APRVwV-BUNBR
Bekanntmachung über die Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung
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Bekanntmachung über die Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung Vom 25. Juli 2014 Folgende Überwachungsstelle und Sachverständigenorganisation wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Geschäftszeichen III5-079g20 als Prüfstelle nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) für die Durchführung von Prüfungen nach § 5 RohrFLtgV anerkannt: TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Rüdesheimer Straße 119 64285 Darmstadt Bonn, den 25. Juli 2014 W R I 3 - 21161 - 1/7 Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Im Auftrag Keppner