.6 0..n O Artikel 7.6 des GIR). Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr angeben. Das Element „ActualDeemedDist“ gibt die Höhe der tatsächlichen Ausschüttungen Tatsächliche und fiktive und fiktiven Ausschüttungen des GloBE-Gewinns der Investmenteinheit an, die der globe:ActualDeemedDist 1 P n xsd:integer Ausschüttungen Eigentümer der Geschäftseinheit erhalten hat. Das Element „LocalCreditableTaxGross“ gibt den von der Investmenteinheit im Inland anrechenbaren Steueraufschlag, der auf die Steuerschuld des Eigentümers der Im Inland anrechenbare Geschäftseinheit angerechnet werden kann, die im Zusammenhang mit einer globe:LocalCreditableTaxGross 1 P n xsd:integer Steueraufschlag Ausschüttung aus der Investmenteinheit entsteht. Das Element „ShareOfUndistNetGlobeInc“ gibt an, dass, wenn die Investmenteinheit für das geprüfte Jahr ein nicht ausgeschütteten Netto-GloBE-Gewinn hat, die berichtspflichtige Geschäftseinheit den proportionalen Anteil des Eigentümers der Anteil des nicht ausgeschütteten Geschäftseinheit am nicht ausgeschütteten Netto-GloBE-Gewinn der globe:ShareOfUndistNeteGlobeInc 1 P n 1 6 globe:percentage Netto-GloBE-Gewinns Investmenteinheit für das geprüfte Jahr melden muss. Das Element „TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer (TIN) der Investmenteinheit oder des Eigentümers der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds einer JV-Gruppe) an, die einen Eigentumsanteil hält und für die das Wahlrecht gemäß Artikel 7.6 ausgeübt Steueridentifikationsnummer der wird. globe:InvestmentEntityTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Investmenteinheit Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Das Element „OtherFAS“ gibt den von der Geschäftseinheit (oder einem Mitglied einer JV-Gruppe) verwendeten Rechnungslegungsstandard an, wenn die Geschäftseinheit (oder das Mitglied einer JV-Gruppe) einen anderen Rechnungslegungsstandard als den für den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft (UPE) (oder des JV) gemäß Artikel 3.1.3 (oder Artikel 6.4.1(a)) verwendeten verwendet.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss den anerkannten Rechnungslegungsstandard oder den zugelassenen Rechnungslegungsstandard Anderer angeben, der für die Berechnung des Jahresüberschusses oder -fehlbetrags der globe:OtherFAS 0..1 O an 1 200 stf:stringMin1Max200_Type Rechnungslegungsstandard Gesellschaft, des JV oder der JV-Tochtergesellschaft verwendet wird. Das Element „Overall Computation“ spiegelt die GloBE-Berechnungen des Steuerhoheitsgebiets wider und besteht aus Elementen von „Adjusted FANIL“ bis globe:OverallComputation 0..1 O Gesamtberechnung „Top-up Tax“. Das Element „FANIL“ enthält Informationen zum Gesamtbetrag des buchhalterischen Nettogewinns oder -verlusts, der bei der Erstellung des Konzernabschlusses der Finanzbuchhaltung Nettogewinn UPE für alle im Steuerhohetsgebiet ansässigen Geschäftseingebiet (oder Mitglieder globe:FANIL 1 P n xsd:integer oder -verlust der JV-Gruppe) ermittelt wurde.
Das Element „Adjusted FANIL“ enthält Informationen über den Gesamtbetrag des buchhalterischen Nettogewinns oder -verlusts, der für alle Geschäftseinheiten (oder Mitglieder der JV-Gruppe), die in dem Steuerhoheitsgebiet ansässig sind, bei der Angepasste Finanzbuchhaltung Erstellung des konsolidierten Konzernabschluss der UPE nach den Zurechnungen in globe:AdjustedFANIL 1 P n xsd:integer Nettogewinn oder -verlust Artikel 3.4 und 3.5 ermittelt wurde. Das Element „Netto-GloBE-Income“ gibt den Netto-GloBE-Gewinn bzw. den Nettoglobe:NetGlobeIncome 1 P Netto-GloBE-Gewinn GloBE-Verlust für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet an. Gesamtbetrag Netto-GloBE- globe:Total 1 P n xsd:integer Gewinn / -Verlust Das Element „Total“ ist der Gesamtbetrag des Netto-GloBE-Gewinns oder -Verlusts.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen wider, die am Netto-Gewinn oder -Verlust der Finanzbuchhaltung gemäß Artikel 3.2 vorgenommen globe:Adjustments 0..n O Anpassungen wurden. Es besteht aus den Elementen „Amount“ und „Adjustment Item“. Das Element „Amount“ gibt die Höhe der Anpassung an. Für jede Anpassung müssen Hinzurechnungen und Kürzungen separat angegeben werden. Für eine Hinzurechnungsanpassung ist ein positiver Betrag und für eine Kürzung ein negativer globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag Betrag anzugeben. Das Element „Adjustment Item“ spiegelt die Art der Anpassung wider, die aus der folgenden Liste ausgewählt werden kann: Siehe globe:AdjustmentItem_EnumType (GIR2001-GIR2026) unter Wertelisten für globe:AdjustmentItem 1 P en globe:AdjustmentItem_EnumType Anpassungenselement Aufzählungstypen Obergrenze für Auschluss von Gewinnen aus Neben- und Das optionale Element „IntShippingIncome“ gibt die Obergrenze des Hilfsgeschäften des Steuerhoheitsgebiet für den Ausschluss von Einkünften aus anerkannten Neben- und globe:IntShippingIncome 0..1 O internationalen Seeverkehrs Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr an. Das Element „Total“ spiegelt die gesamten Einkünfte aus dem internationalen globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt Seeverkehr wider. Das Element „TotalIntShipIncome“ enthält Informationen über die gesamten Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr für die in Abschnitt 3.1.3 identifizierten Gesamteinkünfte aus dem und im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder der JV- globe:TotalIntShipIncome 1 P n xsd:integer internationalen Seeverkehr Gruppe der jeweiligen Untergruppe. globe:FiftyPercentCap 1 P n xsd:integer Fünfzig-Prozent-Obergrenze Das Element „FiftyPercentCap“ gibt die Höhe der 50%igen Obergrenze an. Das Element „TotalQualifiedAncIncome“ enthält Informationen über die gesamten anerkannten Einkünfte aus Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr für alle in Abschnitt 3.1.3 identifizierten und in dem Steuerhoheitsgebiet Gesamteinkünfte aus Neben- ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder der JV-Gruppe der betreffenden globe:TotalQualifiedAncIncome 1 P n xsd:integer und Hilfsgeschäften Untergruppe. Das optionale Element „ExcessOfCap“ gibt die Überschreitung der Obergrenze an, globe:ExcessOfCap 0..1 O n xsd:integer Überschreitung der Obergrenze die nach bestimmten Regeln zu melden ist. Das Element „IncomeTaxExpense“ enthält Informationen über den Gesamtbetrag des Steueraufwands für Einkünfte, der in den Jahresabschlüssen der in dem betreffenden Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten (oder Mitglieder globe:IncomeTaxExpense 1 P n xsd:integer Gesamtbetrag Steueraufwand der JV-Gruppe) ausgewiesen wird. Das Element „ETRRate“ gibt den effektiven Steuersatz (engl. effective tax rate - globe:ETRRate 1 P n 1 6 globe:percentage Effektiver Steuersatz ETR) an.
globe:TopUpTaxPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage Prozentsatz Ergänzungssteuer Das Element „TopUpTaxPercentage“ gibt den Prozentsatz der Ergänzungssteuer an. Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt die angepassten erfassten Steuern aller in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV- globe:AdjustedCoveredTax 0..1 O Angepasste gedeckte Steuern Gruppen an.
Gesamtbetrag der angepassten globe:Total 1 P n xsd:integer erfassten Steuern Das Element „total“ gibt den Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern an. Das Element „AggregrateCurrentTax“ gibt den gesamten laufenden Steueraufwand Gesamter laufender in Bezug auf die erfassten Steuern nach den Zuweisungen in Artikel 4.3 (aller globe:AggregrateCurrentTax 1 P n xsd:integer Steueraufwand Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet) an.
Das Element „Adjustments“ gibt an, dass die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Minderung der angepassten erfassten Steuern in Bezug auf den verbleibenden Saldo des Vortrags überschüssiger negativer Aufwendungen gemäß Artikel 5.2.1 oder einer Wahl gemäß Artikel 4.1.5 in Übereinstimmung mit den diesbezüglich vereinbarten Verwaltungsleitlinien melden muss. Die Minderung entspricht dem unter 3.2.1.2.b.3 gemeldeten Betrag, darf jedoch den Betrag der angepassten erfassten Steuern nicht übersteigen, der sich aus den globe:Adjustments 0..n O Anpassungen anderen Anpassungen ergibt.
Das Element „Amount“ gibt den Betrag der gemäß Artikel 4.1.2(d) vorgenommenen Anpassung in Bezug auf eine anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulage oder eine marktfähige steuerliche Zulage an, die als Verringerung des laufenden Steueraufwands (oder anderer erfasster Steuern) in dem Jahresabschluss erfasst wird.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit meldet den Betrag der gemäß Artikel 4.1.3(b) vorgenommenen Anpassung in Bezug auf eine nicht anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulage, eine nicht marktfähige steuerliche Zulage oder eine sonstige steuerliche Zulage, die in dem Jahresabschluss als Ertrag und nicht als Minderung globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag des laufenden Steueraufwands (oder anderer gedeckter Steuern) verbucht wird. Das Element "Adjustment Item" gibt die Art der aktuellen Steueranpassung wieder, die aus der folgenden Liste auszuwählen ist: siehe globe:FinalAdjustedTax_EnumType (GIR2701 - GIR2720) unter Wertelisten für globe:AdjustmentItem 1 P en globe:FinalAdjustedTax_EnumType Korrekturposition Aufzählungstypen PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „PostFilingAdjust“ bezieht sich auf die nach Einreichung der Erklärung erfolgenden Anpassungen gemäß Artikel 4.6.1. Die in dieser Tabelle aufgeführten nach Einreichung der Erklärung erfolgende Anpassungen umfassen nicht die Anpassungen, die für ein anderes Geschäftsjahr als das Berichtsgeschäftsjahr in Übereinstimmung mit einem ETR-Anpassungsartikel vorgenommen wurden.
Die nach Einreichung der Erklärung erfolgenden Anpassungen im Zusammenhang mit Artikel 4.6.1 sind die Anpassungen, die zu einer wesentlichen Verringerung der erfassten Steuern für ein vorangegangenes Geschäftsjahr führen, und die Nach Einreichung der Erklärung Anpassungen, die zu einer unwesentlichen Verringerung führen, wenn keine Wahl globe:PostFillingAdjust 0..1 O erfolgende Anpassungen gemäß 4.6.1 getroffen wird.
Das Element „DeferTaxAsset“ spiegelt den Betrag der latenten Steueransprüche globe:DeferTaxAsset 1 P Latente Steueransprüche wider, die für frühere Geschäftsjahre als storniert behandelt werden sollen. Das Element „Total“ spiegelt den Gesamtbetrag der latenten Steueransprüche wider, die für frühere Geschäftsjahre als storniert behandelt werden sollen. Dieser Gesamtbetrag sollte auf einen Betrag begrenzt sein, der dem inländischen Steuerverlust multipliziert mit dem Mindestsatz gemäß den Absätzen 124-126 des globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt Kommentars zu Artikel 4.6.1 entspricht. Das Element „AmountAttributed“ spiegelt die latenten Steueransprüche wider, die für Stornierte latente jedes der vorherigen Geschäftsjahre, in die inländische Verluste zurückgetragen globe:AmountAttributed 0..n O Steueransprüche wurden, als storniert behandelt werden sollen. Dieses Element bezieht sich auf das vorherige Geschäftsjahr, dem das Element globe:Year 1 P d xsd:date Jahr „Amount“ zugeordnet ist. Das Element „Amount“ spiegelt den Betrag der latenten Steueransprüche wider, der für ein früheres Geschäftsjahr, in das der inländische steuerliche Verlust globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag zurückgetragen wurde, als storniert behandelt werden soll. Das Element „CoveredTaxRefund“ spiegelt die Rückerstattung erfasster Steuern im Zusammenhang mit inländischen Verlusten wider, die auf frühere Geschäftsjahre globe:CoveredTaxRefund 1 P Erstattung erfasster Steuern zurückgetragen wurden.
Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der Rückerstattung der erfassten Steuern an. Dieser Gesamtbetrag entspricht dem Betrag der Steuerrückerstattung im globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt Hinblick auf Verlustrückträge, die im Berichtsgeschäftsjahr gewährt wurden. Das Element „AmountAttributed“ spiegelt die Rückerstattung der erfassten Steuern Rückerstattungsbetrag erfasster für jedes der vorherigen Geschäftsjahre wider, in die inländische Verluste globe:AmountAttributed 0..n O Steuern zurückgetragen wurden. Dieses Element bezieht sich auf das vorherige Geschäftsjahr, dem das Element globe:Year 1 P d xsd:date Jahr „Amount“ zugeordnet ist. Das Element „Amount“ spiegelt die Erstattung der erfassten Steuern im Zusammenhang mit einem inländischen Steuerverlust wider, der auf ein früheres Geschäftsjahr zurückgeführt wird. Die Höhe der Erstattung entspricht dem inländischen Steuerverlust, der auf das vorangegangene Geschäftsjahr globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag zurückübertragen wurde. Das Element „DeemedDistTax“ identifiziert alle vorherigen Geschäftsjahre, für die ein Nachversteuerungskonto für Nachversteuerungskonto für fiktive Ausschüttungen gebildet wird, und wird gemäß globe:DeemedDistTax 0 O fiktive Ausschüttungen den Grundsätzen in Artikel 5.4.1 neu berechnet. Gesamtbetrag der fiktiven globe:Total 1 P n xsd:integer Ausschüttungssteuer Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der fiktiven Ausschüttungssteuer an. Wahlrechtsausübung zur fiktiven Das optionale Element „Election“ spiegelt das Wahlrecht der fiktiven globe:Election 0..1 O Ausschüttungssteuer Ausschüttungssteuer gemäß Artikel 7.3.1 wider. Nachversteuerungsmechanismu Das Element „Recapture“ spiegelt den Nachversteuerungsmechanismus für Artikel globe:Recapture 1..n P s 7.3 wider. Das Element „Year“ spiegelt das Geschäftsjahr wider, für das die berichtspflichtige Geschäftseinheit den Betrag der gemäß Artikel 7.3.2 ermittelten fiktiven globe:Year 1 P d xsd:date Geschäftsjahr Ausschüttungssteuer melden muss. Nachversteuerungsbetrag zu Dieses Element gibt den Nachversteuerungsbetrag zu Beginn des Geschäftsjahres globe:StartAmount 1 P n xsd:integer Beginn des Geschäftsjahres an. Betrag des Das Element „DDTYear0“ spiegelt den Betrag der für das Berichtsgeschäftsjahr globe:DDTYear-0 1 P n xsd:integer Berichtsgeschäftsjahres gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider. Betrag des Das Element „DDTYear-1“ spiegelt den Betrag der im ersten vorangegangenen globe:DDTYear-1 1 P n xsd:integer Berichtsgeschäftjahres-1 Geschäftsjahr gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider.
Betrag des Das Element „DDTYear-2“ spiegelt den Betrag der im zweiten vorangegangenen globe:DDTYear-2 1 P n xsd:integer Berichtsgeschäftenjahres-2 Geschäftsjahr gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider. Betrag des Das Element „DDTYear-3“ spiegelt den Betrag der im dritten vorangegangenen globe:DDTYear-3 1 P n xsd:integer Berichtsgeschäftsjahres-3 Geschäftsjahr gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider. Gesamtbetrag der fiktiven Das Element „TotalDDT“ spiegelt die gesamte gezahlte oder verwendete fiktive globe:TotalDDT 1 P n xsd:integer Ausschüttungssteuer Ausschüttungssteuer wider.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „EndAmount“ spiegelt den offenen Saldo eines Nachversteuerungskontos für fiktive Auschüttungen wider. Am Ende jedes folgenden Geschäftsjahres werden die offenen Salden der Nachversteuerungskonten für fiktive Ausschüttungen gemäß Artikel 7.3.3 chronologisch, jedoch nicht unter Null, um die von den Geschäftseinheiten (oder Mitgliedern von Joint Ventures) gezahlten Steuern, den Betrag etwaiger Netto-GloBE-Verluste des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets multipliziert mit dem Mindeststeuersatz und anschließend den Betrag des auf das laufende Geschäftsjahr angewendeten Verlustvortrags des Nachversteuerungskontos reduziert.
Besteht am letzten Tag des vierten Geschäftsjahres nach dem Geschäftsjahr, für das das Konto eingerichtet wurde (erste Zeile dieser Tabelle), ein offener Saldo, gilt Artikel 7.3.5. Verlässt im Geschäftsjahr eine ausscheidende Geschäftseinheit (oder ein Mitglied eines Joint Ventures) die multinationale Unternehmensgruppe oder überträgt im Wesentlichen ihr gesamtes Vermögen, gilt Artikel 7.3.7. Anhand des Betrages wird ermittelt, ob die zusätzliche laufende Ergänzungssteuer anfällt und das globe:EndAmount 1 P n xsd:integer Ergebnis wird in 3.3.3.1 dargestellt. Das Element „Reduction“ spiegelt die Minderung der angepassten erfassten Steuern für ein vorheriges Geschäftsjahr wider. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss alle vorherigen Geschäftsjahre identifizieren, für die ein ausstehendes Nachversteuerungskonto für fiktive Ausschüttungen gemäß den Grundsätzen in globe:Reduction 1 P n xsd:integer Minderung Artikel 5.4.1 neu berechnet wird.
Das Element „IncrementalTopUpTax“ spiegelt die etwaige weitere Ergänzungssteuer wider. Es handelt sich um den Gesamtbetrag der Ergänzungssteuer, der gemäß globe:IncrementalTopUpTax 1 P n xsd:integer Weitere Ergänzungssteuer Artikel 5.4.1 ermittelt wird, wenn Artikel 7.3.7 Anwendung findet. Das Element „Ratio“ spiegelt den Quotient für die Nachversteuerung im Veräußerungsfall wider. Der Quotient ist in Artikel 7.3.8 definiert und wird für jede ausscheidende Geschäftseinheit (Mitglied der JV-Gruppe) anhand der folgenden Formel ermittelt: GloBE-Gewinn der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) / globe:Ratio 1 P n 1 6 globe:percentage Quotient nach Artikel 7.3.8 Nettogewinn des Steuerhoheitsgebiets. Anpassungsbetrag latente Der „DeferTaxAdjustAmt“ spiegelt den Gesamtbetrag der Anpassung um latente globe:DeferTaxAdjustAmt 0..1 O Steuern nach Artikel 4.1.1.(b) Steuern gemäß Artikel 4.1.1.(b) wider. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der Anpassung um latente Steuern für globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamtbetrag das Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „DefTaxAmt“ gibt den Gesamtbetrag des latenten Steueraufwands in den Jahresabschlüssen aller im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint Ventures an. Wird der latente Steueraufwand als Belastung auf dem Konto für latenten Steueraufwand verbucht, ist der Betrag als positive Zahl auszuweisen. Wird der latente Steueraufwand als Gesamtbetrag latenter Gutschrift auf dem Konto für latenten Steueraufwand verbucht, ist der Betrag als globe:DefTaxAmt 1 P n xsd:integer Steueraufwand negativer Betrag auszuweisen. Das Element „DiffCarryValue“ gibt den latenten Steueraufwand in Bezug auf Latenter Steueraufwand Vermögenswerte oder Schulden an, deren GloBE-Buchwert vom buchhalterischen globe:globe:DiffCarryValue 1 P n xsd:integer Buchwertdifferenz Buchwert abweicht. Latenter Steueraufwand nach Das Element „GloBEValue“ gibt den latenten Steueraufwand basierend auf dem globe:GloBEValue 1 P n xsd:integer GloBE-Buchwert GloBE-Buchwert von Vermögenswerten oder Schulden an.
