Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) betreffend die in Rdnr. 15a und 17 enthaltenen Grundsätze für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgAbereits bis zum 31. Dezember 2024 von der bisherigen Übergangregelungdes BMF- Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.; verlängertdurch das BMF- Schreiben vom 26. Januar 2023, a. a. O.) Gebrauch gemachtwurde.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I.
Die ses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.