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Vom 1. April 2015 Fundstelle: BAnz AT 29.04.2015 B4 Folgende Überwachungsstellen und Sachverständigenorganisationen wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart unter dem Geschäftszeichen 54.5 - 5543.12/TÜV Süd und 54.5 - 5543.12/Dekra als Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) für die Durchführung von Prüfungen nach § 5 RohrFLtgV anerkannt: TÜV SÜD Industrie Service GmbHWestendstraße 19980686 München und DEKRA Automobil GmbHHandwerkstraße 1570565 Stuttgart Bonn, den 1. April 2015WR I 3 - 21161 - 1/7 Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Im AuftragKeppner