Latenter Steueraufwand vor Das Element „BefRecastAdjust“ gibt den latenten Steueraufwand für GloBE-Zwecke globe:BefRecastAdjust 1 P n xsd:integer Neuberechnung und Anpassung vor der Neuberechnung und Anpassung an. Das Element „TotalAdjust“ gibt den Gesamtbetrag der vorgenommenen globe:TotalAdjust 1 P n xsd:integer Gesamtanpassungsbetrag Anpassungen an. Latenter Steueraufwand vor Das Element „PreRecast“ gibt den latenten Steueraufwand für GloBE-Zwecke vor globe:PreRecast 1 P n xsd:integer Neuberechnung einer Neuberechnung an. Das Element „Recast“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands an, der zum Mindeststeuersatz neu berechnet wurde. Sie wenden den höheren und/oder globe:Recast 0..1 O Neuberechnung niedrigeren Satz an. Das Element „Higher“ gibt die Differenz zwischen dem latenten Steueraufwand, der mit einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz erfasst wurde, und dem latenten Steueraufwand basierend auf dem Mindeststeuersatz an. Wird der latente Steueraufwand für das Geschäftsjahr vor einer etwaigen Neuberechnung als Gutschrift auf dem Konto für latenten Steueraufwand berücksichtigt, ist die Differenz als positiver Betrag auszuweisen. Wird der latente Steueraufwand für das Geschäftsjahr vor einer etwaigen Neuberechnung als Belastung auf dem Konto für latenten Steueraufwand globe:Higher 0..1 O n xsd:integer Höherer Steuersatz berücksichtigt, ist die Differenz als negativer Betrag auszuweisen. Das Element „Lower“ gibt die Differenz zwischen dem latenten Steueraufwand für einen GloBE-Verlust (Artikel 4.4.3.) an, der zu einem niedrigeren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz erfasst wurde, und dem latenten Steueraufwand basierend auf dem Mindeststeuersatz. Die Differenz ist als negativer Betrag auszuweisen, wenn sie auf die Erfassung eines latenten Steueranspruchs für einen GloBE-Verlust zurückzuführen ist, und als positiver Betrag, wenn sie auf die Stornierung eines globe:Lower 0..1 O n xsd:integer Niedrigerer Steuersatz solchen latenten Steueranspruchs zurückzuführen ist Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen wider, die am globe:Adjustments 0..n O Anpassungen latenten Steueraufwand vorgenommen wurden.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „Amount“ gibt den Anpassungsbetrag an, der vor einer Neuberechnung ermittelt wurde. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags des angepassten latenten Steueraufwands, so ist der Betrag als positive Zahl anzugeben. Führt die Anpassung zu einer Verringerung des Gesamtbetrags des angepassten globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag latenten Steueraufwands, wird der Betrag als negative Zahl angegeben. Das Element „Adjustment Item“ gibt die Art der der Anpassung des latenten Steueraufwands wieder, die aus der folgenden Liste auszuwählen ist: siehe globe:DeferredAdjustedTax_EnumType (GIR2501 - GIR2516) unter Wertelisten für globe:AdjustmentItem 1 P en globe:DeferredAdjustedTax_EnumType Anpassungselement Aufzählungstypen Gezahlte nachversteuerte Das Element „RecaptureDeferred“ spiegelt die während des Geschäftsjahres globe:RecaptureDeferred 1 P latente Steuerschuld beglichene nachversteuerte latente Steuerschuld wider. Das Element „DTLRFYMinus5“ gibt den Betrag der latenten Steuerschuld (engl. deferred tax liability - DTL) an, die im fünften Geschäftsjahr vor dem Berichtsgeschäftsjahr geltend gemacht wurde und der Nachversteuerungsregelung globe:DTLRFYMinus5 1 P n xsd:integer DTLRFYMinus5 unterliegt.
Das Element „RecapDTLRFYMinus5“ gibt den Betrag der im Berichtsgeschäftsjahr ermittelten nachversteuerten latenten Steuerschuld in Bezug auf das fünfte dem globe:RecapDTLRFYMinus5 1 P n xsd:integer RecapDTLRFYMinus5 Berichtsgeschäftsjahr vorausgehende Geschäftsjahr an. Das Element „DTLRFY“ gibt den Betrag der latenten Steuerschuld an, die der Nachversteuerungsregelung unterliegen und für das Berichtsjahr geltend gemacht globe:DTLRFY 1 P n xsd:integer Betrag der latenten Steuerschuld wurden. Das Element „AggregateDTL“ enthält die aggregierten Nachversteuerungskonten für aggregierte DTL latente Steuerschulden für das Berichtsgeschäftsjahr bzw. das vorangegangene globe:AggregateDTL 1 P Rückgewinnungskonten Geschäftsjahr.
Das Element „ReportingFiscalYear“ gibt die aggregierten Nachversteuerungskonten für latente Steuerschulden für das Berichtsgeschäftsjahr an und besteht aus den globe:ReportingFiscalYear 1 P Berichtsgeschäftsjahr Elementen „AmountPreTransition“, ‚AmountOutBalance‘ und „Amount Unjustified“.
Betrag latenter Steuerschulden Das Element „AmountPreTransition“ gibt den Betrag der latenten Steuerschulden vor globe:AmountPreTransition 1 P n xsd:integer vor Übergangsjahr dem Übergangsjahr an.
globe:AmountOutBalance 1 P n xsd:integer Saldobetrag Das Element „AmountOutBalance“ gibt den Betrag des ausstehenden Saldos an.
globe:AmountUnjustified 1 P n xsd:integer Ungerechtfertigter Saldo Das Element „AmountUnjustified“ gibt den Betrag des ungerechtfertigten Saldos an.
Das Element „PriorFiscalYear“ gibt die aggregierten Nachversteuerungskonten für latente Steuerschulden für das vorherige Geschäftsjahr an und besteht aus den globe:PriorFiscalYear 1 P Vorheriges Geschäftsjahr Elementen „AmountPreTransition“, „AmountOutBalance“ und „Amount Unjustified“. Das Element „AmountPreTransition“ gibt den Betrag der latenten Steuerschulden vor globe:AmountPreTransition 1 P n xsd:integer Betrag vor Übergangjahr dem Übergangsjahr an.
globe:AmountOutBalance 1 P n xsd:integer Saldobetrag Das Element „AmountOutBalance“ gibt den Betrag des ausstehenden Saldos an.
globe:AmountUnjustified 1 P n xsd:integer Ungerechtfertigter Saldo Das Element „AmountUnjustified“ gibt den Betrag des ungerechtfertigten Saldos an. Das wiederholbare Element „Transition“ enthält zusätzliche Informationen, die zu melden sind, wenn das Berichtsgeschäftsjahr das Übergangsjahr in Bezug auf die multinationale Unternehmensgruppe und/oder ein bestimmtes Steuerhoheitsgebiet globe:Transition 0..n O Übergang ist. Das Element „Year“ gibt das Übergangsjahr an, das jedes Jahr gemeldet werden muss, während alle anderen Informationen dieses Abschnitts nur dann in dem globalen Mindeststeuer-Bericht gemeldet werden müssen, wenn das globe:Year 1 P d xsd:date Übergangsjahr Berichtsgeschäftsjahr auch das Übergangsjahr ist.
Das Element „DeferredTaxLiabilityStart“ spiegelt die latenten Steuerschulden zu Beginn des Übergangsjahres wider.
Die latenten Steuerschulden zu Beginn des Übergangsjahres entsprechen dem Gesamtbetrag der latenten Steuerschulden, die zu Beginn des Übergangsjahres in dem Jahresabschluss in einem Steuerhoheitsgebiet erfasst wurden. Latente Steuerschulden aus Vermögensübertragungen zwischen Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von Joint Ventures nach dem 30. November 2021 und vor Beginn eines Startbetrag latente Übergangsjahres sind darin nicht enthalten. Diese latenten Steuerschulden sind in der globe:DeferredTaxLiabilityStart 0..1 O n xsd:integer Steuerschulden Tabelle zur Anwendung von Artikel 9.1.3 zu berücksichtigen. Das Element „DeferredTaxLiabilityRecast“ spiegelt die Neuberechnung der latenten Steuerschulden zum Mindeststeuersatz wider. Die Neuberechnung der latenten Neuberechnung latente Steuerschulden zum Mindeststeuersatz gilt nicht, wenn der anwendbare inländische globe:DeferredTaxLiabilityRecast 0..1 O n xsd:integer Steuerschulden Steuersatz niedriger als der Mindeststeuersatz ist. Das Element „DeferredTaxAssets“ spiegelt die latenten Steueransprüche wider. Es handelt sich um den Nettobetrag der gesamten zuvor bestehenden latenten Steueransprüche oder -schulden auf die übertragenen Vermögenswerte, die in dem Jahresabschluss der veräußernden Geschäftseinheit (oder Geschäftseinheiten) ausgewiesen sind. Latente Steueransprüche sind als positive Zahl, latente globe:DeferredTaxAssets 0..1 O Latente Steueransprüche Steuerschulden als negative Zahl auszuweisen. Gesamtbetrag latenter globe:Total 1 P n xsd:integer Steueransprüche Das Element „Total“ spiegelt den Gesamtbetrag der latenten Steueransprüche wider.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „DeferredTaxAssetStart“ spiegelt die latenten Steueransprüche zu Beginn des Übergangsjahres wider. Die latenten Steueransprüche zu Beginn des Übergangsjahres entsprechen dem Gesamtbetrag der latenten Steueransprüche, die zu Beginn des Übergangsjahres in dem Jahresabschluss eines Steuerhoheitsgebiet erfasst wurden. Latente Steueransprüche aus einer Übertragung von Vermögenswerten zwischen Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von Joint Ventures nach dem 30. November 2021 und vor Beginn eines Übergangsjahres sind hiervon Startbetrag latente ausgenommen. Diese latenten Steueransprüche sind in der Tabelle zur Anwendung globe:DeferredTaxAssetStart 1 P n xsd:integer Steueransprüche von Artikel 9.1.3 zu berücksichtigen.
Das Element „DeferredTaxAssetRecast“ gibt an, dass die Neuberechnung zum Mindeststeuersatz nicht gilt, wenn der anwendbare inländische Steuersatz niedriger ist als der Mindeststeuersatz, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der latente Steueranspruch einem GloBE-Verlust zuzurechnen ist. In diesem Fall könnte der latente Steueranspruch, der zu einem niedrigeren Satz als dem globe:DeferredTaxAssetRecast 1 P n xsd:integer Neuberechnung Mindeststeuersatz erfasst wurde, zum Mindeststeuersatz neu berechnet werden.
Das Element „DeferredTaxAssetExcluded“ spiegelt die latenten Steueransprüche wider, die sich aus ausgeschlossenen Posten gemäß Artikel 9.1.2 ergeben. Die latenten Steueransprüche aus Posten, die von der Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts gemäß Kapitel 3 ausgenommen sind, sollten ausgeschlossen werden, Latente Steueransprüche aus wenn diese latenten Steueransprüche bei einer Transaktion entstehen, die nach dem globe:DeferredTaxAssetExcluded 1 P n xsd:integer ausgenommenen Posten 30. November 2021 stattfindet.
Das optionale Element „Disposal“ gibt alle Steuerhoheitsgebiete an, in denen sich veräußernde Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen befinden, wenn diese Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen nach dem 30. November 2021 und vor Beginn eines Übergangsjahres Vermögenswerte an in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässige Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen veräußert haben. Die Steuerhoheitsgebiete, in denen sich veräußernde Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen befinden, können mit den globe:Disposal 0..1 O Veräußerung Steuerhoheitsgebieten der erwerbenden Einheiten identisch sein. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2) der veräußernden Gesellschaft oder des Mitglieds der JV-Gruppe an.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss für staatenlose Geschäftseinheiten den Status „Staatenlos“ angeben. Bei Meldungen für staatenlose Geschäftseinheiten ist globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat der Code „X5“ zu verwenden. globe:NetDTADTL 1 P n xsd:integer
Das Element „CarryingValue“ spiegelt den Buchwert der übertragenen Vermögenswerte für GloBE-Zwecke wider. Es handelt sich um den Gesamtbetrag des Buchwerts der übertragenen Vermögenswerte, der zu Beginn des Übergangsjahres gemäß den GloBE-Regeln anzusetzen ist.
Dieser Betrag wird durch Anpassung des bilanziellen Buchwerts bei Veräußerung des übertragenen Vermögenswerts am Tag der Übertragung ermittelt. Der bilanzielle Buchwert bei Veräußerung wird gemäß Artikel 9.1.3 gegebenenfalls angepasst und zusätzlich um Investitionen, Amortisierungen oder Abschreibungen bereinigt, die nach globe:CarryingValue 1 P n xsd:integer Buchwert der Transaktion und vor Beginn des Übergangsjahres erfasst wurden.
globe:TaxPaid 1 P n xsd:integer Gezahlter Steuerbetrag Das Element „TaxPaid“ gibt den für die Transaktion(en) gezahlten Steuerbetrag an.
Das Element „DTADTL“ gibt an, dass der Nettobetrag der latenten Steueransprüche oder -schulden in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte für GloBE-Zwecke dem Nettobetrag der gesamten latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten entspricht, die zu Beginn des Übergangsjahres für die übertragenen Vermögenswerte gemäß den GloBE-Regeln angesetzt werden sollten.
Dieser Betrag wird ermittelt, indem der Nettobetrag der gesamten bereits bestehenden latenten Steueransprüche und -schulden, die vor der Übertragung im Jahresabschluss der veräußernden Einheit gebildet wurden, im Verhältnis zu den übertragenen Vermögenswerten angepasst wird.
Der Nettobetrag der gesamten bereits bestehenden latenten Steueransprüche und - Nettobetrag latenter schulden wird gemäß Artikel 9.1.3 gegebenenfalls angepasst. Latente Steueransprüche auf Steueransprüche werden als positiver Wert, latente Steuerschulden als negativer globe:DTADTL 1 P n xsd:integer übertragene Vermögenswerte Wert ausgewiesen. Steuerhoheitsgebiet mit Gegebenenfalls gibt das Element „AltJurisdiction“ das Steuerhoheitsgebiet an, für globe:AltJurisdiction 1 O en 2 2 iso:countrycode_Type alternativem Übergangsjahr das ein alternatives Übergangsjahr gilt.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „TransBlendCFC“ und die zugehörigen Unterelemente müssen ausgefüllt werden, wenn die Steuer der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung (i) von einem Eigentümer einer Geschäftseinheit zugerechnet wird, der in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist und zu dieser Untergruppe gehört, oder (ii) an Geschäftseinheiten, die in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässig sind und zu dieser Gemischte Untergruppe gehören, gemäß Artikel 4.3.2(c) und den zugehörigen globe:TransBlendCFC 0..1 O Hinzurechnungsbesteuerung Verwaltungsrichtlinien. globe:CFCJur 1..n P
Das Element „Jurisdiction“ gibt die Steuerhoheitsgebiet(e) an, in denen sich die Geschäftseinheiten befinden, denen im Rahmen der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung ein Hinzurechnungssteuerbetrag zugewiesen wurde. Die Jurisdiktion(en) sind als zweistelliger alphabetischer Ländercode gemäß ISO globe:Jurisdiction 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Steuerhoheitsgebiet 3166-1 Alpha 2 anzugeben.
Das Element „Allocation“ enthält Informationen zur Steuer der gemischten globe:Allocation 1 P Zuordnung zur Untergruppe Hinzurechnungsbesteuerung, die einer bestimmten Untergruppe zugewiesen wird.
Der TIN-Typ gibt die Steueridentifikationsnummer der obersten Muttergesellschaft (UPE), der Geschäftseinheit, des Joint Ventures oder der Tochtergesellschaft an, die für Zwecke der erfassten Steuern in dem Steuerhoheitsgebiet verwendet wird, in dem sie für GloBE-Zwecke ansässig ist. Falls keine Steueridentifikationsnummer (TIN) verfügbar ist, kann dies ein funktionales Äquivalent sein, z. B. eine Unternehmens-/Firmenregistrierungsnummer.
Der TIN-Typ gibt außerdem die TIN (falls vorhanden) an, die der obersten Muttergesellschaft (UPE), der Geschäftseinheit, dem Joint Venture oder der Tochtergesellschaft von dem Steuerhoheitsgebiet ausgestellt wurde, in dem die Einreichung erfolgt („Berichtssteuerhoheitsgebiet“). Er besteht aus den folgenden Elementen: globe:SubGroupTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Zuordnung der Steuer der Das Element „AggAllocTax“ gibt die gemischte CFC-Steuer an, die für das gemischten Geschäftsjahr vom Eigentümer der Geschäftseinheit an die Geschäftseinheiten in globe:AggAllocTax 1 P n xsd:integer Hinzurechnungsbesteuerung dem im Element „CFCJur“ angegebenen Steuerhoheitsgebiet zugewiesen wird. Gesamtbetrag der Steuer der gemischten Das Element „Total“ gibt die gesamte für das Geschäftsjahr zugerechnete Steuer der globe:Total 1 P n xsd:integer Hinzurechnungsbesteuerung gemischten Hinzurechnungsbesteuerung an.
Das Element „SubstanceExclusion“ spiegelt den substanzbasierten Freibetrag (engl. Substance-based Income Exclusion) für das jeweiligen Steuerhoheitsgebiet wider.
Füllt die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Tabelle für das Steuerhoheitsgebiet nicht aus, wird davon ausgegangen, dass sie sich gegen die Anwendung des globe:SubstanceExclusion 0..1 O Substanzbasierter Freibetrag substanzbasierten Freibetrags gemäß 3.2.3.1.a.1.c entschieden hat. Gesamtbetrag substanzbasierter globe:Total 1 P n xsd:integer Freibetrag Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag des substanzbasierten Freibetrags an.
Das Element „PayrollCost“ gibt an, dass die berücksichtigungsfähigen Lohnkosten von berücksichtigungsfähigen Beschäftigten, die in dem Steuerhoheitsgebiet tätig sind, keine Lohnkosten umfassen dürfen, die (i) aktiviert und im Buchwert der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte enthalten sind; oder (ii) den Erträgen des internationalen Seeverkehrs und dessen anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften einer Geschäftseinheit zuzurechnen sind.
Übt ein Beschäftigter im Berichtsgeschäftsjahr 50 % oder weniger seiner Tätigkeit für die multinationale Unternehmensgruppe in dem Steuerhoheitsgebiet des Arbeitgebers aus, berücksichtigen die berücksichtigungsfähigen Lohnkosten berücksichtigungsfähiger Arbeitnehmer nur den Anteil der Lohnkosten, der gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien auf die Arbeitszeit des Arbeitnehmers in dem Steuerhoheitsgebiet des Arbeitgebers entfällt. Die relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten berücksichtigungsfähiger Arbeitnehmer umfassen nicht den Betrag der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten, der auf Einkünfte entfällt, die gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien gemäß Artikel 7.2.1 vom GloBE-Gewinn der obersten Muttergesellschaft ausgeschlossen sind.
Wenn eine Einheit infolge der Übertragung direkter oder indirekter Eigentumsanteile an dieser Einheit eine Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe wird oder aufhört, eine Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe zu sein, werden bei der Berechnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten des Zielunternehmens nur jene Kosten berücksichtigt, die im Konzernabschluss der globe:PayrollCost 1 P n xsd:integer Lohnkosten obersten Muttergesellschaft gemäß Artikel 6.2.1(d) aufgeführt sind. Das Element „PayrollMarkUp“ gibt an, dass der entsprechende globe:PayrollMarkUp 1 P n 1 6 globe:percentage Aufschlagsprozentsatz Aufschlagsprozentsatz für das Berichtsgeschäftsjahr angewendet wird.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „TangibleAssetValue“ spiegelt den Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet wider. Der Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet umfasst nicht: (i) den Buchwert von Immobilien (einschließlich Grundstücken oder Gebäuden), die zum Verkauf, Finanzierungsleasing oder als Investition gehalten werden; und (ii) den Buchwert von materiellen Vermögenswerten, die zur Erzielung der Einkünfte aus internationalem Seeverkehr und aus dessen anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften verwendet werden.
Befindet sich der materielle Vermögenswert während des Berichtsgeschäftsjahrs höchstens 50 % der Zeit im Steuerhoheitsgebiet ihres Eigentümers (bzw. gegebenenfalls des Leasingnehmers), berücksichtigt der Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien nur den Buchwert des Vermögenswerts, der dem Zeitpunkt zuzurechnen ist, zu dem sich der Vermögenswert im Steuerhoheitsgebiet des Eigentümers (bzw. gegebenenfalls des Leasingnehmers) befand. Der Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen Vermögenswerte umfasst nicht den Buchwert der berücksichtigungsfähigen Sachanlagen, die anteilig den Einkünften zuzurechnen sind, die gemäß Artikel 7.2.1 gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien vom GloBE-Gewinn der obersten Muttergesellschaft ausgeschlossen sind.
Wenn eine Einheit aufgrund der Übertragung direkter oder indirekter Eigentumsanteile an dieser Einheit eine Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe wird oder nicht mehr ist, wird die Berechnung des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte der Zielgeschäftseinheit proportional angepasst, um der Länge des jeweiligen Geschäftsjahres zu entsprechen, in dem die Zielgeschäftseinheit gemäß Artikel 6.2.1 Buchstabe e globe:TangibleAssetValue 1 P n xsd:integer Buchwert Sachanlagen Mitglied der multinationalen Unternehmensgruppe war. Das Element „TangibleAssetMarkup“ gibt die Anwendung des entsprechenden globe:TangibleAssetMarkup 1 P n 1 6 globe:percentage Aufschlagsprozentsatz Aufschlagsprozentsatzes für das Berichtsgeschäftsjahr an. Das wiederholbare Element „PEAllocation“ bezieht sich auf die Zuordnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte zu Betriebsstätten im Sinne globe:PEAllocation 0..n O Betriebsstätten Zuordnung des substanzbasierten Freibetrags. Das Element „JurOfOwners“ enthält weitere Informationen zum Ansässigkeitsstaat Ansässigkeitsstaat der der Eigentümer. Es besteht aus den Elementen „ResCountryCode“, „UPE“ und globe:JurOfOwners 1 P Eigentümer „NotApplicable“. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (als zweistelligen alphabetischen Ländercode nach ISO 3166-1 Alpha 2) an, in dem sich die Betriebsstätten für GloBE-Zwecke befinden. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit füllt für jedes Steuerhoheitsgebiet, in dem sich Betriebsstätten befinden, denen gemäß Artikel 5.3.6 berücksichtigungsfähige Lohnkosten und der Buchwert berücksichtigungsfähiger materieller Vermögenswerte zugeordnet sind, eine separate Zeile aus.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit meldet „Staatenlos“, wenn die Betriebsstätte für GloBE-Zwecke staatenlos ist. Bei der Meldung staatenloser Geschäftseinheiten globe:ResCountryCode 1 B en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat ist der Code „X5“ zu verwenden. Oberste Muttergesellschaft als Das Element „UPE“ gibt an, ob der Eigentümer eine oberste Muttergesellschaft globe:UPE 1 B b xsd:boolean Eigentümer (engl. Ultimate Parent Entity - UPE) ist. Das Element „Not Applicable“ gibt an, dass keine Angaben zum Ansässigkeitsstaat globe:NotApplicable 1 B b xsd:boolean Nicht anwendbar des Eigentümers gemacht werden müssen. Das Element „PayrollCost“ gibt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Berücksichtigungsfähige Lohnkosten für alle im Steuerhoheitsgebiet belegenen Stammhäuser vor etwaigen globe:PayrollCost 1 P Lohnkosten Anpassungen an. Gesamtbetrag berücksichtigungsfähiger Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der gesamten relevanten globe:Total 1 P n xsd:integer Lohnkosten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten an. Das Element „Allocation“ gibt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten an, die den Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten globe:Allocation 1 P n xsd:integer Zuordnung zugeordnet werden. Gesamtbuchwert Das Element „TangibleAssetValue“ gibt den Gesamtbuchwert der relevanten berücksichtigungsfähiger berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte für alle in dem globe:TangibleAssetValue 1 P Vermögenswerte Steuerhoheitsgebiet ansässigen Stammhäuser vor etwaigen Anpassungen an. Gesamtbetrag globe:Total 1 P n xsd:integer Sachanlagevermög Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der materiellen Vermögenswerte an. Das Element „Allocation“ gibt den gesamten Wert der relevanten materiellen Vermögenswert an, der den in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten belegenen globe:Allocation 1 P n xsd:integer Zuordnung Betriebsstätten zugeordnet wird.
Das Element „FTE Allocation“ bezieht sich auf die Zuordnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte einer transparenten Einheit globe:FTEAllocation 0..n O Transparente Einheit Zuordnung (engl- Flow-through-Entity - FTE) zum Zwecke des substanzbasierten Freibetrags.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „JurOfOwners“ enthält weitere Informationen zum Ansässigkeitsstaat Ansässigkeitsstaat der der Eigentümer. Es besteht aus den Elementen „ResCountryCode“, „UPE“ und globe:JurOfOwners 1 P Eigentümer „NotApplicable“.
Das Element ResCountryCode gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode auf Grundlage des Standards ISO 3166-1 Alpha 2 für den Staat an, in dem sich die Eigentümer der Geschäftseinheit (oder Mitglieder der JV-Gruppe) für GloBE-Zwecke befinden. Die meldende Geschäftseinheit muss für jeden staatenlosen Eigentümer einer Geschäftseinheit „Staatenlos“ melden. Die meldende Geschäftseinheit muss für jeden Staat, in dem sich Eigentümer der Geschäftseinheit (oder Mitglieder der JV- Gruppe) befinden, denen gemäß Artikel 5.3.7 (a) förderfähige Lohnkosten und förderfähige Sachanlagen zugeschrieben werden, eine separate Zeile ausfüllen. Falls Artikel 5.3.7 (b) zutrifft, muss die einreichende Gesellschaft „UPE“ in einer separaten Zeile melden (für förderfähige Lohnkosten und förderfähige Sachanlagen, die der UPE nach Anwendung von Artikel 7.1.1 zugewiesen werden). Die meldende Geschäftseinheit muss für alle anderen erstattungsfähigen Lohnkosten und erstattungsfähigen Sachanlagen, die gemäß Artikel 5.3.7 Buchstabe c von der Berechnung des substanzbezogenen Einkommensausschlusses der multinationalen Unternehmensgruppe ausgeschlossen sind, „Nicht zutreffend“ angeben. Bei der globe:ResCountryCode 1 B en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat Meldung staatenloser Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu verwenden. Oberste Muttergesellschaft als Das Element „UPE“ gibt an, ob der Eigentümer eine oberste Muttergesellschaft globe:UPE 1 B b xsd:boolean Eigentümer (engl. Ultimate Parent Entity - UPE) ist. Das Element „Not Applicable“ gibt an, dass keine Angaben zum Ansässigkeitsstaat globe:NotApplicable 1 B b xsd:boolean Nicht anwendbar des Eigentümers gemacht werden müssen. Das Element „PayrollCost“ spiegelt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten für alle im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Berücksichtigungsfähige transparenten Einheiten nach etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.6 und vor globe:PayrollCost 1 P Lohnkosten etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.7 wider. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbuchwert der relevanten Gesamtbuchwert berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte für alle transparenten berücksichtigungsfähiger Einheiten in dem Steuerhoheitsgebiet nach etwaigen Anpassungen gemäß Artikel globe:Total 1 P n xsd:integer Vermögenswerte 5.3.6 und vor etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.7 an.
Das Element „Allocation“ gibt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten an, die den Eigentümern der Geschäftseinheiten (oder Mitgliedern von globe:Allocation 1 P n xsd:integer Zuordnung Joint Venture-Gruppen) in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zugewiesen werden. Das Element „TangibleAssetValue“ gibt den Gesamtbuchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte für alle transparenten Gesamtbuchwert nach Einheiten in dem Steuerhoheitsgebiet nach etwaigen Anpassungen gemäß Artikel globe:TangibleAssetValue 1 P Anpassungen 5.3.6 und vor etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.7 an. Gesamtbetrag materielle globe:Total 1 P n xsd:integer Vermögenswerte Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der materiellen Vermögenswerte an. Das Element „Allocation“ gibt den Gesamtwert der relevanten berücksichtigungsfähigen Vermögenswerte an, der den Eigentümern der Geschäftseinheiten (oder Mitgliedern von Joint-Venture-Gruppen) in den einzelnen globe:Allocation 1 P n xsd:integer Zuordnung Steuerhoheitsgebieten zugeordnet wird. Das Element „ExcessProfits“ spiegelt den übersteigenden Gewinn für das globe:ExcessProfits 1 P n xsd:integer Übersteigender Gewinn Steuerhoheitsgebiet wider. Das Element „AdditionalTopUpTax“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag für das Steuerhoheitsgebiet an. Der zusätzliche Steuererhöhungsbetrag entspricht der Zusätzlicher Differenz zwischen der zuvor gemeldeten Ergänzungssteuer und der neu globe:AdditionalTopUpTax 0..1 O Steuererhöhungsbetrag berechneten Ergänzungssteuer. Das optionale Element „NonArt4.1.5“ gibt an, dass die Tabelle ausgefüllt werden muss, wenn ein ETR-Anpassungsartikel zutrifft. Dieses Element kann bei Bedarf globe:NONArt4.1.5 0..n O NonArt4.1.5 wiederholt werden. Das Element „Artikel“ spiegelt die ETR-Anpassungsartikel wider, die eine Neuberechnung des ETR und der Ergänzungssteuer für ein vorheriges Geschäftsjahr gemäß Artikel 5.4.1 erfordern oder zulassen. Dieses Element kann bei Bedarf wiederholt werden. Die entsprechende(n) Option(en) sollten aus der folgenden Liste ausgewählt werden: siehe globe:NonArt415_EnumType (GIR2601 – GIR2606) unter „Wertelisten für globe:Articles 1..n P en globe:NonArt415_EnumType Anpassungsartikel Aufzählungstypen“
Das Element „Year“ gibt an, dass Artikel 4.4.4 nur ausgewählt werden soll, wenn das relevante Geschäftsjahr das fünfte vorangegangene Geschäftsjahr ist und der Betrag der zusätzlichen Steuererhöhungsbetrags auf der Grundlage der in Abschnitt 3.2.2.2 bereitgestellten Informationen bestimmt wird. Artikel 7.3.5 ist nur auszuwählen, wenn das relevante Geschäftsjahr das vierte vorangegangene Geschäftsjahr ist und der Betrag des zusätzlichen Steuererhöhungsbetrags auf der Grundlage der in Abschnitt globe:Year 1 P d xsd:date Geschäftsjahr 3.2.3.2.a bereitgestellten Informationen bestimmt wird. Das Element „Previous“ gibt das/die vorherige(n) Geschäftsjahr(e) an, auf das/die globe:Previous 1 P Vorherige(s) Geschäftsjahr(e) sich die in 3.3.3.1.1 aufgeführten ETR-Anpassungsartikel beziehen.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „NetGlobeIncome“ spiegelt den Netto-GloBE-Gewinn oder -verlust wider. Das Element enthält Informationen zum zuvor gemeldeten Betrag unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen, die gemäß den relevanten ETR- Anpassungsartikeln im vorherigen Geschäftsjahr (sofern vorhanden) erforderlich waren. Der neu berechnete Betrag berücksichtigt etwaige Anpassungen, die gemäß den relevanten ETR-Anpassungsartikeln im vorherigen Geschäftsjahr (sofern globe:NetGlobeIncome 1 P n xsd:integer Netto-GloBE-Einkünfte vorhanden) und im Berichtsgeschäftsjahr erforderlich waren.
globe:AdjustedCoveredTax 1 P n xsd:integer Angepassten erfassten Steuern Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt die angepassten erfassten Steuern an. Das Element „ETRRate“ gibt den effektiven Steuersatz (engl. effective tax rate - globe:ETRRate 1 P n 1 6 globe:percentage Effektiver Steuersatz ETR) an. globe:ExcessProfits 1 P n xsd:integer Übersteigender Gewinn Das Element „ExcessProfits“ spiegelt den übersteigenden Gewinn wider. globe:TopUpTaxPercentage 1 P 1 6 globe:percentage Ergänzungssteuersatz Das Element „TopUpTaxPercentage“ gibt den Ergänzungssteuersatz an. globe:TopUpTax 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer an. Das Element „Recalculated“ gibt das/die vorherige(n) Geschäftsjahr(e) an, auf globe:Recalculated 1 P Neuberechnung das/die sich die ETR-Anpassungen beziehen. globe:NetGlobeIncome 1 P n xsd:integer Netto-GloBE-Einkünfte Das Element „NetGlobeIncome“ gibt den Netto-GloBE-Gewinn oder -Verlust an.
globe:AdjustedCoveredTax 1 P n xsd:integer Angepassten erfassten Steuern Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt die angepassten erfassten Steuern an. Das Element „ETRRate“ gibt den effektiven Steuersatz (engl. effective tax rate - globe:ETRRate 1 P n 1 6 globe:percentage Effektiver Steuersatz ETR) an. globe:ExcessProfits 1 P n xsd:integer Übersteigender Gewinn Das Element „ExcessProfits“ spiegelt den übersteigenden Gewinn wider. globe:TopUpTaxPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage Ergänzungssteuersatz Das Element „TopUpTaxPercentage“ gibt den Ergänzungssteuersatz an. globe:TopUpTax 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer an. Zusätzlicher Das Element „AdditionalTopIUpTax“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag globe:AdditionalTopUpTax 1 P n xsd:integer Steuererhöhungsbetrag an. Das Element „Art. 4.1.5“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag für die Zwecke von Artikel 4.1.5 an. Diese Tabelle muss nicht ausgefüllt werden, wenn die multinationale Unternehmensgruppe in dem Steuerhoheitsgebiet einen positiven globe:Art4.1.5 0..1 O Artikel 4.1.5 Betrag an GloBE-Nettogewinn hat. Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt den Betrag der angepassten erfassten globe:AdjustedCoveredTax 1 P n xsd:integer Angepassten erfassten Steuern Steuern für das Steuerhoheitsgebiet an.
globe:GlobeLoss 1 P n xsd:integer GloBE-Verlust Das Element „GlobeLoss“ gibt den GloBE-Verlust für das Steuerhoheitsgebiet an. Erwartete angepasste erfasste Das Element „ExpectedAdjustedCoveredTax“ gibt die erwarteten angepassten globe:ExpectedAdjustedCoveredTax 1 P n xsd:integer Steuern erfassten Steuern für das Steuerhoheitsgebiet an. Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag nach Das Element „AdditionalTopUpTax“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag globe:AdditionalTopUpTax 1 P n xsd:integer Artikel 4.1.5 gemäß Artikel 4.1.5 an. Das Element „QDMTT“ gibt die in dem Steuerhoheitsgebiet zu zahlende anerkannte Anerkannte nationale nationale Ergänzungssteuer (engl. Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax - globe:QDMTT 0..1 O Ergänzungssteuer QDMTT) an. Das Element „FAS“ gibt den anerkannten Rechnungslegungsstandard an, der vom zugelassenen Standardsetzer in dem Steuerhoheitsgebiet zugelassen wurde, oder den zur Vermeidung erheblicher Vergleichbarkeitseinschränkungen angepassten anerkannten Rechnungslegungsstandard, der für die Berechnung der inländischen übersteigenden Gewinne gemäß der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer globe:FAS 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Rechnungslegungsstandard (QDMTT) verwendet wird. Das Element „Amount“ gibt den gemäß der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) des Steuerhoheitsgebiet für das Berichtsgeschäftsjahr Betrag der nationalen zu zahlenden Betrag an. Dieser Betrag ist in der unter 1.2.2.3 aufgeführten Währung globe:Amount 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer anzugeben. Das Element „MinRate“ gibt den für Zwecke der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) geltenden Mindeststeuersatz an, sofern dieser über 15 globe:MinRate 0..1 P n 1 6 globe:percentage Mindeststeuersatz % liegt. Das Element „BasisforBlending“ spiegelt die Grundlage für die Zusammenlegung von Grundlage für die Einkünften und Steuern zum Zwecke der ETR-Berechnung wider, sofern diese von globe:BasisforBlending 0..1 P an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Zusammenlegung den GloBE-Regeln abweicht. Das Element „SBIEAVailable“ enthält Informationen zum substanzbasierten Freibetrag, der auch für Zwecke der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer globe:SBIEAvailable 1 P b 1 1 xsd:boolean Substanzbasierter Freibetrag (QDMTT) verfügbar ist. Das Element „DeMinAvailable“ enthält Informationen zum für Zwecke der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) verfügbaren De-minimisglobe:DeMinAvailable 1 P b 1 1 xsd:boolean De-minimis-Ausschluss Ausschluss. Das Element „Currency“ spiegelt den iso:curCode_Type für die Währung wider, die für die Einreichung der QDMTT-Informationen verwendet wird. Der Code für die Währung, in der der Wert ausgedrückt wird, muss aus der ISO-Codeliste 4217 globe:Currency 1 P en 3 3 iso:currCode_Type Währung entnommen und im Attribut currCode hinzugefügt werden.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „CurrencyElection“ gibt die Anwendung der Wahlmöglichkeit an, die Berechnungen der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) in der Darstellungswährung des Konzernabschlusses oder in der lokalen Währung durchzuführen. Diese Wahlmöglichkeit kann nur getroffen werden, wenn die Gesetzgebung zur anerkannten nationalen Ergänzungssteuer Berechnungen zur anerkannten nationalen Ergänzungssteuer nach dem lokalen Rechnungslegungsstandard vorschreibt und eine oder mehrere Geschäftseinheiten in dem Steuerhoheitsgebiet eine andere Währung als die lokale Währung als funktionale Währung verwenden.
