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Bekanntmachung einer Stellungnahme der Strahlenschutzkommission; - Strahlenhygienische Aspekte bei Röntgenuntersuchungen zur Bestimmung der Körperzusammensetzung (insbesondere Knochendichtemessungen) mittels Dual X-ray Absorptiometry (DXA) - vom 19. Februar 2015
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Bekanntmachung einer Stellungnahme der Strahlenschutzkommission – Strahlenhygienische Aspekte bei Röntgenuntersuchungen zur Bestimmung der Körperzusammensetzung (insbesondere Knochendichtemessungen) mittels Dual X-ray Absorptiometry (DXA) – vom 19. Februar 2015 Vom 21. Oktober 2015 Fundstelle: BAnz AT 26.11.2015 B4 Nachfolgend wird die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK), verabschiedet in der 274. Sitzung der Kommission am 19./20. Februar 2015, bekannt gegeben (Anlage). Bonn, den 21. Oktober 2015 RS II 2 - 17027/2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Im Auftrag Dr. Böttger Anlage Strahlenhygienische Aspekte bei Röntgenuntersuchungen zur Bestimmung der Körperzusammensetzung (insbesondere Knochendichtemessungen) mittels Dual X-ray Absorptiometry (DXA) Stellungnahme der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis Die „Dual X-ray Absorptiometry“ (DXA) ist ein Röntgenverfahren, mit dem anhand der Strahlenabsorption die Zusammensetzung des Gewebes untersucht wird und das vornehmlich für die Bestimmung der Knochendichte bei metabolischen Knochenerkrankungen wie beispielsweise Osteoporose oder primärem Hyperparathyreoidismus eingesetzt wird. Neben diesen medizinischen Indikationen wird sie aber zunehmend auch für „Lifestyle-Diagnostik“ angewandt, beispielsweise zum Nachweis des Rückgangs des abdominalen Körperfetts im Rahmen einer Gewichtsreduktion oder zur Beobachtung des Muskelaufbaus beim Sport und Bodybuilding. Hierfür wird sowohl von Herstellern als auch von radiologischen Praxen geworben, z. B. als „Motivationshilfe“. Teilweise werden die Untersuchungen als „IGEL-Leistungen“ angeboten. Diese sind „individuelle Gesundheitsleistungen“, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und deshalb vom Patienten bzw. Kunden persönlich zu tragen sind und naturgemäß keiner Budgetierung unterliegen. Da es durch DXA-Anwendungen zu Strahlenexpositionen durch ungerechtfertigte Röntgenuntersuchungen kommen kann, hat das BMUB in seinem Beratungsauftrag vom 31. Juli 2012 die SSK darum gebeten, deren Nutzen unter Strahlenschutzaspekten kritisch zu prüfen, und insbesondere dazu Stellung zu nehmen, ob überhaupt bzw. für welche dieser Fragestellungen und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen eine rechtfertigende Indikation für die Anwendung der DXA bestehen kann. Bei der Dualen Röntgenabsorptiometrie (Dual X-ray Absorptiometry – DXA) wird die Transmission von Röntgenstrahlung mit zwei unterschiedlichen spektralen Energieverteilungen durch den menschlichen Körper gemessen. Vereinfachend wird dabei angenommen, dass der Körper aus den beiden Kompartimenten Knochen- und Weichteilgewebe besteht. Die beiden Röntgenspektren werden mittels K-Kanten-Filterung oder einem Wechsel der an der Röntgenröhre angelegten Spannung erzeugt. Gemessen wird bei der DXA unter Heranziehung gemittelter Massenschwächungskoeffizienten von Knochen- und Weichteilgewebe die auf eine Fläche