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Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Absatz 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) (USt 1 TS)
Ist es für den Leistungsempfänger nach den Umständen des Einzelfalls ungewiss, ob der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung im Inland ansässig ist (z. B. weil die Ansässigkeit in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht unklar ist oder die Angaben des leistenden Unternehmers zu Zweifeln Anlass geben), schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nur dann nicht, wenn ihm der leistende Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamts nachweist, dass er kein Unternehmer im Sinne des § 13b Abs. 7 Satz 1 und 2 UStG ist (§ 13b Abs. 7 Satz 5 UStG). Die Bescheinigung hat der leistende Unternehmer bei dem für ihn zuständigen Finanzamt zu beantragen. Soweit erforderlich, hat er hierbei in geeigneter Weise darzulegen, dass er im Inland ansässig ist. Für die Bescheinigung nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG wird das Vordruckmuster
- USt 1 TS - Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) –
neu bekannt gegeben (Anlage).
Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen Anpassungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf ein Jahr zu beschränken. Ist nicht auszuschließen, dass der leistende Unternehmer nur für eine kürzere Dauer als ein Jahr im Inland ansässig bleibt, hat das Finanzamt die Gültigkeit der Bescheinigung entsprechend zu befristen.
Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Anwendungsregelungen
Das durch dieses Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmuster ersetzt das mit BMF- Schreiben vom 5. November 2019 – III C 3-S 7532/18/10001 (2019/0915402) – (BStBl I 2019, 1041), herausgegebene entsprechende Vordruckmuster.
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 10. Dezember 2013 - IV D 3 – S 7279/10/10002 (2013/1141439) - (BStBl I, 1623).
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen Finanzamt Telefon Datum
Steuernummer / Geschäftszeichen
(Bitte bei allen Rückfragen angeben)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Hiermit wird zur Vorlage bei dem Leistungsempfänger
(Name und Vorname bzw. Firma)
(Anschrift)
bescheinigt, dass der leistende Unternehmer
(Name und Vorname bzw. Firma)
(Art der Tätigkeit bzw. Gewerbezweig)
zur Zeit in _________________________________________________________________ (Anschrift, Sitz) und damit im Inland ansässig ist.
Für sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 1 UStG, für Werklieferungen und sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG und für Lieferungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG wird deshalb die Steuer nicht vom Leistungsempfänger geschuldet (§ 13b Abs. 5 UStG).
zur Zeit in _________________________________________________________________ (Anschrift, Betriebsstätte) eine Betriebsstätte im umsatzsteuerlichen Sinne unterhält.
Für sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 1 UStG, für Werklieferungen und sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG und für Lieferungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG wird die Steuer nicht vom Leistungsempfänger geschuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), wenn die Betriebsstätte an dem Umsatz beteiligt ist.
Diese Bescheinigung gilt bis zum Ablauf des: _______________________________________ (Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf einen Zeitraum von längstens einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu beschränken.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt
USt 1 TS - Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland - (04.26)
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