Da die Wahlmöglichkeit auf fünf Jahre angelegt ist, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“ sowie dem Element „Currency“, um anzugeben, ob die Berechnungen der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer in der Darstellungswährung des Konzernabschlusses oder in der lokalen Währung globe:CurrencyElection 0..1 O Währungswahl durchgeführt werden. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und globe:Status 1 P b 1 1 xsd:Boolean Status „RevocationYear“ ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für die Wahl an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GloBE Information Return - GIR) für das Widerrufsjahr und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier darauf globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Currency“ gibt an, ob für die 5-Jahres-Wahl die lokale Währung oder die Konzernabschluss-Präsentationswährung gewählt wurde. Folgende Eingaben sind zulässig: Siehe globe:Currency_EnumType (GIR3101 - GIR3102) unter Wertelisten für globe:Currency 1 P en globe:Currency_EnumType Währung Aufzählungstypen
globe:TopUpTax 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer des Steuerhoheitsgebiets an. Das Element „ExcessNegTaxExpense“ besteht aus den Elementen Überschüssiger negativer „PriorYearBalance“, „GeneratedInRFY“, „UtilizedInRF“ und „Remaining“ in Bezug auf globe:ExcessNegTaxExpense 1 P Steuervortrag den überschüssigen negativen Steuervortrag. Überschüssiger negativer Das Element „PriorYearBalance“ enthält den Saldo des überschüssigen negativen globe:PriorYearBalance 1 P n xsd:integer Steuervortrag aus Vorjahr Steuervortrags aus dem Vorjahr. Im Berichtsjahr generierter Überschüssiger negativer Das Element „GeneratedInRFY“ enthält den überschüssigen negativen globe:GeneratedInRFY 1 P n xsd:integer Steueraufwand Steueraufwand, der im Berichtsjahr generiert wurde. Im Berichtsjahr genutzter überschüssiger negativer Das Element „UtilizedInRFY“ enthält den überschüssigen negativen Steueraufwand, globe:UtilizedInRFY 1 P n xsd:integer Steueraufwand der im Berichtsjahr genutzt wurde. Verbleibender überschüssiger Das verbleibende Element enthält den überschüssigen negativen Steueraufwand, der globe:Remaining 1 P n xsd:integer negativer Steueraufwand am Ende des Berichtssteuerjahres verbleibt. Das Element „unwesentliche Geschäftseinheit“ gibt die vereinfachte Berechnung für globe:Non-MaterialCE 0..n O Unwesentliche Geschäftseinhei unwesentliche Geschäftseinheiten an. Das Element „RFY“ gibt das Berichtsgeschäftsjahr (engl. Reporting Fiscal Year - globe:RFY 1 P Berichtsgeschäftsjahr RFY) an. Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für das meldepflichtige Geschäftsjahr wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei globe:TotalRevenue 1 P n xsd:integer Gesamtumsatz Geschäftsjahre melden.
Das Element „AggregateSimplified“ spiegelt die aggregierte vereinfachte Steuer wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (b) in 2.2.1.1.1 genutzt, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die aggregierte vereinfachte Steuer gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ aller unwesentlichen Geschäftseinheiten im jeweiligen globe:AggregateSimplified 0..1 O n xsd:integer Aggregierte vereinfachte Steuer Steuerhoheitsgebiet für das Berichtsgeschäftsjahr melden. Erste vorangegangene Das Element „RFY-1“ gibt das 1. vorangegangene Geschäftsjahr an (sofern globe:RFY-1 0..1 O Geschäftsjahr zutreffend). Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für das meldepflichtige Geschäftsjahr wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei globe:TotalRevenue 1 P n xsd:integer Gesamtumsatz Geschäftsjahre melden. Zweite vorangegangene Das Element „RFY-2“ gibt das zweite vorangegangene Geschäftsjahr an (sofern globe:RFY-2 0..1 O Geschäftsjahr zutreffend).
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für das meldepflichtige Geschäftsjahr wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei globe:TotalRevenue 1 P n xsd:integer Gesamtumsatz Geschäftsjahre melden. Das Element „Average“ gibt den Durchschnitt der drei Geschäftsjahre an (falls globe:Average 1 P Durchschnitt zutreffend).
Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für den Durchschnitt der drei Geschäftsjahre wider (sofern zutreffend). Wenn die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet wird, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz, wie im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ definiert, aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (sofern zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (sofern zutreffend) sowie den globe:TotalRevenue 1 P n xsd:integer Gesamtumsatz Durchschnitt der drei Geschäftsjahre melden.
Das Element „ID“ definiert die Identifikationsinformationen, die in das GIR-XML- Schema in Bezug auf Geschäftseinheiten, Joint-Ventures, JV-Tochtergesellschaften und obersten Muttergesellschaften (UPEs) aufgenommen werden sollen. Das Element <globe:ID_Type> wird im gesamten Schema verwendet und ist unter globe:ID 1 P globe:ID_Type ID Komplexe_Datentype DAC9 vollständig dargestellt.
Das Element „Election“ spiegelt die angewandten Regelungen des Steuerhoheitsgebiets wider (d. h. Wahlen, die für alle in einem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer JV-Gruppe) gelten). Dieses globe:Election 0..1 O Wahl Element und jedes Unterelement unter dem übergeordneten Element sind optional. Das Element „Art. 3.2.6“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit zum globe:Art3.2.6 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 3.2.6 Gesamtveräußerunsgewinn hin.
globe:Art4.1.5 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 4.1.5 Das Element „Art. 4.1.5“ weist auf die Anwendung des negativen Steuervortrags hin. Das Element „Art. 4.6.1“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit zur globe:Art4.6.1 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 4.6.1 unwesentlichen Verringerung der erfassten Steuern hin. Das Element „Art. 5.3.1“ weist auf die Wahl hin, den substanzbasierten Freibetrag globe:Art5.3.1 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 5.3.1 nicht anzuwenden. Das Element „Art.3.2.2“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit für aktienbasierte Vergütung hin. Da es sich um eine Wahlmöglichkeit mit einer Laufzeit von fünf Jahren handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und globe:Art3.2.2 1 O Artikel 3.2.2 „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status „RevocationYear“ ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 0..1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Art.3.2.5“ weist auf die Anwendung der Wahl nach dem Realisationsprinzip hin. Da es sich um eine Fünfjahreswahl handelt, besteht sie aus globe:Art3.2.5 1 O Artikel 3.2.5 den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status „RevocationYear“ ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 0..1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Art.3.2.8“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit für gruppeninterne Transaktionen hin. Da es sich um eine Fünfjahreswahlmöglichkeit handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation globe:Art3.2.8 1 O Artikel 3.2.8 Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status „RevocationYear“ ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 0..1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „NoDefTaxAllocation“ gibt die Anwendung der Wahlmöglichkeit zur Nichtzuweisung grenzüberschreitender latenter Steuern an. Da es sich um eine Grenzüberschreitende latente Wahlmöglichkeit mit einer Laufzeit von fünf Jahren handelt, besteht es aus den globe:NoDefTaxAllocation 0..1 O Steuern Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status „RevocationYear“ ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 0..1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Art. 4.5.“ weist auf die Anwendung der GloBE-Verlustwahl hin. Diese Wahl kann nur mit dem ersten globalen Mindeststeuer-Bericht getroffen werden, die das Steuerhoheitsgebiet enthält, für den die Wahl getroffen wird. Wird die Wahl später widerrufen, kann die berichtspflichtige Geschäftseinheit keine neue Wahl für dasselbe Steuerhoheitsgebiet treffen. Sie besteht aus den Elementen „Status“, globe:Art4.5 1 O Artikel 4.5 „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status „RevocationYear“ ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 0..1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in den für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Berichten und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für alle auf das Widerrufsjahr folgenden globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr Geschäftsjahre angeben.
Das Element „Art. 3.2.1c“ kennzeichnet die Anwendung der Wahlmöglichkeit zur Einbeziehung von Beteiligungskapital. Da es sich um eine fünfjährige Wahlmöglichkeit handelt, umfasst sie die Elemente „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Sie umfasst außerdem die Elemente „QualOwnerIntentBalance“, „Additions“, „Reductions“ und „Outstanding Balance“, die die Einbeziehung von Beteiligungskapitalgewinnen oder -verlusten im Rahmen der Wahlmöglichkeit zur globe:Art3.2.1.c 1 O Artikel 3.2.1.c Einbeziehung von Beteiligungskapital kennzeichnen. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und globe:Status 1 P b 1 1 xsd:boolean Status „RevocationYear“ ausgefüllt werden. globe:ElectionYear 1 P d xsd:date Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr Geschäftsjahre angeben.
Das Element „QualOwnerIntentBalance“ gibt den Saldo der Investition des Eigentümer Investitionssaldo Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung aus den Vorjahren an, d. h. den qualifizierter Eigentumsanteile verbleibenden Betrag der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung globe:QualOwnerIntentBalance 1 P n xsd:integer aus früheren Jahren für das Steuerhoheitsgebiet, der nicht durch Einnahmen verringert wurde.
Das Element „Additions“ gibt die Erhöhung der Investition des Eigentümers in eine globe:Additions 1 P n xsd:integer Erhöhungen qualifizierte Beteiligung für das Berichtsgeschäftsjahr für das Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „Reducations“ gibt die Verringerung der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung für das Berichtsgeschäftsjahr für das Steuerhoheitsgebiet gemäß den entsprechenden Verwaltungsleitlinien an. Die Minderung darf die Investition des Eigentümers nicht übersteigen und dazu führen, globe:Reductions 1 P n xsd:integer Minderungen dass die Investition unter Null fällt. Das Element „Outstanding Balance“ gibt den ausstehenden Saldo der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung an, d. h. die Summe des Saldos aus den Vorjahren und der Zugänge zu der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung nach Abzug der Einnahmen in Bezug auf die qualifizierte Beteiligung für globe:OutstandingBalance 1 P n xsd:integer Ausstehender Saldo das Berichtsgeschäftsjahr. Das Element „Simplified Reporting“ gibt an, dass die Informationen in Bezug auf das Steuerhoheitsgebeit der vereinfachten Berichterstattung unterliegen. Als boolesches globe:SimplifiedReporting 0..1 O b 1 1 xsd:boolean Vereinfachte Berichterstattung Element sind die akzeptierten Eingabetypen True oder False.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „InitialIntActivity“ zeigt an, dass sich der multinationale Unternehmensgruppe in der Anfangsphase der internationalen Tätigkeit befindet, wodurch die Ergänzungssteuer für die Zwecke der Sekundärergänzungssteuerregelung der multinationalen Unternehmensgruppe auf Null reduziert wird.
Es besteht aus mehreren Elementen, die belegen, dass die multinationale Unternehmensgruppe für den Ausschluss in Frage kommt. Wenn Artikel 9.3 Anwendung findet und keine Einheit der Gruppe ein anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl- QIIR) anwenden muss, braucht die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Abschnitte 2.1, 2.2 oder 3 für die betreffenden Steuerhoheitsgebiete, für die die Ergänzungssteuer gemäß Artikel 9.3 auf Null globe:InitialIntActivity 0..1 O globe:InitialIntActivityType Erste internationale Aktivität reduziert wird, nicht auszufüllen. Das Element „StartDate“ gibt den ersten Tag des ersten Geschäftsjahres an, in dem die multinationale Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GOBE-Regeln fiel. Artikel 9.3 gilt nicht für Geschäftsjahre, die später als fünf Jahre nach dem ersten Tag des unter 2.3.1 angegebenen Geschäftsjahres beginnen. Für multinationale Unternehmensgruppen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der GloBE-Regeln in deren Anwendungsbereich fallen, wird das in 2.3.1 angegebene Datum durch das Datum des Inkrafttretens der Sekundärergänzungssteuer-Regeln globe:StartDate 1 P d xsd:date Start-Datum ersetzt. Das Element „Reference Jurisdiction“ gibt das in Artikel 9.3.3 definierte Referenzsteuerhoheitsgebiet an. Es besteht aus den Elementen „ResCountryCode“ globe:ReferenceJurisdiction 1 P Referenzsteuerhoheitsgebiet und „Tangible Asset Value“.
Das Element „ResCountryCode“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:countrycode_Type Steuerhoheitsgebiet auf der Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards des Steuerhoheitsgebiets an. Das Element „Tangible Asset Value“ gibt die Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten für das Nettobuchwert materielle Geschäftsjahr an, in dem die multinationale Gruppe ursprünglich in den globe:TangibleAssetValue 1 P n xsd:integer Vermögenswerte Anwendungsbereich der GOBE-Regeln fällt. Das wiederholbare Element „Other Jurisdiction“ enthält Informationen über die Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte von Geschäftseinheiten, die außerhalb des Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, für das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Gruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GloBE- Regeln fällt. Es setzt sich aus den Elementen „ResCountryCode“ und „Tangible Asset globe:OtherJurisdiction 1..n P Anderes Steuerhoheitsgebiet Value“ zusammen.
Das Element „ResCountryCode“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode auf der Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards für jedes Steuerhoheitsgebiet, außer dem Referenzsteuerhoheitsgebiet an, in dem die Geschäftseinheiten für das Geschäftsjahr ansässig sind, in dem die multinationale Gruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GloBE-Regeln fällt. Die Anzahl der Steuerhoheitsgebiete, die nicht das Referenzgebiet sind, beträgt bis zu fünf. Der Standort von Joint Ventures und Joint-Venture-Tochtergesellschaften oder Investmenteinheiten, bei denen es sich nicht um ausgeschlossene Einheiten handelt, wird bei der Bestimmung der Anzahl der Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale globe:ResCountryCode 1 P en iso:countrycode_type Steuerhoheitsgebiet Unternehmensgruppe über Geschäftseinheiten verfügt, nicht mitberücksichtigt.
Das Element „Tangible Asset Value“ gibt den Nettobuchwert der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten an, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, und zwar für das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GOBE-Regeln fiel. Materielle Vermögenswerte von staatenlosen Geschäftseinheiten gelten als von Geschäftseinheiten gehalten, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, es sei denn, die multinationale Unternehmensgruppe weist nach, dass sich diese materiellen Vermögenswerte physisch im Referenzsteuerhoheitsgebiet befinden. Materielle Vermögenswerte von Joint Ventures und Joint-Venture- Tochtergesellschaften oder Investmenteinheiten, die keine ausgeschlossenen Einheiten sind, werden bei der Ermittlung der Summe der Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten, die in einem anderen Nettobuchwert materielle Steuerhoheitsgebiet als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, nicht globe:TangibleAssetValue 1 P n xsd:integer Vermögenswerte berücksichtigt.
Das Element „RFYNumberOfJurisdictions“ gibt die Anzahl der Steuerhoheitsgebiete an, in denen die multinationale Unternehmensgruppe während des Berichtsgeschäftsjahres Geschäftseinheiten hat. Handelt es sich bei dem Berichtsgeschäftsjahr um das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GOBE-Regeln Anzahl der Steuerhoheitsgebiete fällt, ist diese Information nicht zu melden, da sie aus den Informationen abgeleitet globe:RFYNumberOfJurisdictions 0..1 O n xsd:integer im Berichtsgeschäftsjahr werden kann, die unter dem Element „OtherJurisdiction" gemeldet werden.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.)
Das Element „RFYSumTangibleAssetValue“ gibt die Summe der Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten an, die während des Berichtsgeschäftsjahres in anderen Steuerhoheitsgebieten als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig waren. Handelt es sich bei dem Berichtsgeschäftsjahr um das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Summe materielle Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GloBE-Regeln Vermögenswerte im fiel, ist diese Information nicht zu melden, da sie aus den Informationen abgeleitet globe:RFYSumTangibleAssetValue 0..1 O n xsd:integer Berichtsgeschäftsjahr werden kann, die unter dem/den Element(en) „OtherJurisdiction“ gemeldet werden. Dieses Element gibt für jedes Niedrigsteuerhoheitsgebiet den Betrag der zu zahlenden Ergänzungssteuer für jede niedrig besteuerte Geschäftseinheit (engl. lowtaxed Constituent Entity - LTCE) (oder Mitglied einer JV-Gruppe) an, für die eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) gilt, und identifiziert den zurechenbaren Anteil der Ergänzungssteuer jeder Muttergesellschaft. Es enthält außerdem weitere Details zur Berechnung des Betrags der Sekundärergänzungssteuerregelung (engl. Undertaxed Profit Rule - UTPR), sofern vorhanden. Es besteht aus den Elementen „TopUpTaxAmount“, „LTCE“ und globe:LowTaxJurisdiction 0..1 O globe:LowTaxJurisdictionType Niedrigsteuerhoheitsgebiet „UTPR“. Gesamtbetrag Das Element „TopUpTaxAmount“ spiegelt den Gesamtbetrag der globe:TopUpTaxAmount 1 P n xsd:integer Steuererhöhungsbeträge Steuererhöhungsbeträge in Bezug auf das Niedrigsteuerhoheitsgebiet wider.
globe:LTCE 0..n O Unwesentliche Geschäftseinheit Das Element „TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer (engl. tax identification number - TIN) der niedrig besteuerten Geschäftseinheit (engl. low-taxed Constituent Entity - LTCE) oder einem Mitglied der JV-Gruppe an.
globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_type Steueridentifikationsnummer Das Element ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen.
Das wiederholbare Element „IIR“ gibt den Steuerhöhungsbetrag an, der für jede niedrig besteuerte Geschäftseinheit (oder Mitglied einer JV-Gruppe) zu zahlen ist, für Primärergänzungssteuerregelun das eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. QIIR) gilt, und globe:IIR 1..n P g identifiziert den zurechenbaren Anteil der Ergänzungssteuer jeder Muttergesellschaft. Das Element „GlobeIncome“ spiegelt die GloBE-Einkünfte der niedrig besteuerten globe:NetGlobeIncome 0..1 O n xsd:integer Netto GloBE-Einkünfte Geschäftseinheit oder Mitglieds der JV-Gruppe wider. Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer der niedrig besteuerten globe:TopUpTax 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe an. globe:ParentEntity 0..n O Muttergesellschaft
Das optionale (obligatorische) Element „TIN“ identifiziert die Steueridentifikationsnummer (engl. TIN) (oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, z. B. eine Handelsregisternummer) der Muttergesellschaft. globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „ResCountryCode“ gibt die Steuerhoheitsgebiete in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2 an, in denen Muttergesellschaften der multinationalen Unternehmensgruppe eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. QIIR) anwenden müssen. Bei Anwendung von Art. 10.3.5 muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit das Steuerhoheitsgebiet angeben, in dem die Muttergesellschaft ihre Primärergänzungssteuerregelung globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat anwenden muss.