projizierte Knochenmineraldichte (Knochenflächendichte, bone mineral density, BMD) oder der Knochenmineralgehalt (bone mineral content, BMC). Zum klinischen Standard gehören DXA-Untersuchungen der Lendenwirbelsäule und des Femurs in pa-Projektion. Grundsätzlich ist das Resultat einer DXA-Messung ein Zahlenwert, aber zusätzlich können diese Geräte Bilder erzeugen, wenn auch mit geringerer Qualität als übliche diagnostische Röntgengeräte. Die vertebrale Frakturanalyse (VFA) ist eine technische Erweiterung der DXA. Sie generiert Röntgenbilder, mit deren Hilfe beispielsweise Knochendeformationen bewertet werden. Sie liefert in Ergänzung zur DXA röntgendiagnostische Zusatzinformationen, ohne dass jedoch hierfür eine eigenständige Indikation besteht. Eine der konventionellen Radiographie vergleichbare diagnostische Qualität wird nicht erzielt, jedoch ermöglicht sie ein Screening auf zwischenzeitlich erfolgte Frakturen. Eine quantitative Auswertung der Wirbelkörperhöhen durch Vermessung kann zusätzlich erfolgen und wird als Morphometrische Röntgenabsorptiometrie (MXA) bezeichnet. Die quantitative Computertomographie (QCT) ist ein Schnittbildverfahren, bei dem lokale Informationen über die dreidimensionale Struktur des kortikalen und spongiösen Knochens und damit über dessen Dichte und geometrische Verteilung sowie über mechanische Parameter, wie die Knochenbiegefestigkeit gewonnen werden können. Charakteristisch für die QCT ist – im Gegensatz zur herkömmlichen CT – die Kalibrierung der CT-Hounsfieldeinheiten nach gewebeäquivalenten Dichtewerten mittels eines Phantoms. Zum klinischen Standard gehören QCT-Untersuchungen eines einzelnen Lendenwirbelkörpers. Die periphere QCT (pQCT) ist ein Spezialfall der QCT, bei der CT-Untersuchungen an Extremitäten (überwiegend an Radius und Tibia) durchgeführt werden. Die hochauflösende QCT oder HR-QCT ist in der Lage, zusätzlich zur Knochendichte auch Aspekte der Mikroarchitektur des Knochens zu erfassen. Die dem Patienten applizierte Dosis bei Röntgenuntersuchungen zur Ermittlung der Körperzusammensetzung ist klein im Vergleich zu anderen Röntgenuntersuchungen. Sie hängt jedoch stark von der gewählten Untersuchungsmodalität (pQCT, DXA, VFA, QCT, HR-QCT) ab. Auch ist die Spanne der applizierten Dosis innerhalb einer Untersuchungsmodalität groß (siehe Tabelle 1). Dabei hängt die Dosis im Allgemeinen von der bestrahlten Körperregion, der Projektionsrichtung, dem Gerätetyp, den Akquisitionsparametern sowie dem Einsatz dosissparender Techniken und der Bildbearbeitungssoftware ab. Tabelle 1: Größenordnung und Wertebereich effektiver Patientendosen in Abhängigkeit von der Untersuchungsmodalität Falls Geräteparameter und Feldgröße nicht an die Statur (Größe und Dicke) des Patienten angepasst werden, kann dies bei pädiatrischen Untersuchungen zu um einen Faktor 3 höheren Dosen führen (Damilakis et al. 2013, Thomas et al. 2005, van Rijn et al. 2003). Die applizierte Dosis bei HR-QCT-Untersuchungen liegt bei den QCT- und pQCT-Untersuchungen im oberen Wertebereich. Organdosen können je nach Untersuchung die effektive Dosis um ein Vielfaches übersteigen. Bei DXA-Untersuchungen hängt die Strahlenexposition des medizinischen Personals vom Gerätetyp, der Entfernung vom Gerät bei der Aufnahme, den Akquisitionsparametern und den Strahlenschutzvorkehrungen ab. Ganz