Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

SSPSABVwV-BUNR

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit · vom 2013-10-24Kürzel nicht amtlich

Bekanntmachung der sachverständigen Stellen und Personen im Sinne des § 51 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)


Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Bekanntmachung der sachverständigen Stellen und Personen im Sinne des § 51 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

Bekanntmachung der sachverständigen Stellen und Personen im Sinne des § 51 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Vom 24. Oktober 2013 Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemäß § 51 Absatz 1 BNatSchG anerkannten sachverständigen Stellen und Personen sind mit sofortiger Wirkung unter folgender Internetseite einsehbar: www.bfn.de/0305_sachverstaendige.html Alle vorangegangenen Listen von sachverständigen Stellen und Personen im Sinne des § 51 Absatz 1 BNatSchG werden gegenstandslos. Bonn, den 24. Oktober 2013 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Im Auftrag Adams


SSPSABVwV-BUNRKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen