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Bundesministerium der Justiz · vom 2005-07-11Kürzel nicht amtlich

Bekanntmachung der im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Hereinschaffung und der Herausgabe von Gegenständen zu beachtenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen


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Bekanntmachung der im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Hereinschaffung und der Herausgabe von Gegenständen zu beachtenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen

Bundesanzeiger Ausgabe 139, Datum: 20050727 Bekanntmachungder im internationalen Rechtshilfeverkehrin strafrechtlichen Angelegenheitenbei der Hereinschaffung und der Herausgabevon Gegenständen zu beachtenden zoll- undaußenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen Vom 11. Juli 2005 Nachstehende Zusammenstellung der im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Hereinschaffung und Herausgabe von Gegenständen zu beachtenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen wird hiermit bekannt gemacht (Anlage). Die Bekanntmachung des Bundesministers der Justiz vom 25. Februar 1987 (BAnz. S. 2341) ist damit gegenstandslos. Berlin, den 11. Juli 2005 9350/2 - 1 - 1 -71 665/2004 Bundesministerium der Justiz Im Auftrag Anlage: Die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Hereinschaffung und Herausgabe von Gegenständen im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten


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