wesentlich geht die Dauer des Aufenthaltes des medizinischen Personals während des Betriebes im Untersuchungsraum in die individuelle Strahlenexposition ein. Da das Nutzstrahlfeld insbesondere am Patienten gestreut wird, stellt dieser die Hauptstrahlungsquelle für das Personal dar. Bei einem Meter Abstand vom Patienten wurden Umgebungs-Äquivalentdosiswerte zwischen 0,012 μSv/h und 5 μSv/h gemessen (Patel et al. 1996, Sheahan et al. 2005, Larkin et al. 2008, Guglielmi et al. 2014). Die Anwendung der Osteodensitometrie ist in der klinischen Praxis sowohl zur Diagnostik als auch zur Verlaufskontrolle bei Osteoporose indiziert. Die Indikationsstellung orientiert sich dabei insbesondere an den Leitlinien Osteoporose des Dachverbandes der Osteologie (DVO). Neben der Erkrankung Osteoporose ist die Knochendichtemessung bei anderen Knochenstoffwechselerkrankungen (primärer Hyperparathyreoidismus, M. Paget, Osteomalazie) zur Beurteilung des gesamten Krankheitsbildes und Festlegung der Therapie indiziert. Im Folgenden sind die wichtigsten Indikationen für die Knochendichtemessung zur Diagnosestellung zusammengefasst. Empfohlen wird u. a. laut DVO-Leitlinien für die Osteoporosediagnostik die Messung der Knochendichte mittels DXA an der Lendenwirbelsäule (Mittelwert von Lendenwirbelkörper eins bis vier von mindestens zwei beurteilbaren Wirbelkörpern) und am Gesamtfemur (Einzelmessung oder Mittelwert aus Femur links und rechts) (siehe DVO-Leitlinien zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose, DVO 2009, 2014). Ein Einsatz bei asymptomatischen Personen setzt voraus, dass anhand anerkannter Modelle zu Risikoabschätzungen die Wahrscheinlichkeit einer Fraktur in den nächsten zehn Jahren höher als 20 % ist. Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist die DXA zugelassen „... zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde, beispielsweise bei klinisch manifester Wirbelkörper- oder Hüftfraktur ohne adäquates Trauma, eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht“ (BMG 2013, vgl. auch SSK 2012). Einer der stärksten und nicht modifizierbaren Risikofaktoren ist das Lebensalter. An modifizierbaren Risikofaktoren spielen Lebensgewohnheiten (Ernährung, Bewegung, Genussmittel) eine Rolle. Begleiterkrankungen und -medikation können den Knochenstoffwechsel beeinflussen und das Bruchrisiko erhöhen. Die folgende Auflistung fasst die wichtigsten klinisch-anamnestischen Angaben zusammen, die das Frakturrisiko beeinflussen. In welcher Form diese Risikofaktoren die Indikation zur DXA einschließen, ist den Leitlinien des Dachverband Osteologie (DVO) zu entnehmen (siehe DVO 2009, 2014). Anamnestische Angaben mit erhöhtem Frakturrisiko Medikamente mit erhöhtem Fraktur-/Osteoporoserisiko Erkrankungen, die mit einem erhöhten Fraktur- oder Osteoporoserisiko einhergehen (sekundäre Osteoporosen) Das Ergebnis der Knochendichtemessung ist neben klinischen Risikofaktoren (z. B. Lebensalter, Begleiterkrankungen, Begleitmedikation, Sturzrisiko) mitbestimmend für die Einschätzung des Frakturrisikos insgesamt und für die Indikation zu einer knochenspezifischen Therapie. Laut Leitlinien wird für die Diagnostik der Osteoporose die DXA-Methode empfohlen, jedoch nicht die QCT. Für Letztere besteht keine ausreichende Evidenz, und ihre Strahlendosis ist höher als die der DXA (Blake et al. 2013). Die periphere QCT (pQCT) wird derzeit noch im Rahmen von Studien evaluiert, sodass naturgemäß auch hier keine Evidenz vorliegt (Braun et al. 1998, Burrows et al. 2010, Engelke et al. 2008). Sofern ein klinischer Verdacht auf eine Wirbelkörperfraktur vorliegt, ist die im Rahmen einer DXA-Messung anfallende VFA ein sinnvolles Instrument, weil sie gezielt Wirbelkörperdeformitäten dort nachweisen kann, wo sie am häufigsten sind, und bei vergleichsweise geringer Strahlendosis die Indikationsstellung zu weiterer bildgebender Diagnostik erleichtern kann (Gowin et al. 1997). Voraussetzung ist eine entsprechende Zweckbestimmung nach Medizinprodukterecht (MPG). Verlaufskontrollen bei Osteoporose: Verlaufskontrollen bezüglich des Osteoporoserisikos sollten patientenspezifisch in Abhängigkeit vom individuellen Risikoprofil festgelegt werden. Bei Patienten ohne medikamentöse Therapie ist ein Zeitabstand von ein bis zwei Jahren in der Regel ausreichend zur Beurteilung des Frakturrisikos und der gegebenenfalls damit verbundenen Änderung der Therapieentscheidung. Bei einem Ausgangs-T-Score > -1 SD sind in der Regel Messintervalle von > 5 Jahren ausreichend (DVO 2014). Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung kann die Osteodensitometrie „... zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung ... frühestens nach 5 Jahren wiederholt werden, es sei denn, dass aufgrund besonderer therapierelevanter anamnestischer und klinischer Befunde eine frühere Osteodensitometrie geboten ist.“ (BMG 2013, vgl. auch SSK 2012). Der Variationskoeffizient für die LWS-Messung und für den Femur (gesamt) liegt bei ca. 1 bis 1,5 %. Um relevante Aussagen zu Änderungen im Verlauf zu erhalten, muss diese mindestens größer als der „least significant change“ (LSC) sein, der als das 2,8-fache des Variationskoeffizienten definiert ist (Bonnick et al. 2001, Glüer 1999). Somit liegt eine klinisch relevante Veränderung der Knochendichte im Verlauf bei mindestens 3 bis 4,5 %. Um diese Veränderung beobachten zu können, ist in der Regel ein ausreichend langes Beobachtungsintervall von ca. zwei Jahren notwendig. Nur in besonderen Risikosituationen mit zu erwartenden raschen Veränderungen der Knochenmasse sind kürzere Intervalle der Verlaufsmessungen sinnvoll (z. B. Hochdosisglukokortikoidtherapie). Weiterhin sollte bei Verlaufsmessungen möglichst dasselbe DXA-Messgerät verwendet werden. Bei Patienten unter einer medikamentösen Therapie ist der Nutzen einer routinemäßigen Knochendichtekontrolle nicht belegt (DVO 2014). Die Veränderung der Knochendichte unter Therapie ist nur in erster Näherung geeignet, das Ansprechen auf eine medikamentöse Therapie einzuschätzen: Eine fehlende Zunahme der Knochendichte unter antiresorptiver Therapie ist kein Hinweis für eine verminderte fraktursenkende Wirkung; signifikante Knochendichteverluste (> 4 % pro Jahr) sollten jedoch nicht auftreten, insbesondere nicht im mehrjährigen Verlauf. Im klinischen Alltag ist die Änderung der Knochendichte neben anderen Parametern gleichwohl ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung des Krankheitsverlaufes unter medikamentöser Therapie, wobei in der Regel ein Zeitabstand von zwei Jahren ausreichend ist. Ganz entscheidend ist immer auch der klinische Verlauf. Ergeben sich Hinweise für eine Progression der