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Bekanntmachung über die Anerkennung einer Prüfstelle nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung
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Bekanntmachung über die Anerkennung einer Prüfstelle nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung Vom 10. Mai 2011 Vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Clausthal-Zellerfeld wurde folgende Überwachungsstelle und Sachverständigenorganisation als Prüfstelle nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung für die Durchführung von Prüfungen nach § 5 der Rohrfernleitungsverordnung anerkannt: Materialprüfanstalt für Werkstoffe und ProduktionstechnikAn der Universität 230823 Garbsen Berlin, den 10. Mai 2011WA I 3 21161 - 1/6 Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Im AuftragDörr