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Bekanntmachung des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
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Bekanntmachung des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Bek. d. BMAS v. 22.1.2025 – Gb5-90106/3 – Fundstelle: GMBl. 2025 Nr. 6, S. 98 Gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) gebe ich hiermit den Baukostenindex bekannt, der vom Jahr 2026 an zu berücksichtigen ist. Baukostenindex (2021 = 100) (einschließlich Umsatzsteuer). Die Baupreisindizes sind auf der Basis von 2021 umgestellt worden. Deshalb werden gleichzeitig die Indexziffern von 1958 bis zur Gegenwart einschließlich Umsatzsteuer neu bekanntgegeben. Baukostenindex (2021 = 100) Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Genesis-Online; Preisindizes für die Bauwirtschaft (Code: 61261-0001; Filter: einschließlich Umsatzsteuer, Wohngebäude, Bauleistungen am Bauwerk), Stand: 10.1.2025/14:14:25, Datenlizenz by-2-0
für die Ermittlung der Veränderung des im § 85 Absatz 2 SGB IV genannten Betrages und
bei der Berechnung der Aktivierungsgrenze nach § 34 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.4.2023 (BAnz AT 28.4.2023 B3) für Kosten von nachträglich errichteten Gebäuden, Ausbauten, Erweiterungsbauten, sonstigen Veränderungen eines Gebäudes und von Bodenverbesserungen