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Bekanntmachung des Inkrafttretens von Regelungen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
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Bekanntmachung des Inkrafttretens von Regelungen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 3. August 2016 Fundstelle: BAnz AT 29.08.2016 B1 Die in den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 (BAnz AT 25.03.2015 B1) in Abschnitt II, Absatz 3, 3. Anstrich, Satz 2 ff. enthaltene Ausnahmeregelung tritt am Tag nach der Bekanntgabe dieser Mitteilung im Bundesanzeiger in Kraft. Berlin, den 3. August 2016 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Im Auftrag Dr. Heidrich