Erkrankung durch neue Frakturen, ist eine frühere Reevaluation des gesamten Krankheitsbildes einschließlich einer Knochendichtemessung zu empfehlen. Zeigen sich unter knochenspezifischer Therapie eine Abnahme der Knochendichte bzw. mehrere neue Frakturen, sollte in Abhängigkeit vom Gesamtfrakturrisiko gegebenenfalls eine Änderung der Therapie erfolgen. Auch hier kann eine im Rahmen der DXA durchgeführte VFA sinnvoll sein, um zur Indikationsstellung für weitere bildgebende Diagnostik beizutragen. Verlaufskontrollen bei anderen Knochenstoffwechselerkrankungen oder Erkrankungen mit sekundärem Osteoporoserisiko: Bei Patienten mit primärem Hyperparathyreoidismus ist in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung und von der gewählten Therapie (konservativ versus chirurgische Therapie) das Intervall für Verlaufskontrollen früher als nach zwei Jahren festzulegen, da sich hieraus therapeutische Konsequenzen (Empfehlung zur operativen Therapie oder zusätzlichen medikamentösen Therapie) ergeben können (Leidig-Bruckner et al. 2012). Im Unterschied zur DXA in der Osteologie werden für die Abschätzung des Fett- oder Muskelanteils mehrere Körperregionen (z. B. Arme, Beine, Rumpf, Kopf) untersucht, und es wird getrennt ein sogenannter Fettanteil errechnet, dessen Messung darauf beruht, dass das Mineralgewebe, das Fettgewebe und das Muskelgewebe unterschiedliche Röntgenabsorptionen der beiden verschiedenen energetischen Röntgenstrahlen aufweisen. Diese Messungen können global oder getrennt nach Regionen erfolgen. Als Referenz dienen entsprechende Phantommessungen. Aktuell gibt es gerätetechnische Begrenzungen mit einer Gewichtsgrenze bei 140 kg Körpergewicht. Messungen der Körperzusammensetzung wurden als Surrogat-Parameter für klinische Endpunkte z. B. bei Wachstumshormonstudien oder bei der Beurteilung der Körperzusammensetzung von pädiatrischen oder HIV-Patienten im Rahmen klinischer Studien (Scherzer et al. 2008, Bauer et al. 2012) verwendet. Inwieweit solche Messungen zu klinischen Entscheidungen in diesem Zusammenhang beitragen, ist jedoch derzeit unklar. Dies gilt in gleicher Weise für DXA-Messungen begleitend zu bariatrischen Operationen gegen Adipositats permagna, sofern sie sich nicht auf osteologische Fragestellungen beziehen. Sehr adipöse Personen haben bekanntermaßen infolge ihrer reduzierten Nährstoffaufnahme nach bariatrischen Operationen ein mögliches Risiko für eine Osteoporose. Die Korrelation einer DXA-Fettmessung mit CT- und MRT-Messungen bezüglich der Fettverteilung und -erfassung im Körper wird als mäßig bis zufriedenstellend beschrieben (Salamone et al. 2000, Taylor et al. 2012, Micklesfield et al. 2012). Aufgrund ihrer methodischen Vorteile scheint die MRT objektivere Ergebnisse der Änderungen der Körperzusammensetzung zu liefern (Pourhassan et al. 2013). Insgesamt ist der aktuelle Stand wie folgt: Unter klinischen Aspekten ergeben sich aus den Ergebnissen einer DXA-Messung der Körperzusammensetzung keine therapeutischen Maßnahmen oder Empfehlungen bezüglich des Lebensstils, die über jene hinausgehen, die bereits aufgrund klinischer und anamnestischer Befunde indiziert sind. Einem Einsatz dieses Verfahrens im Rahmen entsprechender klinischer Studien steht dies aber nicht entgegen. Die DXA wurde in sportmedizinischen Studien zum Einfluss bestimmter