Das Element „OtherOwnershipAllocation“ gibt an, dass die Höhe des GloBE- Eigentumsanteile von nicht Gewinns, das auf Eigentumsanteile entfällt, die von anderen Eigentümern als der globe:OtherOwnershipAllocation 1 P n xsd:integer Muttergesellschaften jeweiligen Muttergesellschaft gehalten werden, gemäß Artikel 2.2.3 bestimmt wird.
globe:InclusionRatio 1 P n 6 6 globe:percentage Einbeziehungsquote Das Element „InclusionRatio“ gibt die Einbeziehungsquote der Muttergesellschaft an. Zuzurechnende Anteil am Das Element „TopUpTaxShare“ gibt den der Muttergesellschaft zurechenbaren Anteil globe.TopUpTaxShare 1 P n xsd:integer Steuererhöhungsbetrag am Steuererhöhungsbetrag an.
Das Element „IIROffSet“ gibt an, dass der IIR-Offset der Betrag des Steuererhöhungsbetrags ist, der im Rahmen einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung (engl. QIIR) von einer in Teileigentum stehenden Muttergesellschaft (engl. POPE)oder einer zwischengeschalteten Muttergesellschaft globe:IIROffSet 1 P n xsd:integer IIROffSet erhoben wird, die sich auf einer niedrigeren Ebene der Eigentümerkette befindet. Das Element „TopUpTax“ gibt die von der Muttergesellschaft zu zahlende globe:TopUpTax 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer Ergänzungssteuer an. Das Element „UTPR“ spiegelt den gesamten Steuererhöhungsbetrag nach der Sekundärergänzungssteuer- Sekundärergänzungssteuer-Regelung (engl. Undertaxed Profits Rule - UTPR) in globe:UTPR 0..1 O Regelung Bezug auf das Steuerhoheitsgebiet wider. Das Element „UTPRSafeHarbour“ spiegelt die Anwendung des vorübergehenden globe:UTPRSafeHarbour 1 B UTPR Safe-Harbour UTPR Safe-Harbours wider. Das Element „CITRate“ spiegelt den Körperschaftsteuersatz des Steuerhoheitsgebiets der obersten Muttergesellschaft gemäß dem vereinbarten Safe globe:CITRate 1 B n 6 6 globe:percentage Körperschaftssteuersatz Harbor wider. globe:UTPRCalculation 1 P UTPR Berechnung PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „TotalUTPRTopUpTax“ gibt den Gesamtbetrag der Sekundärergänzungssteuer für das Steuerhoheitsgebiet an.
Die Summe aller in Abschnitt 3.4.2.2 (Ergänzungssteuer gemäß Artikel 2.5.1) angegebenen Beträge ist für jeden niedrig besteuerte Geschöftseinheit und jedes Mitglied einer JV-Gruppe in einem Niedrigsteuerhoheitsgebiet sowie für jede staatenlose Geschäftseinheit mit einem in Abschnitt 3.4.2.2 angegebenen Betrag anzugeben. Gilt für eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit (oder ein Mitglied einer JV-Gruppe), für den die Ergänzungssteuer berechnet wird, keine anerkannte Primärergänzungssteuer-Regeglung (engl. QIIR), wird als Ergänzungssteuer gemäß Gesamtbetrag Artikel 2.5.1 die berechnete Ergänzungssteuer des Steuerhoheitsgebiets globe:TotalUTPRTopUpTax 1 P n xsd:integer Sekundärergänzungssteuer berücksichtigt. Das Element „Article2.5.1TopUpTax“ spiegelt die für Artikel 2.5.1 berücksichtigte globe:Article2.5.1TopUpTax 1 P n xsd:integer Artikel 2.5.1 Ergänzungssteuer Ergänzungssteuer wider. Das wiederholbare Element „AdditionalDataPoint“ besteht aus den Elementen „Description“, „Amount“, „Percentage“ und „Text “. Jedes Element und die zugehörigen Werte sind unter dem Komplexdatentyp globe:AdditionalDataPointType globe:AdditionalDataPoint 0..n O globe:AdditionalDataPointType Zusätzlicher Datenpunkt aufgeführt
DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIR- Nachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden globe:DocSpec 1 P stf:docspec_type Dokumentenspezifikation müssen (weitere Hinweise, siehe stf:DocSpec_Type unter Komplexe Datentypen). Dieser wiederholbare Abschnitt enthält Informationen zur Zuordnung der Aufstockungssteuer zu den relevanten Gerichtsbarkeiten, falls die UTPR anwendbar globe:UTPRAttribution 0..n O globe:UTPRAttributionType UTPR-Zuordnung ist.
Das wiederholbare Element „RecJurCode“ gibt die relevanten Empfängersteuerhoheitsgebiete des Abschnitts „UTPRAttribution“ für den Informationsaustausch an. Beabsichtigt die multinationale Unternehmensgruppe, den globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) lokal einzureichen, muss der nationale Code des Steuerhoheitsgebiet in das Element eingetragen werden.
Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch Informationsaustausch globe:RecJurCode 1..n P en 2 2 iso:countrycode_Type Empfängerstaaten-Code gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen.
Das wiederholbare Element „Zuordnung“ gibt die Zuordnung der Ergänzungssteuer globe:Attribution 1..n P Zuordnung gemäß der Sekundärergänzungssteuer-Regelung (engl. UTPR) an. Das Element „ResCountryCode“ identifiziert die UTPR-Steuerhoheitsgebiete der multinationalen Unternehmensgruppe in Form eines zweistelligen alphabetischen globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat Ländercodes basierend auf dem Standard ISO 3166-1 Alpha 2.
Das Element „UTPRTopUpTaxCarryForward“ gibt an, dass, wenn der einem Steuerhoheitsgebiet im vorherigen Geschäftsjahr zugewiesene Sekundärergänzungssteuerbetrag noch nicht zu einem entsprechenden zusätzlichen Sekundärergänzungssteuer- Steueraufwand für die in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten globe:UTPRTopUpTaxCarryForward 1 P n xsd:integer Vortrag geführt hat, der gemäß Artikel 2.4.2 vorzutragende Betrag in 3.4.3.2 anzugeben ist. Das Element „Employees“ gibt an, wie viele Beschäftigte einer Betriebsstätte (einschließlich derjenigen von transparenten Einheiten) bei der Berechnung des Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatzes des Steuerhoheitsgebiets berücksichtigt globe:Employees 0..1 O n xsd:integer Beschäftigte werden, in dem sich diese Betriebsstätten befinden. Das Element „TangibleAssetValue“ gibt an, dass der Nettobuchwert der den Betriebsstätten zugewiesenen materiellen Vermögenswerten (einschließlich jener von transparenten Einheiten) bei der Berechnung des Sekundärergänzungssteuer- Buchwert materieller Prozentsatzes des Steuerhoheitsgebiets berücksichtigt werden soll, in der sich diese globe:TangibleAssetValue 0..1 O n xsd:integer Vermögenswerte Betriebsstätten befinden.
Das Element „UTPRPercentage“ gibt an, dass, wenn der Sekundärergänzungssteuer- Prozentsatz in 3.4.3.5 für ein Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiet aufgrund der Anwendung von Artikel 2.6.3 null ist, die Anzahl der Beschäftigten und die materiellen Vermögenswerte der im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten von der Gesamtsumme (d. h. dem Nenner der Formel für Zwecke des Verteilungsschlüssels) ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss von der Gesamtsumme (und dem Nenner) gilt nicht, wenn alle Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiete im Berichtsgeschäftsjahr einen Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz von null aufweisen (Artikel 2.6.4).
Der Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz wird gemäß Artikel 2.6.1 berechnet. Liegt für ein Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiet gemäß 3.4.3.2 ein Sekundärergänzungssteuervortrag vor, beträgt der Sekundärergänzungssteuer- Prozentsatz dieses Steuerhoheitsgebiets null (Artikel 2.6.3), es sei denn, alle Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiete weisen im Berichtsjahr einen Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz von null auf (Artikel 2.6.4). Der in dieser Sekundärergänzungssteuer- Spalte angegebene Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz entspricht dem nach globe:UTPRPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage Prozentsatz Anwendung von Artikel 2.6.4 berechneten Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz.
PILLAR II - GIR Nutzdaten Kardi- L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 nalität P O B Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „UTPRTopUpTaxAttributed“ gibt an, dass der gesamte Sekundärergänzungssteuerbetrag, der den Sekundärergänzungssteuerhoheitsgebieten zuzurechnen ist, die Summe aller Sekundärergänzungssteuer gesamten Sekundärergänzungssteuerbeträge für jedes in Tabelle 3.4.3 angegebene globe:UTPRTopUpTaxAttributed 1 P n xsd:integer Zurechnung Steuerhoheitsgebiet ist. Das Element „AddCashTaxExpense“ spiegelt wider, dass der zusätzliche steuerliche Zahlungsaufwand, die den Geschäftseinheiten in dem Sekundärergänzungssteuerhoheitsgebiet entstehen, der Betrag der gemäß Sekundärergänzungssteuer-Regelung fälligen Steuer zusätzlich zu dem Zusätzlicher steuerlicher Steuerbetrag ist, der ansonsten gemäß den normalen Steuervorschriften zu zahlen globe:AddCashTaxExpense 1 P n xsd:integer Zahlungsaufwand wäre. Das Element „UTPRTopUpTaxCarriedForward“ gibt an, dass die verbleibende Sekundärergänzungssteuer, die übertragen werden kann, die positive Differenz zwischen dem dem Sekundärergänzungs-Steuerhoheitsgebiet für das Berichtsgeschäftsjahr zugeschriebenen Sekundärergänzungssteuer-Betrag und den zusätzlichen steuerlichen Zahlungsaufwand ist, die den Geschäftseinheiten in dem Vorgetragene Sekundärergänzungs-Steuerhoheitsgebiet entstanden sind und in 3.4.3.7 gemeldet globe:UTPRTopUpTaxCarriedForward 1 P Sekundärergänzungssteuer wurden. Das wiederholbare Element „AdditionalDataPoint“ besteht aus den Elementen „Description“, „Amount“, „Percentage“ und „Text “. Jedes Element und die zugehörigen Werte sind unter dem Komplexdatentyp globe:AdditionalDataPointType globe:AdditionalDataPoint 0..n O globe:AdditionalDataPointType Zusätzlicher Datenpunkt aufgeführt
DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIR- Nachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden globe:DocSpec 1 P stf:docspec_type Dokumentenspezifikation müssen (weitere Hinweise, siehe stf:DocSpec_Type unter Komplexe Datentypen).
Kardi- Komplexe Datentypen nalität P O B For-mat Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Der ID-Typ definiert die identifizierenden Informationen, die in das GIR-XML-Schema in Bezug auf Geschäftseinheiten, JVs und JV-Tochtergesellschaften aufgenommen werden. Er wird an mehreren Stellen im GIR-XML-Schema verwendet und folgt immer der unten stehenden Struktur. Es besteht aus den folgenden Elementen (einschließlich des TIN-Typs), die weiter globe:ID_Type unten näher erläutert werden. Das Element „Name“ gibt den vollständigen rechtlichen Namen der globe:Name 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Name Geschäftseinheiten, des Joint Ventures und der JV-Tochtergesellschaft an. Das wiederholbare Element „ResCountryCode“ gibt den/die Ländercode(s) des Steuerhoheitsgebiets an, in dem die Geschäftseinheit (außer der obersten Muttergesellschaft), das Joint Venture oder die Tochtergesellschaft des Joint Ventures für GloBE-Zwecke ansässig ist. Der ResCountryCode basiert auf der ISO 3166-1-Länderliste, die durch den X5 Code für staatenlose Geschäftseinheiten globe:ResCountryCode 1..n P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat ergänzt wird. globe:TIN 1..n P an 1 200 globe:TIN_Type Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „Rules“ gibt an, ob das Steuerhoheitsgebiet der Geschäftseinheit für das Berichtsgeschäftsjahr eine anerkannte Primär-, Sekundär- oder nationale Ergänzungssteuerregelung (engl. QIIR, QUTPR, QDMTT) in Kraft hat. Die möglichen Werte sind: siehe globe:IDTypeRules_EnumType (GIR201 - GIR205) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Wenn mehr als eine Option relevant ist, müssen alle relevanten Optionen globe:Rules 1..n P en globe:IDTypeRules_EnumType Ergänzungssteuerregelung ausgewählt werden.
Das wiederholbare Element „Globe Status“ gibt den Status der Geschäftseinheit für GloBE-Zwecke an. Die möglichen Werte sind: siehe globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType (GIR301 - GIR318) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Wenn mehr als eine Option relevant ist, müssen alle relevanten Optionen ausgewählt werden. Die meldende Geschäftseinheit muss das Element ID separat für die Eigentümer der Geschäftseinheit (falls vorhanden) ausfüllen, für die der Status der Geschäftseinheit, des JV oder der JV-Tochtergesellschaft von dem im Element GloBE Status angegebenen Status abweicht (z. B. Wenn eine transparente Einheit von einem der Eigentümer der Geschäftseinheit als steuerlich transparente Einheit und vom anderen als umgekehrt hybride Einheit behandelt wird, muss die meldende Geschäftseinheit die Tabelle für dieselbe transparente Einheit zweimal ausfüllen: einmal in Bezug auf den Eigentümer, der die transparente Einheit als steuerlich transparentes Einheit behandelt, und ein weiteres Mal in Bezug auf den globe:GlobeStatus 1..n P en globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType Status Eigentümer, der sie als umgekehrt hybride Einheit behandelt).
Der Typ „UPE ID“ definiert die identifizierenden Informationen, die in das GIR-XML- Schema in Bezug auf oberste Muttergesellschaften (engl. Ultimate Parent Entities - UPEs) aufgenommen werden. Er wird an mehreren Stellen innerhalb des GIR-XML- globe:ExcludedUPE ID_Type Schemas verwendet und folgt immer der nachstehenden Struktur. globe:Name 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Name Das Element „Name“ gibt den vollständigen rechtlichen Namen der UPE an.
Das wiederholbare Element „ResCountryCode“ gibt den/die Ländercode(s) des Steuerhoheitsgebiets an, in dem die UPE für GloBE-Zwecke ansässig ist. Diese Information muss nicht für UPEs angegeben werden, die ausgeschlossene Einheiten sind. Der ResCountryCode basiert auf der ISO 3166-1-Länderliste, die globe:ResCountryCode 0..n O en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat durch den X5 Code für staatenlose Einheiten ergänzt wird. globe:TIN 1..n P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Das Element „TIN“ folgt dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type. Das Element „Rules“ gibt an, ob für das Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellscahft im Berichtsgeschäftsjahr eine anerkannte Primär-, Sekundär- und/oder nationale Ergänzungssteuerregelung (engl. QIIR, QUTPR, QDMTT) in Kraft ist. Mögliche Werte sind: Siehe globe:IDTypeRules_EnumType (GIR201–GIR205) unter Wertelisten für Aufzählungstypen
Wenn mehr als eine Option relevant ist, müssen alle relevanten Optionen ausgewählt werden. Diese Information muss nicht für oberste Muttergesellschaften gemeldet werden, die globe:Rules 0..n O en globe:IDTypeRules_EnumType Ergänzungssteuerregelung als ausgeschlossene Einheiten gelten.
Kardi- Komplexe Datentypen nalität P O B For-mat Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „Globe Status“ zeigt den Status der obersten Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke an. Die möglichen Werte sind: Siehe Globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType (GIR301 - GIR318) unter Wertelisten globe:GlobeStatus 1..n P en globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType für Aufzählungstypen
Der TIN-Typ gibt die Steueridentifikationsnummer der UPE, der Geschäftseinheit, des JV oder der JV-Tochtergesellschaft an, die für die Zwecke der erfassten Steuern in dem Land verwendet wird, in dem sie für GloBE-Zwecke ansässig ist, oder, wenn die Geschäftseinheit keine Steueridentifikationsnummer hat, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Geschäfts-/Firmenregisternummer. Zur Identifizierung von staatenlosen Geschäftseinheiten muss die meldende Geschäftseinheit das Steueridentifikationsmerkmal oder ihr funktionales Äquivalent angeben, das für die Zwecke der erfassten Steuern in dem Land verwendet wird, in dem die Geschäftseinheit gegründet wurde. Sie wird an mehreren Stellen im GIR-XML-Schema verwendet und folgt immer der unten stehenden Struktur. Der TIN-Typ gibt auch die TIN (falls vorhanden) an, die der UPE, der Geschäftseinheit, dem JV oder der JV-Tochtergesellschaft von dem Steuerhoheitsgebiet ausgestellt wurde, in der die Einreichung erfolgt (die „Einreichungshoheit“). Sie besteht aus den folgenden Elementen. globe:TIN_Type Falls die Einheit keine TIN hat, ist der Wert NOTIN anzugeben. Dieses Attribut beschreibt das Steuerhoheitsgebiet, das die Steueridentifikationsnummer ausgestellt hat. Es sollte immer angegeben werden, es issuedBy 0..1 O en 2 2 iso:CountryCode_Type sei denn, das Element ist als „unbekannt“ gekennzeichnet.
Dieses Attribut kann als wahr „1“ angegeben werden, wenn die Steueridentifikationsnummer nicht existiert. Jeder Wert, der für eine als unbekannt unknown 0..1 O b 1 1 xsd:Boolean gekennzeichnete Steueridentifikationsnummer angegeben wird, wird verworfen. Das Element TIN-Typ legt den Typ der angegebenen TIN oder der entsprechenden Nummer fest.
Mögliche Werte sind: siehe globe:TIN_EnumType (GIR3001 - GIR3004) unter Wertelisten für TypeOfTIN 0..1 O en globe:TIN_EnumType Aufzählungstypen
Das wiederholbare Element AdditionalDataPoint setzt sich aus den Elementen Description, Amount, Percentage und Text zusammen. Jedes Element und die entsprechenden Werte werden nachstehend beschrieben und sollten nur auf der Grundlage genehmigter staatlicher Leitlinien und gemäß den darin enthaltenen globe:AdditionalDataPointType Anweisungen ausgefüllt werden. Das Beschreibungselement dient zur Beschreibung des zusätzlich bereitgestellten globe:Description 0..1 O an 1 170 stf:StringMin1Max170_Type Datenpunkts. Das Element amount wird verwendet, wenn der zusätzliche Datenpunkt ein Betrag globe:Amount 0..1 O xsd:integer oder eine Zahl ist. globe:Percentage 0..1 O 1 6 globe:percentage Das Prozent-Element wird zur Angabe eines Prozentsatzes verwendet. Das Element text wird verwendet, wenn der zusätzliche Datenpunkt in einem globe:Text 0..1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Textformat bereitgestellt werden soll. Das Boolean Element wird verwendet, wenn der zusätzliche Datenpunkt eine wahre globe:Boolean 0..1 O b 1 1 xsd:boolean oder falsche Antwort erfordert.
DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der zu übermittelnden GIR- Nachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die einer Korrektur stf:DocSpec_Type bedürfen. Das DocSpec-Element setzt sich wie folgt zusammen:
Kardi- Komplexe Datentypen nalität P O B For-mat Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Eine Nachricht kann entweder neue Datensätze (OECD1) oder Berichtigungen und/oder Löschungen (OECD2 und OECD3) enthalten, sollte aber keine Mischung aus beidem enthalten. Die Option zum erneuten Senden (OECD0) kann nur für das Element Filing Info verwendet werden, wenn das Element Filing Info bereits gesendet wurde. Dieses Element gibt die Art der zu übermittelnden Daten an. Zulässige Einträge sind: siehe stf:OECDDocTypeIndic_EnumType (OECD0 - OECD13) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Die Codes OECD10 bis OECD13 dürfen nur während vereinbarter Testzeiträume oder auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung über Tests verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden stf:DocTypeIndic 1 P en stf:OECDDocTypeIndic_EnumType vermeiden, dass Testdaten mit „echten“ Daten vermischt werden. Die DocRefID ist ein eindeutiger Bezeichner für das Dokument (d. h. einen Datensatz und alle seine untergeordneten Datenelemente). Ein Element, das eine Korrektur (oder Löschung) enthält, muss eine neue eindeutige DocRefID für stf:DocRefId 1 P an 1 200 stf: StringMin1Max200_Type zukünftige Referenzen haben. Die CorrDocRefID verweist auf die DocRefID des zu korrigierenden oder zu löschenden Elements. Sie muss sich immer auf die letzte Referenz der gesendeten Lieferung (DocRefID) beziehen. Die letzte Referenz der gesendeten Lieferung (DocRefID) muss Teil der letzten Nachricht sein, in der die Lieferung gesendet wurde. Auf diese Weise kann eine Reihe von Korrekturen oder Änderungen verarbeitet stf:CorrDocRefId 0..1 O an 0 200 stf: StringMin1Max200_Type werden, da jede Korrektur die vorherige Version vollständig ersetzt.
Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung stf:OECDDocTypeIndic_EnumType OECD0 Erneut gesendete Daten Resent Data OECD1 Neue Daten New Data OECD2 Korrigierte Daten Corrected Data OECD3 Löschung von Daten Deletion of Data OECD10 Erneut gesendete Testdaten Resent Test Data OECD11 Neue Testdaten New Test Data OECD12 Korrigierte Testdaten Corrected Test Data OECD13 Löschung von Testdaten Deletion of Test Data
globe:MessageTypeIndic_EnumType GIR101 Die Nach enthält ausschließlich neue The message only contains new information Informationen GIR102 Die Meldung enthält Korrekturen/Löschungen für The message contains corrections/deletions zuvor übermittelte Informationen for previously sent information
GIR103 Die Mieldung weist darauf hin, dass keine The message advises there is no data to meldepflichtigen Daten vorliegen report
globe:IDTypeRules_EnumType GIR201 Eine anerkannte QIIR applicable to Low-Taxed Constituent Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Entities located in other jurisdictions only Income Inclusion Rule - QIIR) ist nur auf niedrigbesteuerte Geschäftseinheiten in anderen Jurisdiktionen anwendbar GIR202 Eine anerkannte QIIR applicable to both Low-Taxed Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Constituent Entities located in other Income Inclusion Rule - QIIR) ist sowohl auf jurisdictions and in the jurisdiction of the niedrigbesteuerte Geschäftseinheiten in anderen Parent Entity Jurisdiktionen und in der Jurisdiktion der Muttergesellschaft anwendbar GIR203 Anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung QUTPR (engl. Qualified Undertaxed Profit Rule - QUTPR)
GIR204 Anerkannte nationale Ergänzungssteuer (engl. QDMTT Qualified Domestic Minimum Top-up Tax - QDMTT) GIR205 Nicht anwendbar Not applicable
globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType GIR301 Geschäftseinheit Constituent Entity Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR302 Transparente Einheit – steuerlich transparent Flow-through Entity – Tax Transparent
GIR303 Transparente Einheit – umgekehrt hybrid Flow-through Entity – Reverse Hybrid
GIR304 Hybride Einheit Hybrid Entity GIR305 Betriebsstätte Permanent Establishment GIR306 Stammhaus Main Entity GIR307 In Minderheitseigentum stehende Minority-Owned Parent Entity Muttergesellschaft GIR308 In Minderheitseigentum stehende Minority-Owned Subsidiary Tochtergesellschaft GIR309 In Minderheitseigentum stehende Minority-Owned Constituent Entity Geschäftseinheit GIR310 Investmenteinheit Investment Entity GIR311 Versicherungsinvestmenteinheit Insurance Investment Entity GIR312 Verbriefungseinheit Securitisation Entity GIR313 Joint Venture (JV) Joint Venture (JV) GIR314 JV-Tochtergesellschaft JV Subsidiary GIR315 Unwesentliche Geschäftseinheit Non-Material Constituent Entity GIR316 Ausgeschlossene Einheit Excluded Entity GIR317 Muttergesellschaft, die zur Anwendung einer Parent Entity required to apply a QIIR under anerkannten Primärergänzungssteuerregelung Article 10.3.5 (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) nach Artikel 10.3.5 verpflichtet ist GIR318 Nicht zur Gruppe gehörende Einheit Non-group Member
globe:FilingCERole_EnumType GIR401 Oberste Muttergesellschaft Ultimate Parent Entity GIR402 Benannte meldende Geschäftseinheit Designated Filing Entity GIR403 Benannte lokale Geschäftseinheit Designated Local Entity GIR404 Geschäftseinheit Constituent Entity GIR405 Andere Other
globe: FilingCECofUPE_EnumType GIR501 Buchstabe a subparagraph a GIR502 Buchstabe b subparagraph b GIR503 Buchstabe c subparagraph c GIR504 Buchstabe d subparagraph d
globe:ExcludedUPE_EnumType GIR601 Staatliche Einheit Governmental Entity Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR602 Internationale Organisation International Organisation GIR603 Organisation ohne Erwerbszweck Non-profit Organisation GIR604 Pensionseinheit Pension fund GIR605 Investmentvehikel, das die oberste Investment Fund that is the UPE Muttergesellschaft ist GIR606 Immobilien-Investmentvehikel, das die oberste Real Estate Investment Vehicle that is the Muttergesellschaft ist UPE
globe:IDGloBEStatus_EnumType GIR701 Geschäftseinheit Constituent Entity GIR702 Transparente Einheit – steuerlich transparent Flow-Through Entity – Tax Transparent
GIR703 Transparente Einheit – umgekehrt hybrid Flow-Through Entity – Reverse Hybrid
GIR704 Hybride Einheit Hybrid Entity GIR705 Betriebsstätte Permanent Establishment GIR706 Stammhaus Main Entity GIR707 In Minderheitseigentum stehende Minority-Owned Parent Entity Muttergesellschaft GIR708 In Minderheitseigentum stehende Minority-Owned Subsidiary Tochtergesellschaft GIR709 In Minderheitseigentum stehende Minority-Owned Constituent Entity Geschäftseinheit GIR710 Investmenteinheit Investment Entity GIR711 Versicherungsinvestmenteinheit Insurance Investment Entity GIR712 Verbriefungseinheit Securitisation Entity GIR713 Joint Venture (JV) Joint Venture (JV) GIR714 JV-Tochtergesellschaft JV Subsidiary GIR715 Unwesentliche Geschäftseinheit Non-Material Constituent Entity GIR716 In Teileigentum stehende Muttergesellschaft POPE (Partially-owned Parent Entity) GIR717 Zwischengeschaltete Muttergesellschaft Intermediate Parent Entity GIR718 Oberste Muttergesellschaft Ultimate Parent Entity GIR719 Ausgeschlossene Einheit Excluded Entity GIR720 Muttergesellschaft, die zur Anwendung einer Parent Entity required to apply a QIIR under anerkannten Primärergänzungssteuerregelung Article 10.3.5 (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) GIR721 Nicht zur Gruppe gehörende Einheit Non-group Member
globe:OwnershipType_EnumType GIR801 Oberste Muttergesellschaft UPE GIR802 Geschäftseinheiten Constituent Entities Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR803 Gemeinschaftsunternehmen (JV) JV's (Joint Ventures) GIR804 JV-Tochtergesellschaften JV Subsidiaries GIR805 Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert) Excluded Entities (aggregate) GIR806 Nicht zur Gruppe gehörende Einheiten Non-Group members (aggregate) (aggregiert)
globe:POPEIPE_EnumType GIR901 In Teileigentum stehende Muttergesellschaft POPE (Partially-owned Parent Entity) GIR902 Zwischengeschaltete Muttergesellschaft Intermediate Parent Entity GIR903 Muttergesellschaft, die zur Anwendung einer Parent Entity required to apply a QIIR under anerkannten Primärergänzungssteuerregelung Article 10.3.5 (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR)
globe:ExcludedEntity_EnumType GIR1001 Staatliche Einheit Governmental Entity GIR1002 Internationale Organisation International Organisation GIR1003 Organisation ohne Erwerbszweck Non-profit Organisation GIR1004 Pensionseinheit Pension fund GIR1005 Investmentvehikel, das die oberste Investment Fund that is an UPE GIR1006 Immobilien-Investmentvehikel, das die oberste Real Estate Investment Vehicle that is an Muttergesellschaft ist UPE GIR1007 Einheit im Eigentum von ausgeschlossenen Entity owned by Excluded Entities under Einheiten gemäß Artikel 1.5.2 (a) Article 1.5.2 (a)
GIR1008 Einheit im Eigentum von ausgeschlossenen Entity owned by Excluded Entities under Einheiten gemäß Artikel 1.5.2 (b) Article 1.5.2 (b)
globe:TypeofSubGroup_EnumType GIR1101 Geschäftseinheiten Constituent Entities GIR1102 In Minderheitseigentum stehende Untergruppe Minority-Owned Subgroup GIR1103 Eigenständige In Minderheitseigentum stehende Standalone MOCEs (Minority-Owned Geschäftseinheit Constituent Entity) GIR1104 Investmenteinheit Investment Entity GIR1105 Joint-Venture-Gruppe JV Group (Joint Venture Group) GIR1106 Staatenlose Geschäftseinheit Stateless Constituent Entity
globe:SafeHarbour_EnumType GIR1201 De-minimis-Ausschluss (Wesentlichkeitsgrenze) De minimis Exclusion Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR1202 Safe-Harbour bei anerkannter nationaler QDMTT safe harbour Ergänzungssteuer GIR1203 Übergangs-CbCR-Safe-Harbour – De-minimis- Transitional CbCR Safe Harbour – De Test (Wesentlichkeitsgrenze) minimis test GIR1204 Übergangs-CbCR-Safe-Harbour – ETR-Test Transitional CbCR Safe Harbour – ETR test GIR1205 Übergangs-CbCR-Safe-Harbour – Transitional CbCR Safe Harbour – Routine Routinegewinntest profit test GIR1206 Übergangs-UTPR-Safe-Harbour Transitional UTPR Safe Harbour GIR1207 Permanenter Safe-Harbour – De-minimis-Test Permanent Safe Harbour – De minimis test GIR1208 Permanenter Safe-Harbour – ETR-Test Permanent Safe Harbour – ETR test GIR1209 Permanenter Safe-Harbour – Routinegewinntest Permanent Safe Harbour – Routine profit test
globe: ETRRange_EnumType GIR1301 unter 2,5 % below 2.5% GIR1302 2,5 % oder mehr, aber unter 5 % 2.5% or above but below 5% GIR1303 5 % oder mehr, aber unter 7,5 % 5% or above but below 7.5% GIR1304 7,5 % oder mehr, aber unter 10 % 7.5% or above but below 10% GIR1305 10 % oder mehr, aber unter 12,5 % 10% or above but below 12.5% GIR1306 12,5 % oder mehr, aber unter 15 % 12.5% or above but below 15% GIR1307 15 % oder mehr, aber unter 17,5 % 15% or above but below 17.5% GIR1308 17,5 % oder mehr, aber unter 20 % 17.5% or above but below 20% GIR1309 20 % oder mehr, aber unter 22,5 % 20% or above but below 22.5% GIR1310 22,5 % oder mehr, aber unter 25 % 22.5% or above but below 25% GIR1311 25 % oder mehr, aber unter 27,5 % 25% or above but below 27.5% GIR1312 27,5 % oder mehr, aber unter 30 % 27.5% or above but below 30% GIR1313 30 % oder mehr 30% or above GIR1314 Abschnitt 3.2 nicht erfüllt Section 3.2 not completed
globe:QDMTTuT_EnumType GIR1401 keine Ergänzungssteuer zahlbar No Top-up Tax payable GIR1402 unter 1 Million EUR Below EUR 1 million GIR1403 1 Million EUR bis unter 5 Millionen EUR EUR 1 million to below EUR 5 million GIR1404 5 Million EUR bis unter 25 Millionen EUR EUR 5 million to below EUR 25 million GIR1405 25 Million EUR bis unter 50 Millionen EUR EUR 25 million to below EUR 50 million GIR1406 50 Million EUR bis unter 75 Millionen EUR EUR 50 million to below EUR 75 million GIR1407 75 Million EUR bis unter 100 Millionen EUR EUR 75 million to below EUR 100 million GIR1408 100 Million EUR bis unter 250 Millionen EUR EUR 100 million to below EUR 250 million GIR1409 250 Millionen EUR oder mehr. EUR 250 million or above.
globe:globeTuT_EnumType Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR1501 keine Ergänzungssteuer zahlbar No Top-up Tax payable GIR1502 unter 1 Million EUR below EUR 1 million GIR1503 1 Million EUR bis unter 5 Millionen EUR EUR 1 million to below EUR 5 million GIR1504 5 Million EUR bis unter 25 Millionen EUR EUR 5 million to below EUR 25 million GIR1505 25 Million EUR bis unter 50 Millionen EUR EUR 25 million to below EUR 50 million GIR1506 50 Million EUR bis unter 75 Millionen EUR EUR 50 million to below EUR 75 million GIR1507 75 Million EUR bis unter 100 Millionen EUR EUR 75 million to below EUR 100 million GIR1508 100 Million EUR bis unter 250 Millionen EUR EUR 100 million to below EUR 250 million GIR1509 250 Millionen EUR oder mehr. EUR 250 million or above.
globe:ETRTypeofSubGroup_EnumType GIR1601 Geschäftseinheiten Constituent Entities GIR1602 In Minderheitseigentum stehende Untergruppe Minority-Owned Subgroup GIR1603 Eigenständige In Minderheitseigentum stehende Standalone MOCEs (Minority-Owned Geschäftseinheit Constituent Entity) GIR1604 Investmenteinheiten Investment Entities GIR1605 Joint-Venture-Gruppe JV Group (Joint Venture Group) GIR1606 Staatenlose Geschäftseinheit Stateless Constituent Entity GIR1607 Übergangs-CbCR-Safe-Harbor- Transitional CbCR Safe Harbour-Constituent Geschäftseinheiten Entities GIR1608 Übergangs-CbCR-Safe-Harbor-Joint-Venture- Transitional CbCR Safe Harbour- JV Group Gruppe (bitte spezifizieren welche JV-Gruppe) (specify which JV Group) GIR1609 Übergangs-UTPR-Safe-Harbour Transitional UTPR Safe Harbour
globe:MainEntityPEandFTEBasis_EnumType GIR1701 Artikel 3.4 Article 3.4 GIR1702 Artikel 3.5.3 Article 3.5.3 GIR1703 Artikel 3.5.1(a) Article 3.5.1(a) GIR1704 Artikel 3.5.1(b) Article 3.5.1(b).
