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Bekanntmachung der sachverständigen Stellen und Personen im Sinne des § 51 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
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Bekanntmachung der sachverständigen Stellen und Personen im Sinne des § 51 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Vom 24. Oktober 2013 Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemäß § 51 Absatz 1 BNatSchG anerkannten sachverständigen Stellen und Personen sind mit sofortiger Wirkung unter folgender Internetseite einsehbar: www.bfn.de/0305_sachverstaendige.html Alle vorangegangenen Listen von sachverständigen Stellen und Personen im Sinne des § 51 Absatz 1 BNatSchG werden gegenstandslos. Bonn, den 24. Oktober 2013 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Im Auftrag Adams