Sportarten auf die quantitativen Fett- und Muskelgewebsveränderungen in verschiedenen Körperregionen eingesetzt (Avlonitou et al. 1997). Bei der Interpretation sind jedoch zwei Aspekte zu bedenken. Zum einen gibt es methodische Grenzen, die zu Fehlerquellen bei der Bestimmung der Muskelmasse führen. Beispielsweise kann unterschiedliche Hydration einen Einfluss auf die Messergebnisse haben (Pourhassan et al. 2013). Auch können andere Verfahren zu spezifischen Aspekten genauere Ergebnisse erzielen. Zum anderen ist Muskelmasse nicht mit Muskelfunktion gleichzusetzen. In diesem Zusammenhang wird mittlerweile begrifflich auch zwischen Sarkopenie (Mangel an Muskelmasse) und Dynapenie (Mangel an Muskelkraft, -leistung oder -funktion) unterschieden (Mitchell et al. 2012, Clark und Manini 2012), ein Unterschied, der gerade im Zusammenhang mit sportlicher Leitungsfähigkeit von großer Bedeutung ist. Die aufgeführten Fragestellungen finden im Rahmen der Forschung aktuell Beachtung, auch der Einsatz der DXA. Außerhalb der Forschung stellt die Einschätzung der sportlichen Leistungsfähigkeit von Patienten keine medizinische Indikation zur DXA dar. Die SSK stellt fest, dass die DXA somit nicht zur Beurteilung des Erfolgs von sportlichem Training eingesetzt werden sollte. Es besteht internationaler Konsens darüber, dass bei Kindern mit primären Knochenerkrankungen (z. B. Osteogenesis imperfecta) oder bei erhöhtem Risiko für eine sekundäre Knochenerkrankung (Immobilität, Cerebralparesen, chronisch entzündliche Erkrankungen etc.) eine Knochenflächendichte-Messung indiziert sein kann, wenn durch Interventionen ein erhöhtes Risiko des Patienten klinisch relevant beeinflusst werden kann. Voraussetzungen für eine Knochendichte-Messung mit DXA ist die sichere und korrekte Positionierung des Kindes (Einschränkungen z. B. bei Kontrakturen, unzureichender Compliance für ruhiges Liegen u. a.). Im Vordergrund der Diagnostik steht die Knochenmasse (bone mineral content, BMC) und die Knochenflächendichte (areal bone mineral density, aBMD) der Wirbelsäule und des Ganzkörpers unter Ausschluss des Kopfes (Total body less head, TBLH). Therapeutische Interventionen werden nicht aufgrund einer isolierten DXA-Messung durchgeführt. Voraussetzung zur Beurteilung der Knochendichte-Messung ist die Verwendung entsprechender pädiatrischer Referenzwerte. Liegt neben einem erhöhten Frakturrisiko eine Wachstumsstörung vor, so müssen standardisierte Korrekturen für die Körpergröße bei DXA vorgenommen werden. Die Verwendung des T-Scores ist im Kindes- und Jugendalter obsolet. Knochendichte-Messungen zur Verlaufsbeurteilung bei rachitischen Krankheitsbildern (Vitamin-D-Mangel, Calcium-Mangel, Phosphat-Verlust) sind nicht indiziert. Die Knochendichte-Messungen bei Kindern und Jugendlichen sollten ausschließlich aus osteologischer Indikation in Zusammenarbeit mit pädiatrischen Endokrinologen und Diabetologen mit ausgewiesener Expertise im Bereich des Knochenstoffwechsels durchgeführt werden (Bianchi et al. 2013, Lewiecki et al. 2008). Der Betrieb von Geräten zur Messung der Körperzusammensetzung mittels ionisierender Strahlung ist anzeigepflichtig und setzt eine entsprechende Fachkunde voraus (siehe Tabelle 4.2.1 „Anforderungen zum Sachkundeerwerb für Ärzte“ in der zuletzt 2012 korrigierten Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (BMU 