globe:CrossBorderAdjustments_EnumType GIR1801 Artikel 3.2.3 Article 3.2.3 GIR1802 Artikel 3.2.7 Article 3.2.7
globe:UPEAdjustmentsBasis_EnumType GIR1901 Artikel 7.1.1 (a) (i) Article 7.1.1 (a) (i) GIR1902 Artikel 7.1.1 (a) (ii) Article 7.1.1 (a) (ii) GIR1903 Artikel 7.1.1 (b) Article 7.1.1 (b) GIR1904 Artikel 7.1.1 (c) Article 7.1.1 (c) GIR1905 Artikel 7.2.1 (a) (i) Article 7.2.1 (a) (i) GIR1906 Artikel 7.2.1 (a) (ii) Article 7.2.1 (a) (ii) GIR1907 Artikel 7.2.1 (a) (iii) Article 7.2.1 (a) (iii)
Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR1908 Artikel 7.2.1 (b) Article 7.2.1 (b) GIR1909 Artikel 7.2.1 (c) Article 7.2.1 (c) GIR1910 Artikel 7.2.2 Article 7.2.2
globe:AdjustmentItem_EnumType GIR2001 Nettosteueraufwand – Artikel 3.2.1 (a) Net Taxes Expense - Article 3.2.1 (a) GIR2002 Ausgenommene Dividenden – Artikel 3.2.1 (b) Excluded Dividends – Article 3.2.1 (b) GIR2003 Ausgenommener Eigenkapitalgewinn oder - Excluded Equity Gain or Loss – Article 3.2.1 verlust – Artikel 3.2.1 (c) (c) GIR2004 Nach der Neubewertungsmethode Included Revaluation Method Gain or Loss – berücksichtigter Gewinn oder Verlust – Artikel Article 3.2.1 (d) 3.2.1 (d) GIR2005 Gemäß Artikel 6.3 ausgenommener Gewinn oder Gain or loss from disposition of assets and Verlust aus der Veräußerung von liabilities excluded under Article 6.3 – Article Vermögenswerten und Verbindlichkeiten – Artikel 3.2.1 (e) 3.2.1 (e ) GIR2006 Asymmetrische Wechselkursgewinne oder - Asymmetric Foreign Currency Gains or verluste – Artikel 3.2.1 (f) Losses – Article 3.2.1 (f) GIR2007 Grundsätzlich unzulässige Aufwendungen – Policy Disallowed Expenses – Article 3.2.1 Artikel 3.2.1 (g) (g) GIR2008 Fehler aus früheren Perioden – Artikel 3.2.1 (h) Prior Period Errors – Article 3.2.1 (h) GIR2009 Fehler aus der Vorperiode oder Änderungen der Changes in Accounting Principles – Article Rechnungslegungsgrundsätze – Artikel 3.2.1(h) 3.2.1(h) GIR2010 Abgegrenzter Pensionsaufwand – Artikel 3.2.1 (i) Accrued Pension Expense – Article 3.2.1 (i)
GIR2011 Schuldenerlasse – Artikel 3.2.1 Debt releases - Article 3.2.1 GIR2012 Aktienbasierte Vergütung – Artikel 3.2.2 Stock-based compensation – Article 3.2.2 GIR2013 Anpassungen zum Fremdvergleichsgrundsatz – Arm’s length adjustments – Article 3.2.3 Artikel 3.2.3 GIR2014 Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder Qualified Refundable Tax Credit or marktfähige übertragbare Steuergutschrift – Marketable Transferable Tax Credit – Article
Artikel 3.2.4 GIR2015 Wahlmöglichkeit für Gewinne und Verluste nach Election for Gains and losses using dem Realisationsprinzip – Artikel 3.2.5 realisation principle – Article 3.2.5 GIR2016 Wahlmöglichkeit für angepasste Election for Adjusted Asset Gain – Article
Veräußerungsgewinne – Artikel 3.2.6 GIR2017 Aufwendungen für gruppeninterne Intragroup Financing Arrangement expense Finanzierungsvereinbarungen – Artikel 3.2.7 – Article 3.2.7 GIR2018 Wahlmöglichkeit für konzerninterne Election for intragroup transactions in same Transaktionen in ein und demselben jurisdiction – Article 3.2.8 Steuerhoheitsgebiet – Artikel 3.2.8 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR2019 Versicherungssteuern, die den Insurance company taxes charged to Versicherungsnehmern in Rechnung gestellt policyholders – Article 3.2.9 werden – Artikel 3.2.9 GIR2020 Erhöhung/Verminderung des Eigenkapitals, das Increase/decrease to equity attributed to auf gezahlte/zahlbare oder Additional Tier One and Restricted Tier One erhaltene/einforderbare Ausschüttungen an Capital distributions paid/payable or zusätzliches Kernkapital zurückzuführen ist – received/receivable – Article 3.2.10 Artikel 3.2.10 GIR2021 Geschäftseinheiten, die einer multinationalen Constituent Entities joining and leaving an Unternehmensgruppe beitreten oder diese MNE Group – Article 3.2.11 and 6.2 verlassen – Artikel 3.2.11 und 6.2 GIR2022 Reduzierung des GloBE-Einkommens der UPE, Reduction of GloBE Income of the UPE that die eine transparente Einheit ist – Artikel 3.2.11 is a Flow-through Entity – Article 3.2.11 and
und 7.1 GIR2023 Reduzierung des GloBE-Einkommens der UPE, Reduction of GloBE Income of the UPE that die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden is subject to a Deductible Dividend Regime – unterliegt – Artikel 3.2.11 und 7.2 Article 3.2.11 and 7.2 GIR2024 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen – Taxable Distribution Method election – Artikel 3.2.11 und 7.6 Article 3.2.11 and 7.6 GIR2025 Einkünfte aus internationalem Seeverkehr – International Shipping Income – Article 3.3 Artikel 3.3 GIR2026 Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten – Transactions between Constituent Entities – Artikel 9.1.3 Article 9.1.3
globe:IntShipCategory_EnumType GIR2101 Article 3.3.2.a Article 3.3.2.a GIR2102 Article 3.3.2.b Article 3.3.2.b GIR2103 Article 3.3.2.c Article 3.3.2.c GIR2104 Article 3.3.2.d Article 3.3.2.d GIR2105 Article 3.3.2.e Article 3.3.2.e GIR2106 Article 3.3.2.f Article 3.3.2.f
globe:AncShipCategory_EnumType GIR2201 Artikel 3.3.3.a Article 3.3.3.a GIR2202 Artikel 3.3.3.b Article 3.3.3.b GIR2203 Artikel 3.3.3.c Article 3.3.3.c GIR2204 Artikel 3.3.3.d Article 3.3.3.d GIR2205 Artikel 3.3.3.e Article 3.3.3.e
globe:AdjustedBasis_EnumType Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR2301 Artikel 4.3.2 (a) Article 4.3.2 (a) GIR2302 Artikel 4.3.2 (b) Article 4.3.2 (b) GIR2303 Artikel 4.3.2 (c) Article 4.3.2 (c) GIR2304 Artikel 4.3.2 (d) Article 4.3.2 (d) GIR2305 Artikel 4.3.2 (e) Article 4.3.2 (e) GIR2306 Artikel 4.3.3 (a) Article 4.3.3 (a) GIR2307 Artikel 4.3.3 (b) Article 4.3.3 (b) GIR2308 Artikel 4.3.4 Article 4.3.4 GIR2309 Artikel 4.3.2(c) – Gemischte CFC-Regelung Article 4.3.2(c) – Blended CFC regime (gemischte Hinzurechnungsbesteuerung)
globe:CurrentAdjustedTax_EnumType GIR2401 Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Covered Tax accrued as an expense in the Gewinns vor Steuern im Abschluss als Auf- profit before taxation in the financial wand abgegrenzt wurden – Artikel 4.1.2 (a) accounts - Article 4.1.2 (a) GIR2402 Erfasste Steuern, die im Geschäftsjahr entrichtet Covered Taxes for uncertain tax position wurden und mit Unsicherheiten recorded as a reduction to Covered Taxes in bezüglich der steuerlichen Behandlung prior year – Article 4.1.2 (c) zusammenhängen, sofern die betreffenden Beträge in einem vorangegangenen Geschäftsjahr als Kürzung der erfassten Steuern gemäß Artikel 4.1.3 Buchstabe d behandelt wurden - Artikel 4.1.2 (c)
GIR2403 Gutschriften oder Erstattungen in Bezug auf Qualified Refundable Tax Credit or anerkannte auszahlbare Steuergutschriften, Marketable Transferable Tax Credits die als Kürzung des laufenden Steueraufwands recorded as a reduction to current tax erfasst wurden – Artikel 4.1.2 (d) expense – Article 4.1.2 (d) GIR2404 Qualifizierte Durchflusssteuervorteile Qualified Flow-through Tax Benefits of qualifizierter Eigentumsanteile – Artikel 3.2.1 (c) Qualified Ownership Interests – Article 3.2.1 (c) GIR2405 Laufender Steueraufwand in Bezug auf Erträge, Current tax expense on income excluded die bei der Berechnung des GloBE- from GloBE Income or Loss – Article 4.1.3 Gewinns oder -Verlusts ausgenommen werden - (a) GIR2406 Nicht qualifizierte erstattungsfähige Non-Qualified Refundable Tax Credit, Non- Steuergutschriften, nicht marktfähige Marketable Transferable Tax Credit or Other übertragbare Steuergutschriften oder andere Tax Credits not recorded as a reduction to Steuergutschriften, die nicht als Reduzierung der current tax expense – Article 4.1.3 (b) laufenden Steueraufwendungen erfasst wurden – Artikel 4.1.3 (b)
Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR2407 Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Covered Taxes refunded or credited (except Steuern (außer qualifizierte erstattungsfähige for any Qualified Refundable Tax Credit, or Steuergutschriften oder marktfähige Marketable Transferable Tax Credits) not übertragbare Steuergutschriften), die nicht als treated as an adjustment to current tax Anpassung der laufenden Steueraufwendungen expense – Article 4.1.3 (c) behandelt werden – Artikel 4.1.3 (c) GIR2408 Laufender Steueraufwand, der mit Current tax expense related to uncertain tax Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen position– Article 4.1.3 (d) Behandlung zusammenhängt - Artikel 4.1.3. (d) GIR2409 Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich Current tax expense not expected to be paid nicht binnen drei Jahren nach Ende des within three years – Article 4.1.3 (e) Geschäftsjahrs bezahlt wird – Artikel 4.1.3 (e) GIR2410 Nach Einreichung der Erklärung erfolgende Post-filing adjustments – Article 4.6.1. Anpassungen und Steuersatzänderungen – Artikel 4.6.1. GIR2411 Erfasste Steuern in Bezug auf Covered Taxes relating to Net Asset Gain or Nettovermögensgewinn oder Net Asset Loss – Article 3.2.6 Nettovermögensverlust – Artikel 3.2.6 GIR2412 Reduzierung der erfassten Steuern der obersten Reduction of Covered Taxes of the UPE that Muttergesellschaft, die eine transparente Einheit is a Flow-through Entity – Article 7.1 ist – Artikel 7.1 GIR2413 Erfasste Steuern für GloBE-Einkommen der Covered Taxes for GloBE Income of the UPE, die durch eine abzugsfähige UPE that is reduced under a Deductible Dividendenregelung reduziert werden - Artikel Dividend Regime – Article 7.2.2 7.2.2 GIR2414 Fiktive Ausschüttungssteuer - Artikel 7.3 Deemed Distribution Tax – Article 7.3
GIR2415 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen – Taxable Distribution Method election – Artikel 7.6.2 (b) Article 7.6.2 (b) GIR2416 Gesamtbetrag der Anpassung um latente Total Deferred Tax Adjustment Amount – Steuern – Artikel 4.4.1 (b) Article 4.4.1 (b) GIR2417 Im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis Increase or decrease in Covered Taxes berücksichtigte Zu- oder Abnahmen der recorded in equity or Other Comprehensive erfassten Steuern im Zusammenhang mit gemäß Income relating to amounts included in inländischen Steuervorschriften zu GloBE Income or Loss that will be subject to versteuernden Beträgen, die in die Berechnung tax under local tax rules – Article 4.1.1 (c) des GloBE-Gewinns oder -Verlusts einfließen - Artikel 4.1.1 (c)
globe:DeferredAdjustedTax_EnumType Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR2501 Latenter Steueraufwand in Bezug auf Posten, die Deferred tax expense related to items bei der Berechnung des GloBE-Gewinns excluded from GloBE Income or Loss – oder -Verlusts nach Kapitel 3 ausgenommen Article 4.4.1 (a) werden – Artikel 4.4.1 (a) GIR2502 Latenter Steueraufwand in Bezug auf nicht Deferred tax expense related to Disallowed anerkannte Abgrenzungen – Artikel 4.4.1 (b) Accruals– Article 4.4.1 (b)
GIR2503 Latenter Steueraufwand in Bezug auf nicht Deferred tax expense related to Unclaimed geltend gemachte Abgrenzungen – Artikel 4.4.1 Accruals – Article 4.4.1 (b) (b) GIR2504 Auswirkungen von Wertberichtigungen und Valuation adjustment or accounting Ansatzanpassungen in Bezug auf einen recognition adjustment related to a deferred latenten Steueranspruch – Artikel 4.4.1 (c) tax asset – Article 4.4.1 (c)
GIR2505 Neu bemessener latenter Steueraufwand Deferred tax expense arising from a reaufgrund einer Änderung des geltenden inlän- measurement related to changes in the tax dischen Steuersatzes – Artikel 4.4.1 (d) rate – Article 4.4.1 (d) GIR2506 Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Deferred tax expense related to the der Entstehung und Nutzung von Steuer- generation and use of tax credits – Article gutschriften – Artikel 4.4.1 (e) 4.4.1 (e)
GIR2507 Ersatzverlustvortrag DTA oder fiktiver Substitute Loss Carry Forward DTA or Ersatzverlustvortrag DTA – Artikel 4.4.1 (e) deemed Substitute Loss Carry Forward DTA – Article 4.4.1 (e) GIR2508 Nicht anerkannte Rückstellungen oder nicht Disallowed Accruals or Unclaimed Accruals beanspruchte Rückstellungen, die während des paid during the fiscal year – Article 4.4.2 (a) Geschäftsjahres gezahlt wurden – Artikel 4.4.2 (a) GIR2509 Rückforderung latenter Steuerverbindlichkeiten, Recapture Deferred Tax Liability paid during die während des Geschäftsjahres gezahlt the fiscal year– Article 4.4.2 (b) wurden – Artikel 4.4.2 (b) GIR2510 Erfassung eines Verlusts Latenter Recognition of a loss Deferred Tax Asset not Steueranspruch, der nicht in den Finanzzahlen included in the financials – Article 4.4.2 (c) enthalten ist – Artikel 4.4.2 (c) GIR2511 Anpassung des latenten Steueraufwands Deferred tax expense adjustment resulting aufgrund einer Steuersatzsenkung – Artikel 4.6.2 from a reduction to a tax rate – Article 4.6.2
GIR2512 Anpassung des latenten Steueraufwands Deferred tax expense adjustment resulting aufgrund einer Steuersatzerhöhung – Artikel from an increase to a tax rate – Article 4.6.3 4.6.3 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR2513 Mitglieder einer multinationalen Constituent Entities joining and leaving an Unternehmensgruppe beitreten oder diese MNE Group – Article 6.2 verlassen – Artikel 6.2 GIR2514 Latenter Steueraufwand der obersten Deferred tax expense of the UPE that is a Muttergesellschaft, die eine transparente Einheit Flow-through Entity – Article 7.1 GIR2515 Latenter Steueraufwand der obersten Deferred tax expense of the UPE that is Muttergesellschaft, die dem System der subject to Deductible Dividend Regime – abzugsfähigen Dividenden unterliegt – Artikel 7.2 Article 7.2 GIR2516 Anpassung latenter Steuern aufgrund von Deferred tax adjustment resulting from Transaktionen zwischen Mitgliedern – Artikel transactions between Constituent Entities –
Article 9.1.3
globe:NonArt415_EnumType GIR2601 Artikel 3.2.6 Article 3.2.6 GIR2602 Artikel 4.4.4 Article 4.4.4 GIR2603 Artikel 4.6.1 Article 4.6.1 GIR2604 Artikel 4.6.4 Article 4.6.4 GIR2605 Artikel 7.3.5 Article 7.3.5 GIR2606 Artikel 7.3.7 Article 7.3.7
globe:FinalAdjustedTax_EnumType GIR2701 Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Covered Tax accrued as an expense in the Gewinns vor Steuern im Abschluss als Auf- profit before taxation in the financial wand abgegrenzt wurden – Artikel 4.1.2 (a) accounts - Article 4.1.2 (a) GIR2702 GloBE Loss Deferred Tax Asset established under Article 4.5.1 or used – Article 4.1.2 (b) combined with Article 4.5.3
GIR2703 Erfasste Steuern, die im Geschäftsjahr entrichtet Covered Taxes for uncertain tax position wurden und mit Unsicherheiten recorded as a reduction to Covered Taxes in bezüglich der steuerlichen Behandlung prior year – Article 4.1.2 (c) zusammenhängen, sofern die betreffenden Beträge in einem vorangegangenen Geschäftsjahr als Kürzung der erfassten Steuern gemäß Artikel 4.1.3 Buchstabe d behandelt wurden - Artikel 4.1.2 (c) GIR2704 Gutschriften oder Erstattungen in Bezug auf Qualified Refundable Tax Credit or anerkannte auszahlbare Steuergutschriften, Marketable Transferable Tax Credits die als Kürzung des laufenden Steueraufwands recorded as a reduction to current tax erfasst wurden – Artikel 4.1.2 (d) expense – Article 4.1.2 (d)
Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR2705 Qualifizierte Durchflusssteuervorteile Qualified Flow-through Tax Benefits of qualifizierter Eigentumsanteile – Artikel 3.2.1 (c) Qualified Ownership Interests – Article 3.2.1 (c) GIR2706 Laufender Steueraufwand in Bezug auf Erträge, Current tax expense on income excluded die bei der Berechnung des GloBE- from GloBE Income or Loss – Article 4.1.3 Gewinns oder -Verlusts ausgenommen werden - (a) GIR2707 Nicht qualifizierte erstattungsfähige Non-Qualified Refundable Tax Credit, Non- Steuergutschriften, nicht marktfähige Marketable Transferable Tax Credit or Other übertragbare Steuergutschriften oder andere Tax Credits not recorded as a reduction to Steuergutschriften, die nicht als Reduzierung der current tax expense – Article 4.1.3 (b) laufenden Steueraufwendungen erfasst wurden – Artikel 4.1.3 (b) GIR2708 Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Covered Taxes refunded or credited (except Steuern (außer qualifizierte erstattungsfähige for any Qualified Refundable Tax Credit, or Steuergutschriften oder marktfähige Marketable Transferable Tax Credits) not übertragbare Steuergutschriften), die nicht als treated as an adjustment to current tax Anpassung der laufenden Steueraufwendungen expense – Article 4.1.3 (c) GIR2709 Laufender Steueraufwand, der mit Current tax expense related to uncertain tax Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen position– Article 4.1.3 (d) Behandlung zusammenhängt - Artikel 4.1.3. (d) GIR2710 Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich Current tax expense not expected to be paid nicht binnen drei Jahren nach Ende des within three years – Article 4.1.3 (e) Geschäftsjahrs bezahlt wird – Artikel 4.1.3 (e) GIR2711 Nach Einreichung der Erklärung erfolgende Post-filing adjustments – Article 4.6.1. Anpassungen und Steuersatzänderungen – Artikel 4.6.1. GIR2712 Erfasste Steuern in Bezug auf Covered Taxes relating to Net Asset Gain or Nettovermögensgewinn oder Net Asset Loss – Article 3.2.6 Nettovermögensverlust – Artikel 3.2.6 GIR2713 Latenter Steueraufwand des UPE, der ein Flow- Reduction of Covered Taxes of the UPE that Through-Unternehmen ist – Artikel 7.1 is a Flow-through Entity – Article 7.1 GIR2714 Erfasste Steuern für GloBE-Einkommen der Covered Taxes for GloBE Income of the UPE, die durch eine abzugsfähige UPE that is reduced under a Deductible Dividendenregelung reduziert werden - Artikel Dividend Regime – Article 7.2.2 7.2.2 GIR2715 Fiktive Ausschüttungssteuer - Artikel 7.3 Deemed Distribution Tax – Article 7.3 GIR2716 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen – Taxable Distribution Method election – Artikel 7.6.2 (b) Article 7.6.2 (b) GIR2717 Gesamtbetrag der Anpassung um latente Total Deferred Tax Adjustment Amount – Steuern – Artikel 4.4.1 (b) Article 4.4.1 (b)
Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung GIR2718 Im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis Increase or decrease in Covered Taxes berücksichtigte Zu- oder Abnahmen der recorded in equity or Other Comprehensive erfassten Steuern im Zusammenhang mit gemäß Income relating to amounts included in inländischen Steuervorschriften zu GloBE Income or Loss that will be subject to versteuernden Beträgen, die in die Berechnung tax under local tax rules – Article 4.1.1 (c) des GloBE-Gewinns oder -Verlusts einfließen - Artikel 4.1.1 (c) GIR2719 Überschüssiger negativer Excess Negative Tax Expense Carry Steueraufwandsvortrag generiert - Artikel 4.1.5 Forward generated – Article 4.1.5 and 5.2.1 und 5.2.1 GIR2720 Senkung der erfassten Steuern (jedoch nicht Decrease in Covered Taxes (but not below unter Null) um den verbleibenden Saldo des zero) by the remaining balance of the Excess Vortrags überschüssiger negativer Negative Tax Expense Carry-forward – Steueraufwendungen - Artikel 4.1.5 und 5.2.1 Article 4.1.5 and 5.2.1
globe:ExTypeOfEntity_EnumType GIR2801 Staatliche Einheit Government Entity GIR2802 Internationale Organisation International Organisation
GIR2803 Organisation ohne Erwerbszweck Non-profit Organisation
GIR2804 Pensionseinheit Pension Fund
GIR2805 Pensionseinheit, die keine Pensions- Pension Fund that is not a Pension Services Dienstleistungseinheit ist Entity
globe:DeminimisSimpleBasis_EnumType GIR2901 De minims Wahl (Wesentlichkeitsgrenze) De minimis election GIR2902 Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Simplified Calculation for Non-material Geschäftseinheiten Constituent Entities
globe:TIN_EnumType GIR3001 Steuerliche Identifikationsnummer Tax Identification Number GIR3002 Funktional gleichwertige Nummer Functionally equivalent number GIR3003 Vereinbarte, GIR-spezifische Nummer Agreed GIR designated number GIR3004 Muss nicht gemeldet werdem Not required to be reported
globe:Currency_EnumType GIR3101 Lokal Local GIR3102 CFS CFS Werteliste zum iso:CountryCode_Type Werteliste zum iso:currCode_Type Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung AF Afghanistan AED United Arab Emirates UAE Dirham AX Aland Islands AFN Afghanistan Afghani AL Albania ALL Albania Lek DZ Algeria AMD Armenia Armenian Dram AS American Samoa ANG Curacao; Sint Maarten (Dutch Part) Netherlands Antillean Guilder AD Andorra AOA Angola Kwanza AO Angola ARS Argentina Argentine Peso AI Anguilla AUD Australia; Christmas Island; Cocos (Keeling) Islands; Heard Island And Mcdonald Australian Dollar Islands; Kiribati; Nauru; Norfolk Island; Tuvalu AQ Antarctica AWG Aruba Aruban Florin AG Antigua And Barbuda AZN Azerbaijan Azerbaijan Manat AR Argentina BAM Bosnia And Herzegovina Convertible Mark AM Armenia BBD Barbados Barbados Dollar AW Aruba BDT Bangladesh Taka AU Australia BGN Bulgaria Bulgarian Lev AT Austria BHD Bahrain Bahraini Dinar AZ Azerbaijan BIF Burundi Burundi Franc BS Bahamas BMD Bermuda Bermudian Dollar BH Bahrain BND Brunei Darussalam Brunei Dollar BD Bangladesh BOB Bolivia, Plurinational State Of Boliviano BB Barbados BOV Bolivia, Plurinational State Of Mvdol BY Belarus BRL Brazil Brazilian Real BE Belgium BSD Bahamas Bahamian Dollar BZ Belize BTN Bhutan Ngultrum BJ Benin BWP Botswana Pula BM Bermuda BYN Belarus Belarusian Ruble BT Bhutan BYR Belarus Historic use Belarussian Ruble BO Bolivia, Plurinational State Of BZD Belize Belize Dollar BQ Bonaire, Sint Eustatius And Saba CAD Canada Canadian Dollar BA Bosnia And Herzegovina CDF Congo, The Democratic Republic Of Congolese Franc BW Botswana CHE Switzerland WIR Euro BV Bouvet Island CHF Liechtenstein; Switzerland Swiss Franc BR Brazil CHW Switzerland WIR Franc IO British Indian Ocean Territory CLF Chile Unidad de Fomento BN Brunei Darussalam CLP Chile Chilean Peso BG Bulgaria CNY China Yuan Renminbi BF Burkina Faso COP Colombia Colombian Peso BI Burundi COU Colombia Unidad de Valor Real KH Cambodia CRC Costa Rica Costa Rican Colon CM Cameroon CUC Cuba Peso Convertible CA Canada CUP Cuba Cuban Peso CV Cabo Verde CVE Cabo Verde Cabo Verde Escudo KY Cayman Islands CZK Czechia Czech Koruna CF Central African Republic DJF Djibouti Djibouti Franc TD Chad DKK Denmark; Faroe Islands; Greenland Danish Krone CL Chile DOP Dominican Republic Dominican Peso CN China DZD Algeria Algerian Dinar CX Christmas Island EGP Egypt Egyptian Pound CC Cocos (Keeling) Islands ERN Eritrea Nakfa CO Colombia ETB Ethi Ethiopian Birr Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung KM Comoros EUR Aland Islands; Andorra; Austria; Belgium; Cyprus; Estonia; European Union; Finland; Euro France; French Guiana; French Southern Territories; Germany; Greece; Guadeloupe; Holy See (Vatican City State); Ireland; Italy; Latvia; Lithuania; Luxembourg; Malta; Martinique; Mayotte; Monaco; Montenegro; Netherlands; Portugal; Reunion; Saint Barthelemy; Saint Martin (French Part); Saint Pierre And Miquelon; San Marino; Slovakia; Slovenia; Spain; Vatican City State (Holy See) CG Congo FJD Fiji Fiji Dollar CD Congo, The Democratic Republic Of The FKP Falkl Falkland Islands Pound CK Cook Islands GBP Guernsey; Isle Of Man; Jersey; United Kingdom Of Great Britain And Northern Pound Sterling Ireland CR Costa Rica GEL Georgia Lari CI Cote D'Ivoire GHS Ghana Ghana Cedi HR Croatia GIP Gibraltar Gibraltar Pound CU Cuba GMD Gambia Dalasi CW Curacao GNF Guinea Guinean Franc CY Cyprus GTQ Guatemala Quetzal CZ Czechia GYD Guyana Guyana Dollar DK Denmark HKD Hong Kong Hong Kong Dollar DJ Djibouti HNL Honduras Lempira DM Dominica HRK Croatia Kuna DO Dominican Republic HTG Haiti Gourde EC Ecuador HUF Hungary Forint EG Egypt IDR Indonesia Rupiah SV El Salvador ILS Israel New Israeli Sheqel GQ Equatorial Guinea INR Bhutan; India Indian Rupee ER Eritrea IQD Iraq Iraqi Dinar EE Estonia IRR Iran, Islamic Republic Of Iranian Rial ET Ethiopia ISK Iceland Iceland Krona FK Falkland Islands (Malvinas) JMD Jamaica Jamaican Dollar FO Faroe Islands JOD Jordan Jordanian Dinar FJ Fiji JPY Japan Yen FI Finland KES Kenya Kenyan Shilling FR France KGS Kyrgyzstan Som GF French Guiana KHR Cambodia Riel PF French Polynesia KMF Comoros Comorian Franc TF French Southern Territories KPW Korea, Democratic People’s Republic Of North Korean Won GA Gabon KRW Korea, Republic Of Won GM Gambia KWD Kuwait Kuwaiti Dinar GE Georgia KYD Cayman Islands Cayman Islands Dollar DE Germany KZT Kazakhstan Tenge GH Ghana LAK Lao People’s Democratic Republic Lao Kip GI Gibraltar LBP Lebanon Lebanese Pound GR Greece LKR Sri Lanka Sri Lanka Rupee GL Greenland LRD Liberia Liberian Dollar GD Grenada LSL Lesotho Loti GP Guadeloupe LTL Lithuania Historic use Lithuanian Litas GU Guam LVL Latvia Historic use Latvian Lats GT Guatemala LYD Libya Libyan Dinar GG Guernsey MAD Morocco; Western Sahara Moroccan Dirham GN Guinea MDL Moldova, Republic Of Moldovan Leu GW Guinea-Bissau MGA Madagascar Malagasy Ariary GY Guyana MKD Macedonia, The Former Yugoslav Republic Of Denar Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung HT Haiti MMK Myanmar Kyat HM Heard Island And Mcdonald Islands MNT Mongolia Tugrik VA Holy See (Vatican City State) MOP Macao Pataca HN Honduras MRO Mauritania Historic use Ouguiya HK Hong Kong MRU Mauritania Ouguiya HU Hungary MUR Mauritius Mauritius Rupee IS Iceland MVR Maldives Rufiyaa IN India MWK Malawi Malawi Kwacha ID Indonesia MXN Mexico Mexican Peso IR Iran, Islamic Republic Of MXV Mexico Mexican Unidad de Inversion (UDI) IQ Iraq MYR Malaysia Malaysian Ringgit IE Ireland MZN Mozambique Mozambique Metical IM Isle Of Man NAD Namibia Namibia Dollar IL Israel NGN Nigeria Naira IT Italy NIO Nicaragua Cordoba Oro JM Jamaica NOK Bouvet Island; Norway; Svalbard And Jan Mayen Norwegian Krone JP Japan NPR Nepal Nepalese Rupee JE Jersey NZD Cook Islands; New Zealand; Niue; Pitcairn; Tokelau New Zealand Dollar JO Jordan OMR Oman Rial Omani KZ Kazakhstan PAB Panama Balboa KE Kenya PEN Peru Sol KI Kiribati PGK Papua New Guinea Kina KP Korea, Democratic People's Republic Of PHP Philippines Philippine Peso KR Korea, Republic Of PKR Pakistan Pakistan Rupee KW Kuwait PLN Poland Zloty KG Kyrgyzstan PYG Paraguay Guarani LA Lao People'S Democratic Republic QAR Qatar Qatari Rial LV Latvia RON Romania Romanian Leu LB Lebanon RSD Serbia Serbian Dinar LS Lesotho RUB Russian Federation Russian Ruble LR Liberia RWF Rwanda Rwanda Franc LY Libya SAR Saudi Arabia Saudi Riyal LI Liechtenstein SBD Solomon Islands Solomon Islands Dollar LT Lithuania SCR Seychelles Seychelles Rupee LU Luxembourg SDG Sudan Sudanese Pound MO Macao SEK Sweden Swedish Krona MK North Macedonia SGD Singapore Singapore Dollar MG Madagascar SHP Saint Helena, Ascension And Tristan Da Cunha Saint Helena Pound MW Malawi SLL Sierra Leone Leone MY Malaysia SOS Somalia Somali Shilling MV Maldives SRD Suriname Surinam Dollar ML Mali SSP South Sudan South Sudanese Pound MT Malta STD Sao Tome And Principe Historic use Dobra MH Marshall Islands STN Sao Tome And Principe Dobra MQ Martinique SVC El Salvador El Salvador Colon MR Mauritania SYP Syrian Arab Republic Syrian Pound MU Mauritius SZL Eswatini Lilangeni YT Mayotte THB Thailand Baht MX Mexico TJS Tajikistan Somoni FM Micronesia, Federated States Of TMT Turkmenistan Turkmenistan New Manat MD Moldova, Republic Of TND Tunisia Tunisian Dinar MC Monaco TOP Tonga Pa’anga Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung MN Mongolia TRY Turkey Turkish Lira ME Montenegro TTD Trini Trinidad and Tobago Dollar MS Montserrat TWD Taiwan, Province Of China New Taiwan Dollar MA Morocco TZS Tanzania, United Republic Of Tanzanian Shilling MZ Mozambique UAH Ukraine Hryvnia MM Myanmar UGX Uganda Uganda Shilling NA Namibia USD American Samoa; Bonaire; Sint Eustatius And Saba; British Indian Ocean Territory; US Dollar Ecuador; El Salvador; Guam; Haiti; Marshall Islands; Micronesia, Federated States Of; Northern Mariana Islands; Palau; Panama; Puerto Rico; Timor-Leste; Turks And Caicos Islands; United States; United States Minor Outlying Islands; Virgin Islands (British); Virgin Islands (US) NR Nauru USN United States US Dollar (Next day) NP Nepal USS United States Historic use US Dollar (Same day) NL Netherlands UYI Uruguay Uruguay Peso en Unidades Indexadas (UI) NC New Caledonia UYU Uruguay Peso Uruguayo NZ New Zealand UYW Uruguay Unidad Previsional NI Nicaragua UZS Uzbekistan Uzbekistan Sum NE Niger VEF Venezuela, Bolivarian Republic Of Historic use Bolivar NG Nigeria VES Venezuela, Bolivarian Republic Of Bolívar Soberano NU Niue VND Viet Nam Dong NF Norfolk Island VUV Vanuatu Vatu MP Northern Mariana Islands WST Samoa Tala NO Norway XAF Beac Cameroon; Central African Republic; Chad; Congo; Equatorial Guinea; Gabon CFA Franc
OM Oman XAG Zz11_Silver Silver PK Pakistan XAU Zz08_Gold Gold PW Palau XBA Zz01_Bond Markets Unit European_Eurco Bond Markets Unit European Composite Unit (EURCO) PS Palestine, State Of XBB Zz02_Bond Markets Unit European_Emu-6 Bond Markets Unit European Monetary Unit (E.M.U.-6) PA Panama XBC Zz03_Bond Markets Unit European_Eua-9 Bond Markets Unit European Unit of Account 9 (E.U.A.-9) PG Papua New Guinea XBD Zz04_Bond Markets Unit European_Eua-17 Bond Markets Unit European Unit of Account 17 (E.U.A.-17) PY Paraguay XCD Anguilla; Antigua And Barbuda; Dominica; Grenada; Montserrat; Saint Kitts And East Caribbean Dollar Nevis; Saint Lucia; Saint Vincent And The Grenadines PE Peru XDR International Monetary Fund (Imf) SDR (Special Drawing Right) PH Philippines XFU Zz05_Uic-Franc UIC-Franc PN Pitcairn Bceao Benin; Burkina Faso; Cote D'Ivoire; Guinea-Bissau; Mali; Niger; Senegal; CFA Franc XOF Togo PL Poland XPD Zz09_Palladium Palladium PT Portugal XPF French Polynesia; New Caledonia; Wallis And Futuna CFP Franc PR Puerto Rico XPT Zz10_Platinum Platinum QA Qatar XSU Sistema Unitario De Compensacion Regional De Pagos "Sucre" Sucre RE Reunion XUA Member Countries Of The African Development Bank Group ADB Unit of Account RO Romania XXX Zz07_No_Currency The codes assigned for transactions where no currency is involved RU Russian Federation YER Yemen Yemeni Rial RW Rwanda ZAR Lesotho; Namibia; South Africa Rand BL Saint Barthelemy ZMW Zambia Zambian Kwacha SH Saint Helena, Ascension And Tristan Da Cunha ZWL Zimbabwe Zimbabwe Dollar KN Saint Kitts And Nevis LC Saint Lucia Werteliste zum iso:LanguageCode_Type MF Saint Martin (French Part) AA Afar PM Saint Pierre And Miquelon AB Abkhazian VC Saint Vincent And The Grenadines AF Afrikaans Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung WS Samoa AK Akan SM San Marino SQ Albanian ST Sao Tome And Principe AM Amharic SA Saudi Arabia AR Arabic SN Senegal AN Aragonese RS Serbia HY Armenian SC Seychelles AS Assamese SL Sierra Leone AV Avaric SG Singapore AE Avestan SX Sint Maarten (Dutch Part) AY Aymara SK Slovakia AZ Azerbaijani SI Slovenia BA Bashkir SB Solomon Islands BM Bambara SO Somalia EU Basque ZA South Africa BE Belarusian GS South Georgia And The South Sandwich Islands BN Bengali SS South Sudan BH Bihari languages ES Spain BI Bislama LK Sri Lanka BS Bosnian SD Sudan BR Breton SR Suriname BG Bulgarian SJ Svalbard And Jan Mayen MY Burmese SZ Eswatini CA Catalan; Valencian SE Sweden CH Chamorro CH Switzerland CE Chechen SY Syrian Arab Republic ZH Chinese CU Church Slavic; Old Slavonic; Church Slavonic; Old Bulgarian; TW Taiwan, Province Of China Old Church Slavonic TJ Tajikistan CV Chuvash TZ Tanzania, United Republic Of KW Cornish TH Thailand CO Corsican TL Timor-Leste CR Cree TG Togo CS Czech TK Tokelau DA Danish TO Tonga DV Divehi; Dhivehi; Maldivian TT Trinidad And Tobago NL Dutch; Flemish TN Tunisia DZ Dzongkha TR Turkey EN English TM Turkmenistan EO Esperanto TC Turks And Caicos Islands ET Estonian TV Tuvalu EE Ewe UG Uganda FO Faroese UA Ukraine FJ Fijian AE United Arab Emirates FI Finnish GB United Kingdom Of Great Britain And Northern Ireland FR French US United States FY Western Frisian UM United States Minor Outlying Islands FF Fulah UY Uruguay KA Georgian UZ Uzbekistan DE German VU Vanuatu GD Gaelic; Scottish Gaelic VE Venezuela, Bolivarian Republic Of GA Irish VN Viet Nam GL Galician Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung VG Virgin Islands, British GV Manx VI Virgin Islands, U.S. EL Greek WF Wallis And Futuna GN Guarani EH Western Sahara GU Gujarati YE Yemen HT Haitian; Haitian Creole ZM Zambia HA Hausa ZW Zimbabwe HE Hebrew XK Kosovo HZ Herero HI Hindi Werteliste zum iso:MSCountryCode_Type [EU Specific] HO Hiri Motu AT Austria HR Croatian BE Belgium HU Hungarian BG Bulgaria IG Igbo CY Cyprus IS Icelandic CZ Czechia IO Ido DK Denmark II Sichuan Yi; Nuosu EE Estonia IU Inuktitut FI Finland IE Interlingue; Occidental FR France IA Interlingua (International Auxiliary Language Association) DE Germany ID Indonesian GR Greece IK Inupiaq HU Hungaria IT Italian HR Croatia JV Javanese IE Ireland JA Japanese IT Italy KL Kalaallisut; Greenlandic LV Latvia KN Kannada LT Lithuania KS Kashmiri LU Luxembourg KR Kanuri MT Malta KK Kazakh NL Netherlands KM Central Khmer PL Poland KI Kikuyu; Gikuyu PT Portugal RW Kinyarwanda RO Romania KY Kirghiz; Kyrgyz SK Slovakia KV Komi SI Slovenia KG Kongo ES Spain KO Korean SE Sweden KJ Kuanyama; Kwanyama KU Kurdish LO Lao LA Latin LV Latvian LI Limburgan; Limburger; Limburgish LN Lingala LT Lithuanian LB Luxembourgish; Letzeburgesch LU Luba-Katanga LG Ganda MK Macedonian MH Marshallese ML Malayalam MI Maori MR Marathi Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung MS Malay MG Malagasy MT Maltese MN Mongolian NA Nauru NV Navajo; Navaho NR Ndebele, South; South Ndebele ND Ndebele, North; North Ndebele NG Ndonga NE Nepali NN Norwegian Nynorsk; Nynorsk, Norwegian NB Bokmål, Norwegian; Norwegian Bokmål NO Norwegian NY Chichewa; Chewa; Nyanja OC Occitan; Provençal OJ Ojibwa OR Oriya OM Oromo OS Ossetian; Ossetic PA Panjabi; Punjabi FA Persian PI Pali PL Polish PT Portuguese PS Pushto; Pashto QU Quechua RM Romansh RO Romanian; Moldavian; Moldovan RN Rundi RU Russian SG Sango SA Sanskrit SI Sinhala; Sinhalese SK Slovak SL Slovenian SE Northern Sami SM Samoan SN Shona SD Sindhi SO Somali ST Sotho, Southern ES Spanish; Castilian SC Sardinian SR Serbian SS Swati SU Sundanese SW Swahili SV Swedish TY Tahitian TA Tamil TT Tatar TE Telugu Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Länderkürzel des Länderkürzels Wert Landeswährung verwendet Währungs-/Sprachbezeichnung TG Tajik TL Tagalog TH Thai BO Tibetan TI Tigrinya TO Tonga (Tonga Islands) TN Tswana TS Tsonga TK Turkmen TR Turkish TW Twi UG Uighur; Uyghur UK Ukrainian UR Urdu UZ Uzbek VE Venda VI Vietnamese VO Volapük CY Welsh WA Walloon WO Wolof XH Xhosa YI Yiddish YO Yoruba ZA Zhuang; Chuang ZU Zulu
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.