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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung · vom 2009-05-06Kürzel nicht amtlich

Bekanntmachung über die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2009 nach den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt


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Bekanntmachung über die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2009 nach den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt

Bekanntmachung über die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2009 nach den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt Vom 6. Mai 2009 Bonn, den 6. Mai 2009 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Im Auftrag Josef Wuscht

1.

Die Einzelzuschüsse (Nummer 3.5 der Richtlinien) werden unverändert im Jahr 2009 fortgesetzt:EinzelzuschüsseQualifikationen der SeeleuteSchiffsgröße< = BRZ 3000> BRZ 3000€Kapitän13 000,0016 700,00Erster Offizier/Leiter der Maschinenanlage13000,0015000,00Nautischer/Technischer Wachoffizier/ Zweiter technischer/ Erster Offizier nach Nummer 3.415400,0015400,00Sonstige Offiziere12 200,0012200,00Schiffsmechaniker/ Schiffsbetriebsmeister12 700,0012 700,00Schiffsleuteund sonstige Arbeitnehmer9400,009400,00

2.

Die für die Zuerkennung der höheren Förderung von Nautischen/Technischen Wachoffizieren/Zweiten technischen/ Ersten Offizieren maßgebliche Frist darf nicht mehr als vier Jahre zwischen erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung zum Offizier und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Nummer 3.4 der Richtlinien) betragen.

3.

Die Einzelheiten des Antragsverfahrens sind den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt vom 17. Dezember 2003 (BAnz. S. 26141) zu entnehmen.

4.

Die Anträge sind an die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, zu richten (Nummer 4.2 der Richtlinien).


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