2006)). Im Übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze des Strahlenschutzes bei Patienten in gleichem Maße wie für alle anderen diagnostischen Untersuchungen mit ionisierender Strahlung (besonders Untersuchungen an Schwangeren und strahlensensiblen Organen). Insbesondere wird auf die folgenden allgemeinen Strahlenschutzmaßnahmen bei Röntgenuntersuchungen zur Körperzusammensetzung hingewiesen: Für das Personal sind insbesondere folgende Strahlenschutzmaßnahmen anzuwenden: Folgende Anforderungen richten sich an die Gerätehersteller: Die SSK stellt fest, dass Insbesondere stellt die SSK fest, dass
Einleitung
Methodische Aspekte
Verfahren
Dual X-ray Absorptiometry (DXA)
Vertebrale Frakturanalyse (VFA)
Quantitative Computertomographie (QCT)
Strahlenexposition
Anwendungsgebiete und Indikationsstellungen
Osteodensitometrie in der Osteologie
Indikation für Knochendichtemessung zur Diagnosestellung
Alter
Frauen ≥ 70 Jahre
Männer ≥ 80 Jahre
Vorausgegangene Frakturen
Wirbelkörperfrakturen ohne Trauma
Nicht vertebrale Frakturen nach dem 50. Lebensjahr
Familiäre Belastung
Proximale Femurfraktur bei einem Elternteil
Multiple Stürze
> 1 Sturz im letzten Jahr
Immobilität
Wohnung nicht mehr selbstständig verlassen
Gehstrecke < 100 m
Untergewicht
BMI < 20
Nennenswerter Alkohol- oder Nikotinkonsum
Glukokortikoide oral ≥ 3 Monate
Aromatasehemmer
Antiandrogentherapie bei Männern
Diabetestherapie mit Glitazonen bei Frauen
Sturzbegünstigende Medikamente
Sedativa
Antidepressiva
Orthostase störende Medikamente
Endokrine Erkrankungen
Primärer Hyperparathyreoidismus
Hyperthyreose, subklinische Hyperthyreose (TSH < 0.3)
Cushing-Syndrom
Diabetes mellitus Typ 1
Diabetes mellitus Typ 2
Hypogonadismus
Hämatologische Erkrankungen
Multiples Myelom, monoklonale Gammopathie unklarer Signifikanz
Mastozytose
Gastrointestinale Erkrankungen
Z. n. B-II-OP oder Gastrektomie
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
Laktoseintoleranz
Primäre biliäre Leberzirrhose
Z. n. bariatrischen Operationen
Andere Erkrankungen
Z. n. Organtransplantation
Epilepsie
Chronische Nierenerkrankungen
Rheumatoide Arthritis
Spondylitis ankylosans
Herzinsuffizienz
COPD
Indikation für Knochendichtemessung im Verlauf
Messungen der Körperzusammensetzung unter medizinischen Gesichtspunkten
Es gibt keine Studien, die einen Einfluss auf relevante Endpunkte bei Adipösen oder Diabetikern durch eine Fettmessung zeigen.
Relevante kardiovaskuläre Endpunkte bei den Gruppen Adipöse und Diabetiker lassen sich durch Lebensstiländerungen nicht beeinflussen.
Die meisten adipösen Patienten wiegen mehr als 140 kg und können auf den DXA-Geräten aus technischen Gründen nicht gemessen werden (Streustrahlen).
Sportmedizin
4 Pädiatrie
Anforderungen an den Strahlenschutz
Schulungen und Einweisungen am Gerät sind durchzuführen.
Dosissparende Untersuchungsmodi sind vorzuziehen, wenn dies für die jeweilige Fragestellung als sinnvoll erachtet wird.
Das Strahlenfeld ist auf die zu untersuchende Körperregion zu beschränken.
Akquisitionsparameter sind an die Körperstatur des Patienten anzupassen.
Bildartefakte sind soweit möglich zu vermeiden. Mögliche Quellen sind Kontrastmittelreste im Gastrointestinaltrakt, metallische Gegenstände am Körper bzw. in der Kleidung, Osteosynthesematerial sowie intrakorporale Gegenstände.
Es sind ausreichende Qualitätssicherungsmaßnahmen zu ergreifen (O’Connor et al. 2008).
Dosismessungen sind regelmäßig durchzuführen (Messungen des Dosisflächenprodukts sind vor anderen Dosismessungen zu priorisieren).
Regelmäßige Schulungen sind am Gerät und in der Praxis durchzuführen.
Der Abstand zum Patienten während der Aufnahme sollte so groß wie möglich sein, jedoch mindestens einen Meter betragen.
Messungen am Schenkelhals sollten vorzugsweise auf der vom Personal abgewandten Seite erfolgen.
Schulungen und Einweisungen am Gerät sind anzubieten.
Ein frei zugänglicher Notschalter zur sofortigen Geräteabschaltung muss vorhanden sein. Technische Maßnahmen zur Verhinderung einer unbeabsichtigten erhöhten Dosisleistung sind notwendig. Die Röntgenquelle darf ausschließlich während der Untersuchung Strahlung freisetzen.
Dem Anwender sind verschiedene Protokolle insbesondere für pädiatrische Untersuchungen zur Verfügung zu stellen.
Geräte sind auf der Basis von international anerkannten Phantomen zu kalibrieren, und es sind entsprechende Qualitätssicherungsanforderungen zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme
trotz der geringen Strahlendosis bei Anwendung der DXA ein Bewusstsein für die Strahlenanwendung geschaffen und die Grundsätze des Strahlenschutzes eingehalten werden müssen,
bei jeder Anwendung der DXA eine rechtfertigende Indikation zu stellen ist, die auch von den ärztlichen Stellen überprüft wird,
die DXA-Anwendung der Qualitätskontrolle/-sicherung unterliegen muss,
es hinsichtlich der technischen Anforderungen an die Qualität von Bildern und Messwerten für VFA und DXA noch keine deutschen Qualitätsstandards gibt und daher der ICRU-Report 81 „Quantitative Aspects of Bone Densitometry“ (ICRU 2009) herangezogen werden soll,
die Anwendung zur Diagnose und Therapieoptimierung bei Osteoporose entsprechend der Leitlinien indiziert ist,
die vertebrale Frakturanalyse (VFA) ein bildgebendes Verfahren ist, das Knochendeformitäten bei vergleichsweise geringer Strahlendosis spezifisch nachweist sowie die Indikation zu weiteren bildgebenden Verfahren erleichtern kann und
für alle DXA-Anwendungen einschließlich der VFA eine spezielle Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlich sind.
die Anwendung der DXA zur der Ermittlung der Knochendichte zur Früherkennung einer postmenopausalen Osteoporose nicht gerechtfertigt ist, wenn nicht zusätzliche Risikofaktoren vorliegen,
die Anwendungen der DXA zur Adipositaskontrolle, bei Diabetes, bei der Prävention der Sarkopenie und in der Sportmedizin nicht für die klinische Kontrolle geeignet sind, sondern nur im Rahmen genehmigter Studien zulässig sind,
die Anwendung der DXA ohne medizinische Indikation, z. B. als Maßnahme allein zur Verbesserung der Compliance der Patienten oder begleitend zu „Lifestyle-Aktivitäten“, unzulässig ist,
die DXA außerhalb der genannten Indikationen nicht für die pädiatrische Routine geeignet ist und nur in Einzelfällen bei speziellen Fragestellungen und im Rahmen der Forschung angewandt werden sollte, und auch dies nur in dafür ausgewiesenen Zentren bzw. Praxen sowie
aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes der Stellenwert der DXA in Anwendungsgebieten außerhalb der Osteoporosediagnostik der Klärung in wissenschaftlichen Studien bedarf, und dass solche Studien der Genehmigungspflicht nach § 28a der Röntgenverordnung (RöV 2003) unterliegen.
Literatur